Ehem. Bayernkaserne, Heidemannstr. 50, Baufeldfreimachung: Los 116 Entsorgungsleistungen 2021-2022 Referenznummer der Bekanntmachung: KR-Subm-2021-0016
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ehem. Bayernkaserne, Heidemannstr. 50, Baufeldfreimachung: Los 116 Entsorgungsleistungen 2021-2022
Im Rahmen der Baufeldfreimachung der ehemaligen Bayernkaserne erfolgt mit Los 116 die Baufeldfreimachung baubegleitende Entsorgung von nicht wiederverwertbaren Boden- und Abbruchmaterialien eines fest umrissenen Teilbereichs des ehemaligen Kasernengeländes. Hierbei kann es sich um Boden-, Boden-Bauschutt-Gemische, um Bauschutt oder Siebfraktionen, Auffüllungen, z. teil Gemenge aus inhomogenen Auffüllungen, Oberboden, Asphalt oder aber auch Altholz, Schrott / Metall, Grünschnitt / Kompost und Wurzelstöcke handeln. Die voraussichtliche Gesamtmenge beträgt ca. 100 000 t.
München
Im Rahmen der Baufeldfreimachung der ehemaligen Bayernkaserne erfolgt mit Los 116 die Baufeldfreimachung baubegleitende Entsorgung von nicht wiederverwertbaren Boden- und Abbruchmaterialien eines fest umrissenen Teilbereichs des ehemaligen Kasernengeländes. Hierbei kann es sich um Boden-, Boden-Bauschutt-Gemische, um Bauschutt oder Siebfraktionen, Auffüllungen, z. teil Gemenge aus inhomogenen Auffüllungen, Oberboden, Asphalt oder aber auch Altholz, Schrott / Metall, Grünschnitt / Kompost und Wurzelstöcke handeln. Die voraussichtliche Gesamtmenge beträgt ca. 100 000 t aus dem Bereich der Abbruchphase Orange. Im Einzelnen stehen folgende Mengen an:
— Boden (Z1.1) 2 000 t,
— Boden (Z1.2) 20 000 t,
— Boden (Z2) 4 000 t,
— Boden (DK 0) 25 000 t,
— Boden (DK I) 2 000 t,
— Boden (DK II) 1 000 t,
— Boden (DK III) 1 000 t,
— Boden (AVV 170503*, MKW > = 2 500 mg / kg) 500 t,
— Boden (AVV 170503*, PAK > = 1 000 mg / kg, B(a)P > = 50 mg / kg) 500 t,
— Oberboden (Z1.1) 2 000 t,
— Oberboden (Z1.2) 5 000 t,
— Oberboden (Z2) 5 000 t,
— Oberboden (DK0) 5 000 t,
— Bauschutt (RW1) 1 000 t,
— Bauschutt (RW2) 3 500 t,
— Bauschutt (Z1.2) 3 500 t,
— Bauschutt (Z2) 1 500 t,
— Bauschutt (DK 0) 1 500 t,
— Bauschutt (DK I) 1 000 t,
— Bauschutt (DK II) 500 t,
— Bauschutt (DK III) 500 t,
— Bauschutt (AVV 170106*) 1 500 t,
— Bauschutt (AVV 170902*) 500 t,
— Asphalt (AVV 170302, PAK < 10 mg/kg, sortenrein) 8 500 t,
— Asphalt (AVV 170302, PAK > 10 bis <= 25 mg / kg, sortenrein) 500 t,
— Asphalt (AVV 170302, PAK > 25 bis < 1 000 mg / kg, sortenrein) 500 t,
— Asphalt (AVV 170301*, PAK >= 1 000 mg / kg, sortenrein) 500 t,
— Asphalt (AVV 170302, PAK < 10 mg / kg, mit mineralischen,
— Fremdbestandteilen) 500 t,
— Asphalt (AVV 170302, PAK > 10 bis < = 25 mg / kg, mit mineralischen,
— Fremdbestandteilen) 500 t,
— Asphalt (AVV 170302, PAK > 25 bis < 1 000 mg / kg, mit mineralischen,
— Fremdbestandteilen) 500 t,
— Asphalt (AVV 170301*, PAK > = 1 000 mg / kg, mit mineralischen,
— Fremdbestandteilen) 500 t.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens- oder Wohnsitzes,
b) Erklärung zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen i. S. v. § 6 e EU VOB / A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. v. § 6 f EU Abs. 1 VOB / A.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung Fbl. 124 (Direktlink zum Fbl.: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Beabsichtigt die / der Bieter_in Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat sie / er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
A) Eigenerklärungen
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung Fbl. 124 (Direktlink zum Fbl.: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
B) Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan,
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG;
d) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Beabsichtigt die / der Bieter_in Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat sie / er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
a) Bei A) a) oben: Der fehlende Nachweis oder das Nicht-Erreichen eines Mindestjahresumsatzes in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (inkl. Ust) stellt einen Ausschlussgrund dar.
b) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensereignis von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden
Als Nachweise für b) gelten auch Bestätigungen eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall der Auftragnehmer zu den genannten Bedingungen und Summen versichert sein wird.
Das Nichtvorliegen oder der fehlende Nachweis der Mindeststandards führt zum Ausschluss des Bieters.
A) Eigenerklärungen
a) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
b) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung Fbl. 124 (Direktlink zum Fbl.: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
B) Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
a) Referenzen mit Angabe der / des Auftraggeber_in, der Ausführungszeit, Art und Umfang der im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen und des Auftragswerts über vergleichbare Arbeiten aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, wobei für die wichtigsten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
b) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Beabsichtigt die / der Bieter_in Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat sie / er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde folgende ergänzende Angaben zum Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis u./o. zur Eigenerklärung gemäß § 6 a Abs. 3 VOB / A zu machen:
a) Qualifizierte Angaben zu der dem Unternehmer für die Ausführung der Entsorgungsleistungen stehenden technischen Ausrüstung. Mietgerät ist als solches gesondert anzugeben. Nachweis der für die Leistungserbringung vorgesehene Technik durch aa) Benennung der Technik, bb) Verfügbarkeit, cc) Angabe der technischen Spezifikationen.
b) Nachweis der erfolgreichen Dokumentation für die Durchführung von Entsorgungsarbeiten durch Vorlage einer Transportgenehmigung gemäß Transportgenehmigungsverordnung (TransgV), Nachweis der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit(z. B. durch Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52 KrW-/AbfG (Entsorgungsfachbetriebsverordnung EfbV, Sachkundenachweise, Nachweise über ordnungsgemäße Entsorgung gem. NachwV durch Vorlage von Auszügen der Dokumentationsunterlagen für mindestens ein Referenzprojekt.
c) Erklärung darüber, dass mindestens zwei Mitarbeitern, über die erforderlichen EDV-Kenntnisse und EDV-Erfahrungen für die Erstellung und Dokumentation der Entsorgungsnachweise verfügen.
Es genügen auch den vorgenannten Nachweisen (a - c) entsprechende gleichwertige Nachweise, die denselben Sicherheits- und Fähigkeitsstandards entsprechen. Die Nachweisführung und Nachweislast über die Gleichwertigkeit liegen beim Bieter.
Das Nichtvorliegen oder der fehlende Nachweis der Mindeststandards führt zum Ausschluss des Bieters.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt München, Kommunalreferat
Denisstraße 2
80335 München
DEUTSCHLAND
Bieter_innen und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verpflichtung gem. III.2.3. bezieht sich ausschließlich auf Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Es sind alle Qualifizierungsnachweise für das vorgesehene leitende Personal der Räumstelle anzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.