Lieferung von 3 Midi-Niederflur-Stadtlinien-Batteriebussen
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nvg-omnibus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 3 Midi-Niederflur-Stadtlinien-Batteriebussen
Der Vertragsgegenstand besteht insgesamt aus der Lieferung von drei Midi-Niederflur-Stadlinien-Batteriebussen. Die Fahrzeuge sind für den Einsatz im fahrplanmäßigen Betrieb im Liniennetz der NVG Omnibus-Betriebsgesellschaft mbH bestimmt. Siehe auch Beschreibung im Projekt Exposé.
Würzburg
Die NVG beabsichtigt, 3 Midi-Niederflur-Stadtlinien-Batteriebusse zu beschaffen, und diese in der Folge über einen mehrjährigen Zeitraum mit Ersatzteilen zu versorgen, zu warten und instand halten zu lassen. Der Hintergrund der Beschaffung der Batteriebusse ist, dass die NVG beabsichtigt, Schadstoff- und Lärmemissionen soweit wie möglich zu vermindern. Die NVG beabsichtigt, die Midi-Batteriebusse auf den Nachtlinien 16/33 sowie auf den Linien 8, 9 und 35 einzusetzen. Siehe auch Beschreibung im Projekt Exposé.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Plattform "e-Vergabe Mainpost" durchgeführt. Dort werden die Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt, auch die Kommunikation erfolgt über e-Vergabe Mainpost. Die notwendigen Unterlagen erhalten die Bieter unter folgender Internetadresse:
Die Teilnahmeanträge sowie im weiteren Verfahren sind die Angebote elektronisch über die Plattform e-Vergabe Mainpost einzureichen, indem sie unter auf das Portal hochgeladen werden. Teilnahmeanträge und Angebote in Papierform sind nicht zulässig. Nähere Informationen enthält die Aufforderung zur Teilnahmeantragsabgabe.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: +49 8153-0
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).