Sanierung des Rathauses Schloss Geyerswörth in Bamberg Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-050/19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung des Rathauses Schloss Geyerswörth in Bamberg
Das Schloss Geyerswörth, heute Rathaus Geyerswörth gehört zum UNESCO_Welterbe-Gesamtensemble. Das zweigeschossige Ensemble mit Satteldächern und einem höheren Turm ist um 2 Höfe gruppiert und in 6 Gebäudeteile gegliedert. alle Bauteile mit einer Gesamtfläche von ca. 2 000 qm stehen unter Denkmalschutz und müssen mit größtmöglicher Sorgfalt für einen maximalen Substanzerhalt behandelt werden.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Dachdeckerarbeiten Ziegeldächer Es sind Dachziegel zu liefern, zu bemustern und zu verlegen. Um der besonderen Bedeutung des historischen Bestandes inmitten des Weltkulturerbes Rechnung zu tragen, ist die Auswahl der Materialien von immenser Wichtigkeit. Eine Bemusterung des angebotenen Materials sowie die Freigabe durch den AG sind daher unerlässlich. Ein nicht passendes Material führt zum Ausschluss des Angebots. Der im Vorfeld durchgeführten Festlegung von Kriterien hinsichtlich Struktur, Oberflächenbeschaffenheit, Abmessungen und Farbigkeit sowie weiterer Kennwerte folgten eine Produktentwicklung und Bemusterungen. Das Ergebnis der Vorarbeiten ist als Modell „Geyerswörth“ auf einem Musterständer vor Ort zu besichtigen. Ein Angebot eines anderen, in Farbigkeit, Form und den weiteren in der Leistungsbeschreibung geforderten Eigenschaften gleichwertigen Materials ist ausdrücklich zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kulmbach
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Postleitzahl: 95326
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.