Dachabdichtung — Dachbegrünung Referenznummer der Bekanntmachung: KB.1180.002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dachabdichtung — Dachbegrünung
München Klinik Bogenhausen, Neubau Erweiterung Ost (Neubau, HLP, Energiezentrale).
München Klinik Bogenhausen
Englschalkinger Straße 77
81925 München
Mit dem Leistungsverzeichnis werden die Dachabdichtungs-/Dachbegrünungsarbeiten ausgeschrieben. Die Massen von im LV abgefragten Hauptpositionen schlüsseln sich folgendermaßen für den Erweiterungsneubau auf:
— ca. 1 004 m2 Dampfsperrbahn an Attiken, Elastomerbitumen-Schweißbahn,
— ca. 5 000 m2 Abdichtungsoberlage horizontal, Polymerbitumen-Schweißbahn,
— ca. 4 694 m2 Gefälledämmung aus Steinwolle, A1, i. M. von 150 mm bis 280 mm,
— ca. 717 m Attika-Abdeckungsprofil aus Aluminium, b = 470 mm bis 700 mm,
— ca. 151 m3 Kiesflächen, Körnung 16/22 mm bis 16/32 mm, auf Trennlage,
— ca. 385 m2 Plattenbelag aus Gehwegplatten 30x30x5 cm bis 50x50x5 cm,
— ca. 2 330 m2 Extensivsubstrat, schwer, d = 8 cm,
— ca. 87 m3 Intensivsubstrat, leicht, d = 15 cm bis 30 cm,
— ca. 390 m2 Terrassen-/Loggienbelag, Dielen aus Holz-/Kunststoff-Verbundwerkstoff,
— ca. 637 m Sekuranten-Seilsysteme auf Flachdachflächen, überfahrbar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dachabdichtung — Dachbegrünung
Ort: Umpferstedt
NUTS-Code: DEG0G Weimarer Land
Postleitzahl: 99441
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y32RML1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer