Zeitvertrag Hebebühnen 2021-2022 Referenznummer der Bekanntmachung: G60a176821
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zeitvertrag Hebebühnen 2021-2022
Zeitvertrag Hebebühnen 2021-2022.
Stadtgebiet München und Umgebung
Im Aufgabenbereich des Baureferates Gartenbau werden durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftraggebers oder durch vom Auftraggeber beauftragte Fachunternehmen Baumschneidearbeiten durchgeführt. Hierfür werden Hebebühnen im Zeitraum vom 1.11.2021 bis 31.10.2022 zu sporadischen Einsatzzeiten benötigt.
Während der Vertragslaufzeit werden an etwa 1 500 Einsatztagen Hebebühnen unterschiedlicher Größe und Bauweise mit und ohne Bedienung benötigt, wobei erfahrungsgemäß Hebebühnen mittlerer Größe ohne Bedienung überwiegen. Die Monate mit den meisten Einsatzzeiten sind Oktober bis Februar.
Für den Einsatz der Hebebühnen wird mit jedem Unternehmen, das ein wertbares Angebot vorlegt, ein Rahmenvertrag auf Zeit vom 1.11.2021 bis 31.10.2022 mit den vom ihm angebotenen Einheitspreisen geschlossen.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Mindesteinsatz bzw. einen täglichen oder dauernden Einsatz wird dadurch nicht begründet. Einzelaufträge erfolgen je nach Bedarf in der Reihenfolge der wirtschaftlichsten Angebote für die einzelnen Hebebühnen. Welchen Platz innerhalb der Reihenfolge bei einer jeden Position ein Angebot innehat, wird jedem Vertragspartner bei Vertragsabschluss mitgeteilt.
Die Einsatzorte befinden sich hauptsächlich im Stadtgebiet von München, zum Teil aber auch in der Umgebung Münchens. Es handelt sich um Straßenbegleitgrün, öffentliche Grünanlagen, Schulen, Kindergärten, Sportanlagen, Friedhöfe und sonstige städtische Flächen.
Information:
Bitte beachten Sie die Informationen und Festlegungen zur elektronischen Angebotsabgabe über den Abgabeassistenten im Bieterclient ava-sign (http:/meinauftrag.rib.de/hilfe/mit_avasign.html).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung zu bestehenden Ausschlussgründen gemäß § 123 oder § 124 GWB und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB,
(b) Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist,
(b) Erklärung, die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt zu haben,
(c) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
(d) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
(e) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Berufs-/Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist:
(a) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist),
(b) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt),
(c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (wenn zutreffend),
(d) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (wenn zutreffend),
(e) Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
Zur Einreichung der Erklärungen und Nachweise siehe die allgemeinen Hinweise unter VI.3) „Zusätzliche Angaben“
(a) Bei Schäden, die durch Bewegen des Fahrzeugs oder der Hebebühne verursacht werden, tritt die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs in Kraft. Der Versicherungsschutz muss hierfür mindestens 1 Mio. EUR für Personen und Sachschäden und 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden abdecken. Entsprechende Nachweise sind auf Verlangen innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist einzureichen.
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist:
(a) Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer.
Zur Einreichung der Erklärungen und Nachweise siehe die allgemeinen Hinweise unter VI.3) „Zusätzliche Angaben“
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3. Quartal 2022
Allgemeine Hinweise zu III.1.1), III.1.2) und III.1.3):
Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder mittels Verschaffung des Zugangs zu einem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gemäß § 48 Abs. 8 VgV, in dem die Erklärungen hinterlegt sind, abzugeben. Geforderte Erklärungen, welche nicht im Formblatt L 124 abgebildet werden, sind „formlos“ elektronisch einzureichen.
Die Nachweise gem. B) sind von den Bietern der engeren Wahl auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt, soweit sie in dem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gem. § 48 Abs. 8 VgV hinterlegt sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Nachweise vorlegen. Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer einzusetzen, so sind für diese Unternehmen die einschlägigen Erklärungen/Angaben gem. A) und die einschlägigen Nachweise gem. B) auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.