Erbringung von Busverkehrsleistungen als Subunternehmer im Linienverkehr gemäß §42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Gebiet der Stadt Erlangen mit eigenen Fahrzeugen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.estw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Busverkehrsleistungen als Subunternehmer im Linienverkehr gemäß §42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Gebiet der Stadt Erlangen mit eigenen Fahrzeugen
Die Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH sucht Subunternehmer, die ab dem 11.12.2022 Busverkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Stadtgebiet der Stadt Erlangen mit eigenen Fahrzeugen erbringen. Die Verkehrsleistungen umfassen insgesamt rund 1.625.193 Mio. Nutzwagenkilometer / Jahr und werden aufgeteilt in drei Teillose vergeben.
Erlangen
Los 1 umfasst die Erbringung von Busverkehrsleistungen mit einer Summe von ca. 538.652 Nutzwagen-km / Jahr.
Der Verkehrsleistungsvertrag beginnt für jedes Los zum Fahrplanwechsel am 11.12.2022, und sieht eine Laufzeit bis einschließlich 02.12.2029 sowie eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption der Auftraggeberin für jeweils weitere 12 Monate bis zum Ende des jeweiligen Fahrplanwechsels im Dezember 2030 und 2031 vor.
Erlangen
Los 2 umfasst die Erbringung von Busverkehrsleistungen mit einer Summe von ca. 543.038 Nutzwagen-km / Jahr.
Der Verkehrsleistungsvertrag sieht eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption der Auftraggeberin für jeweils weitere 12 Monate bis zum Ende des jeweiligen Fahrplanwechsels im Dezember 2030 und 2031 vor.
Erlangen
Los 3 umfasst die Erbringung von Busverkehrsleistungen mit einer Summe von ca. 543.503 Nutzwagen-km / Jahr.
Der Verkehrsleistungsvertrag sieht eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption der Auftraggeberin für jeweils weitere 12 Monate bis zum Ende des jeweiligen Fahrplanwechsels im Dezember 2030 und 2031 vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes einzureichen, in dem der Bewerber ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bewerber: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate sein.
Für die vorgenannten Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist das Formblatt in der Anlage 2 zu verwenden.
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 3 einzureichen. Darin sind folgende Angaben zu machen:
· Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2020, 2019, 2018). Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor.
· Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden je Schadensfall sowie einer Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres von mindestens dem 2-fachen dieser Deckungssummen.
· Eigenerklärung über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung für jedes Fahrzeug mit einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden.
· Eigenerklärung, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten, sowie dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind und dass der Bewerber sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet.
· Eigenerklärung, dass die vorgenannten Angaben im Falle einer Anforderung durch die Auftraggeberin über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachgewiesen werden.
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage 4 einzureichen. Darin sind folgende Angaben zu tätigen:
1) Darstellung des Unternehmens des Bewerbers (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen; etwaige wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindungen zu anderen Unternehmen) sowie Angaben zum Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und zur Personalstärke einzureichen.
2) Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 Jahre (Kalenderjahre 2018, 2019, 2020) vor Ablauf der Teilnahmefrist erbrachten Busverkehrsleistung.
o Die Darstellung der Referenzen hat folgende Angaben zu enthalten:
1. Name und Adresse des Aufgabenträgers bzw. Auftraggebers – letzteres falls zutreffend -; bei der Angabe des/der Aufgabenträger bzw. Auftraggeber/s sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- und E-Mail-Adresse) angegeben werden,
2. Angabe, ob Regional- oder Stadtverkehr,
3. Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde,
4. Ort der Leistung
5. jährliches Auftragsvolumen nach Nutzwagenkilometer mit der Referenzleistung,
6. Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung,
7. Darstellung, ob die Referenz-Verkehrsleistung (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber erbracht wurde. Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43 – 49 PBefG werden nicht berücksichtigt.
o Der Referenzverkehr muss folgende Mindestkriterien erfüllen:
1. Leistungsumfang: Einsatz von mindestens 5 Fahrzeugen (Standardlinienbussen) in der Spitzenlast,
2. Leistungsmenge: mindestens 180.000 Nutzwagenkilometer /Jahr,
3. Durchführung des Referenzverkehrs vom Bewerber über mindestens 3 abgeschlossene Jahre ohne Unterbrechung (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist).
· Der Bewerber erbringt zudem den Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils als nicht beglaubigte Kopie im pdf-Format wahlweise
1. durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bewerber legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor.
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bewerber selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO).
oder
2. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG;
oder
3. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen.
1. Der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, dass weder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB noch fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen und er keine der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat (Formblatt Anlage 8). Der Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ist möglich.
2. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge sind die in den Vergabeunterlagen bereitgestellten Formblätter zu
verwenden.
3. Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit und
inhaltliche Richtigkeit überprüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind,
behält sich die Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen
aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist
(Nachforderungsfrist), nachzureichen.
Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer
Registrierung und dem Login herunterzuladen. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden
ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber automatisch per E-Mail informiert. Werden die
Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, erhalten nichtregistrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstigen
Bieterinformationen keine automatische Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
2. Fragen bzw. Anfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform an die Auftraggeberin zu richten. Mündliche und telefonische Anfragen sowie Anfragen per E-Mail werden nicht beantwortet. Sie sind, falls sie dennoch erteilt werden, nicht verbindlich.
3. Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist elektronisch in Textform über die unter I.3. angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
4. Die Bieter erhalten für die Teilnahme am Vergabeverfahren sowie für die Erstellung und Abgabe ihrer Angebote keine Kostenerstattung.
5. Der Auftraggeber behält sich das Recht zur Erteilung des Zuschlags auf das Erstangebot vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Es wird auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Etwaige Rügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen.
Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 981 / 53-1277