Lieferung von Lehrerdienstgeräte für den Landkreis Augsburg und die Stadt Augsburg Referenznummer der Bekanntmachung: LRA A 2021/07/01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Lehrerdienstgeräte für den Landkreis Augsburg und die Stadt Augsburg
Der Landkreis Augsburg, Abteilung Information und Kommunikation, schreibt im Rahmen des Bund-Länder-Programms DigitalPakt Schule die Lieferung von Lehrerdienstgeräten für 15 Schulen im Landkreis Augsburg und für 74 Schulen im Stadtgebiet von Augsburg aus.
Es werden iOS-Tablets sowie Windows-Tablets und Windows-Convertibles mit ausgeschrieben. Bei den Tablets werden je Gerät ein Eingabestift und eine Tastatur ausgeschrieben.
Die Ausschreibung erfolgt durch den Landkreis Augsburg für die Schulen im Landkreis, für die er selbst den Schulaufwand trägt, und im Rahmen einer gelegentlichen gemeinsame Auftragsvergabe nach § 4 VgV zugleich im Namen und auf Rechnung der Stadt Augsburg für die Schulen in der Schulaufwandsträgerschaft der Stadt Augsburg.
Die Einzelheiten und Mindestanforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Los 1: iOS-Tablets
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Landkreis Augsburg, Abteilung Information und Kommunikation, schreibt im Rahmen des Bund-Länder-Programms DigitalPakt Schule die Lieferung von Lehrerdienstgeräten für 15 Schulen im Landkreis Augsburg und im Wege der gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe für 74 Schulen im Stadtgebiet von Augsburg aus. Die Anschaffung der Geräte wird aus dem Förderprogramm „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ des Freistaats Bayern gefördert. Die Kosten pro Gerät incl. Zubehör und Support dürfen im Durchschnitt der Geräte aller 3 Lose [Betrag gelöscht] EUR brutto nicht überschreiten (d. h. geringfügige Überschreitungen z. B. bei Los 1 können durch Einsparungen bei Los 2 und Los 3 kompensiert werden).
Die Ausschreibung umfasst in 3 Losen folgende Geräte:
1) 686 iOS-Tablets, hiervon 424 Tablets für den Landkreis Augsburg und 262 Tablets für die Stadt Augsburg mit je einem aktiven Eingabestift und einer Tastatur je Gerät,
2) 860 Windows-Convertibles, hiervon 248 Convertibles für den Landkreis Augsburg und 612 Convertibles für die Stadt Augsburg mit je einem aktiven Eingabestift je Gerät,
3) 756 Windows-Tablets für die Stadt Augsburg mit je einem aktiven Eingabestift und einer Tastatur je Gerät.
Der Landkreis Augsburg und die Stadt Augsburg behalten sich vor, in jedem Los bis zu 100 (weitere) Geräte abhängig von verbleibenden Fördermitteln nachzubestellen (Bedarfsposition). Die Geräte sind binnen 2 Monaten ab Nachbestellung an die angegebene Adresse zu liefern. Der Auftragnehmer hat auf die Ausübung der Bedarfsposition keinen Anspruch.
Für die Lieferung der Geräte an den Landkreis und an die Stadt Augsburg sind aus haushalts- und förderrechtlichen Gründen jeweils getrennte Rechnungen zu stellen. In der Rechnung sind die jeweiligen Schulen als Lieferadresse mit den gelieferten Stückzahlen auszuweisen.
Los 1: 686 iOS-Tablets, hiervon 424 Tablets für den Landkreis Augsburg und 262 Tablets für die Stadt Augsburg mit je einem aktiven Eingabestift und einer Tastatur je Gerät. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Der Auftrag betrifft eine gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe iSd § 4 VgV. Die Ausschreibung erfolgt durch den Landkreis Augsburg für die Schulen im Landkreis, für die er selbst den Schulaufwand trägt, und im Rahmen einer gelegentlichen gemeinsame Auftragsvergabe zugleich im Namen und auf Rechnung der Stadt Augsburg für die Schulen in der Schulaufwandsträgerschaft der Stadt Augsburg.
Los 2: Windows Convertibles
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Landkreis Augsburg, Abteilung Information und Kommunikation, schreibt im Rahmen des Bund-Länder-Programms DigitalPakt Schule die Lieferung von Lehrerdienstgeräten für 15 Schulen im Landkreis Augsburg und im Wege der gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe für 74 Schulen im Stadtgebiet von Augsburg aus. Die Anschaffung der Geräte wird aus dem Förderprogramm „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ des Freistaats Bayern gefördert. Die Kosten pro Gerät incl. Zubehör und Support dürfen im Durchschnitt der Geräte aller 3 Lose [Betrag gelöscht] EUR brutto nicht überschreiten (d. h. geringfügige Überschreitungen z. B. bei Los 1 können durch Einsparungen bei Los 2 und Los 3 kompensiert werden).
Die Ausschreibung umfasst in 3 Losen folgende Geräte:
1) 686 iOS-Tablets, hiervon 424 Tablets für den Landkreis Augsburg und 262 Tablets für die Stadt Augsburg mit je einem aktiven Eingabestift und einer Tastatur je Gerät,
2) 860 Windows-Convertibles, hiervon 248 Convertibles für den Landkreis Augsburg und 612 Convertibles für die Stadt Augsburg mit je einem aktiven Eingabestift je Gerät,
3) 756 Windows-Tablets für die Stadt Augsburg mit je einem aktiven Eingabestift und einer Tastatur je Gerät.
Der Landkreis Augsburg und die Stadt Augsburg behalten sich vor, in jedem Los bis zu 100 (weitere) Geräte abhängig von verbleibenden Fördermitteln nachzubestellen (Bedarfsposition). Die Geräte sind binnen 2 Monaten ab Nachbestellung an die angegebene Adresse zu liefern. Der Auftragnehmer hat auf die Ausübung der Bedarfsposition keinen Anspruch.
Für die Lieferung der Geräte an den Landkreis und an die Stadt Augsburg sind aus haushalts- und förderrechtlichen Gründen jeweils getrennte Rechnungen zu stellen. In der Rechnung sind die jeweiligen Schulen als Lieferadresse mit den gelieferten Stückzahlen auszuweisen.
Los 2: 860 Windows-Convertibles, hiervon 248 Convertibles für den Landkreis Augsburg und 612 Convertibles für die Stadt Augsburg mit je einem aktiven Eingabestift je Gerät. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Der Auftrag betrifft eine gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe iSd § 4 VgV. Die Ausschreibung erfolgt durch den Landkreis Augsburg für die Schulen im Landkreis, für die er selbst den Schulaufwand trägt, und im Rahmen einer gelegentlichen gemeinsame Auftragsvergabe nach § 4 VgV zugleich im Namen und auf Rechnung der Stadt Augsburg für die Schulen in der Schulaufwandsträgerschaft der Stadt Augsburg.
Los 3: Windows-Tablets
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Landkreis Augsburg, Abteilung Information und Kommunikation, schreibt im Rahmen des Bund-Länder-Programms DigitalPakt Schule die Lieferung von Lehrerdienstgeräten für 15 Schulen im Landkreis Augsburg und im Wege der gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe für 74 Schulen im Stadtgebiet von Augsburg aus. Die Anschaffung der Geräte wird aus dem Förderprogramm „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ des Freistaats Bayern gefördert. Die Kosten pro Gerät incl. Zubehör und Support dürfen im Durchschnitt der Geräte aller 3 Lose [Betrag gelöscht] EUR brutto nicht überschreiten (d.h. geringfügige Überschreitungen z. B. bei Los 1 können durch Einsparungen bei Los 2 und Los 3 kompensiert werden).
Die Ausschreibung umfasst in 3 Losen folgende Geräte:
1) 686 iOS-Tablets, hiervon 424 Tablets für den Landkreis Augsburg und 262 Tablets für die Stadt Augsburg mit je einem aktiven Eingabestift und einer Tastatur je Gerät,
2) 860 Windows-Convertibles, hiervon 248 Convertibles für den Landkreis Augsburg und 612 Convertibles für die Stadt Augsburg mit je einem aktiven Eingabestift je Gerät.
3) 756 Windows-Tablets für die Stadt Augsburg mit je einem aktiven Eingabestift und einer Tastatur je Gerät.
Der Landkreis Augsburg und die Stadt Augsburg behalten sich vor, in jedem Los bis zu 100 (weitere) Geräte abhängig von verbleibenden Fördermitteln nachzubestellen (Bedarfsposition). Die Geräte sind binnen 2 Monaten ab Nachbestellung an die angegebene Adresse zu liefern. Der Auftragnehmer hat auf die Ausübung der Bedarfsposition keinen Anspruch.
Für die Lieferung der Geräte an den Landkreis und an die Stadt Augsburg sind aus haushalts- und förderrechtlichen Gründen jeweils getrennte Rechnungen zu stellen. In der Rechnung sind die jeweiligen Schulen als Lieferadresse mit den gelieferten Stückzahlen auszuweisen.
Los 3: 756 Windows-Tablets für die Stadt Augsburg mit je einem aktiven Eingabestift und einer Tastatur je Gerät. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Der Auftrag betrifft eine gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe iSd § 4 VgV. Die Ausschreibung erfolgt durch den Landkreis Augsburg für die Schulen im Landkreis, für die er selbst den Schulaufwand trägt, und im Rahmen einer gelegentlichen gemeinsame Auftragsvergabe zugleich im Namen und auf Rechnung der Stadt Augsburg für die Schulen in der Schulaufwandsträgerschaft der Stadt Augsburg.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregistereintragung.
1. Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L 124),
2. Eigenerklärung Scientology (Formblatt A 1),
3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Versicherungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensfall. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der in der Leistungsbeschreibung jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen.
Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
4. Auszug aus Gewerbezentralregister für Bieter (bei juristischen Personen: Auskunft für juristische Person). Der Gewerbezentralregisterauszug darf keine Eintragungen enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. Er darf nicht älter als 6 Monate sein.
5. Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Kalenderjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von IT-Systemen) von mind. [Betrag gelöscht] EUR p. a..
s.o.
6. 3 vergleichbare Referenzen in den vergangenen 3 Kalenderjahren (Juli 2018 bis Juli 2021). Für die Vergleichbarkeit stellt der Auftraggeber ab auf
(1) die Lieferung von IT-Systemen für einen Bildungsträger, eine Verwaltungsbehörde oder eine vergleichbare Einrichtung,
(2) mit einem Auftragswert von mind. 500 TEUR netto,
(3) und eine Eigenerklärung des Bieters, dass die Referenzen zur Zufriedenheit des Auftragsgebers erbracht worden sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, beim Referenzgeber nachzufragen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere angegebene Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bietern wird anheimgestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Angebot beizufügen.
7. Formlose Bestätigung des Herstellers bzw. eines Zwischenhändlers, das die Geräte in hinreichender Stückzahl der Grundposition des jeweiligen Loses verfügbar und rechtzeitig lieferbar sind.
s. o..
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftrag betrifft eine gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe iSd § 4 VgV. Die Ausschreibung erfolgt durch den Landkreis Augsburg für die Schulen im Landkreis, für die er selbst den Schulaufwand trägt, und im Rahmen einer gelegentlichen gemeinsame Auftragsvergabe nach § 4 VgV zugleich im Namen und auf Rechnung der Stadt Augsburg für die Schulen in der Schulaufwandsträgerschaft der Stadt Augsburg.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.