395 - InnKlinikum Mühldorf — Erweiterung Pflegebetten — Gewerk 1195.001 Windfangsanlage
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.innklinikum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
395 - InnKlinikum Mühldorf — Erweiterung Pflegebetten — Gewerk 1195.001 Windfangsanlage
Gewerk 1195.001 Windfanganlage.
84453 Mühldorf am Inn
Windfanganlage im Rahmen einer Gebäudeerweiterung des bestehenden Krankenhauses:
— L / B / H = ca. 780 / 420 / 335 cm Windfanganlage bestehend aus Stahlunterkonstruktion, ca. 90 m2 Dämmplatten, ca. 110 m2 Außen-Bekleidung aus Metallkassetten, ca. 12 m2 Dach als Stehfalzdeckung und ca. 12 m Attikaausbildung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung — siehe Link: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=225171
Direkter Link zur Eigenerklärung — siehe Link: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=225171
Direkter Link zur Eigenerklärung — siehe Link: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=225171
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Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/ elektronisch einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.innklinikum.de/ueber-uns/impressum