Bodenbelag Laminat, 0727-26 Bau kep Referenznummer der Bekanntmachung: 0727-26 Bau kep
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenbelag Laminat, 0727-26 Bau kep
0727-26 Bau kep
Bodenbelag Laminat für den Neubau von ca. 223 Wohneinheiten mit Flexiheim, Supermarkt, Restaurant, Kita, Gewerbe und gemeinsamer Tiefgarage in der Radlkofer Straße, München (MK 06).
München, Radlkoferstraße
Neubau von 223 Wohneinheiten mit Flexiheim, Supermarkt, Restaurant, Kita, Gewerbe und TG in der Radlkoferstraße, München
Leistungen: Bodenbelagsarbeiten
Auf dem Baugrundstück an der Radlkoferstraße, München entsteht ein Neubau mit Wohneinheiten (WE) im freifinanzierten konzeptionellen Mietwohnungsbau – KMB, WEs des geförderten Mietwohnungsbaus, MünchenModell Miete – MMM, Apartments einer freifinanzierten besonderen Wohnform – Sozialdienst katholischer Frauen e. V. (SkF)), freifinanzierte Wohnungen für Auszubildende und städt. Dienstkräfte,
Freifinanzierte Wohnungen, ein Flexiheim, freifinanziertes Gewerbe (Supermarkt, Restaurant), Kindertagesstätte mit 2 Krippengruppen und 2 Kindergartengruppen und einer Tiefgarage.
Folgende Leistungen werden im Einzelnen erforderlich:
— Laminat ca. 3 950 m2,
— Parkett ca. 2 350 m2,
— Linoleum ca. 2 600 m2.
Mit der Ausführung ist zu beginnen am: 15.11.2021
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) bis zum 14.11.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WE 0727-26 Bau – kep Bodenbelagsarbeiten, Radlkoferstraße MK 6
Ort: Burgkirchen
NUTS-Code: DE214 Altötting
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland