Lieferung von mobilen Luftreinigungsgeräten für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen sowie des Zweckverbandes Senefelder-Schule Treuchtlingen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenburg
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91781
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-wug.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von mobilen Luftreinigungsgeräten für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen sowie des Zweckverbandes Senefelder-Schule Treuchtlingen
310 Mobile Luftreinigungsgeräte.
Schulen in Trägerschaft des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen sowie des Zweckverbandes Senefelder-Schule Treuchtlingen
310 Mobile Luftreinigungsgeräte.
Die Luftreinigungsgeräte sind baldmöglichst zu liefern, spätestens aber bis zum 31.12.2021.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123 und 124 VgV) — Erklärung und Angeben zur Zahlung von Steuern und über Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung – Erklärung und Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Gleiches gilt für eventuelle Nachunternehmer.
Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden.
Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, so weit er die Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind.
Vorlage mindestens einer vergleichbaren Referenz aus der letzten 3 Geschäftsjahren. Gleiches gilt für eventuelle Nachunternehmer.
Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden.
Gemäß VOL/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Submission sind keine Bieter und Bietervertreter zugelassen, § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax der auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. –soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.