Neubau von 2 Verwaltungs-Hochhäusern an der Westend-/Zschokkestraße in München, Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 6 Fördertechnik Referenznummer der Bekanntmachung: SV-APE-210726-003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau von 2 Verwaltungs-Hochhäusern an der Westend-/Zschokkestraße in München, Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 6 Fördertechnik
Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 6 Fördertechnik.
Westend-/Zschokkestraße in München
Ingenieurleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe TA 6 Förderanlagen mit stufenweiser Beauftragung für den Neubau von 2 Verwaltungs-Hochhäusern (Traufhöhe 60 m/ 40 m) an der Westend-/ Zschokkestraße in München über gemeinsamen Untergeschossen mit Büroflächen, Einzelhandels- und Gastronomieflächen, einem Alten- und Servicezentrum, einer Tiefgarage und einem Übergang zwischen den Hochhäusern, sowie einer Mobilitätsstation auf der öffentlich genutzten Platzfläche. Neben Aufzugsanlagen sind entwurfsabhängig Fahrtreppen und Fassadenbefahranlagen vorgesehen.
Erstellt wird eine Geschossfläche von maximal ca. 36 950 m2, ein Bruttorauminhalt von ca. 160 000 m³ nach energetischem Standard nach KfW 55.
Vor dem Hintergrund des Strategieprojektes ImmoBIM soll hier die Methode BIM pilotiert und eingesetzt werden.
Geplanter Ausführungszeitraum: Ende 2024 bis 2027.
Die Baukosten (KG300-500) belaufen sich auf 95,4 Mio. Euro netto. Davon anrechenbare Kosten KG 460: Förderanlagen [Betrag gelöscht] EUR.
Wegen der vorgesehenen Beschränkung der Zahl der Bewerber besteht selbst dann kein Anspruch für eine Einladung zur Angebotsabgabe, wenn die Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 angegebenen Teilnahmebedingungen ergeben sollte, dass ein Bewerber grundsätzlich geeignet ist und eine ausreichende Fachkunde und Leistungsfähigkeit aufweist. Es werden nur diejenigen Bewerber ausgewählt, welche am besten geeignet sind und am ehesten die notwendige Sicherheit für eine vertragsgerechte Leistungserbringung erwarten lassen. Die Auswahl der am besten geeigneten Bewerber erfolgt dann über eine vergleichende Bewertung der Teilnahmeanträge nach den folgenden Kriterien:
Kriterium Referenzen – Gew.: 100 %
Es können maximal 3 geeignete Referenzen näher beschrieben werden. Jede der beschriebenen Referenzen wird im Rahmen der Bewertung des Kriteriums mit folgender Wichtung berücksichtigt.
— Referenz 1 – Wich.: 40 %;
— Referenz 2 – Wich.: 30 %;
— Referenz 3 – Wich.: 30 %.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen in folgenden Planungsstufen:
— Planungsstufe I: Lph 1 bis 2;
— Planungsstufe II: Lph 3 bis 4 (optional);
— Planungsstufe III: Lph 5 bis 7 (optional);
— Planungsstufe IV: Lph 8 bis 9 (optional);
In einzelnen Leistungsphasen werden Teilleistungen durch den Auftraggeber selbst erbracht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung des Unternehmens, dass vergaberechtliche Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen;
2. Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen hinsichtlich des Grundsatzes der Trennung von Planung und Bauausführung;
3. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung, mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Einladung zur Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft bilden und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt;
4. Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß Ziffer III.2.1
5. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für Sonstige Schäden; die jeweiligen Deckungssummen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen; ersatzweise kann eine Bestätigung der Versicherung vorgelegt werden, dass die Deckungssumme im Auftragsfall auf die angegebenen Summen angepasst werden können.
1. Kriterium Umsatz: Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem vergleichbaren Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
Zu (1) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Nachweis eines Mindestjahresumsatz bezogen auf das Mittel der im vergleichbaren Tätigkeitsbereich angegeben Umsätze in Höhe von: [Betrag gelöscht] EUR.
1. Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren ersichtlich ist. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
2. Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 10 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= in Betrieb genommen) wurden. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird auf die Kurzbeschreibung des Auftrags nach Ziffer II.2 sowie die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Referenzangaben beziehen sich auf folgende Aspekte: Kenndaten des Referenzobjekts mit Angaben zur Art der Maßnahme (Neubau), zum Ausführungsort, zu Funktion und Nutzung der Maßnahme, zum Vertragsumfang, zu wesentlichen Planungskennwerten (BRI, BGF), zu den Baukosten (netto) je m2 BGF und je m³ BRI der Kostengruppen KG 300 bis 400 nach DIN 276 und zu wesentlichen Leistungskennwerten der Förderanlagenplanung. Besondere Anforderungen und Rahmenbedingungen bei der Leistungserbringung: Erfahrungen aus dem Verwaltungsbau; Erfahrungen aus dem Hochhausbau (nach BayBO oberstes Geschoß >22 m); Umfang der erbrachten Leistungen Technische Ausrüstung Anlagengruppe TA 6 mit Angaben zu den bearbeiteten Leistungsbereichen jeweils mit Honorarzone, zu der abgerechneten Honorarsumme (netto), zu den erbrachten Leistungsphasen (bei Planungsleistungen nach HOAI) und zu der abgerechneten Honorarsumme (netto). Leistungszeitraum mit Angaben zur Dauer der Planungsphasen (Leistungsphasen 1 bis 7 HOAI), Dauer der Bauausführung (Leistungsphase 8 HOAI), Datum der Inbetriebnahme, Angaben zu etwaigen Planungs- und Ausführungsverzögerungen.
3. Kriterium auftragsspezifische Einzelnachweise: Vorlage nachfolgender auftragsspezifischer Angaben, Erklärungen oder Nachweise (in Kopie): Erfahrung aus der Planung in der Planungsmethode BIM bei mind. einem Referenzobjekt (muss nicht eines der 3 bewerteten Referenzen sein) mit: in BIM geplanten Lph 2-4 nach HOAI in den letzten bis zu 10 abgeschlossenen Kalenderjahren; Anwendungsfällen: Koordination/Kollisionsprüfung; Größe / Komplexität: > 5 Mio. Projektkosten (KG 200-600).
Zu (2) Kriterium Referenzen: Referenzen wir nur berücksichtigt wenn folgende Anforderungen erfüllt sind: Eine Referenz ist mit der zu vergebenden Leistung grundsätzlich vergleichbar; der Fertigstellungszeitpunkt (= Inbetriebnahme) einer Referenz liegt entweder im aktuellen Jahr vor dem Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge oder in den letzten bis zu 10 abgeschlossenen Kalenderjahren. Die Leistungsphasen LPH 1 bis 8 HOAI müssen in der Gesamtheit der angegebenen Referenzen vollständig erbracht worden sein; bei mindestens einer Referenz muss diese mit den zu vergebenden Architektenleistungen grundsätzlich vergleichbar sein.
Zugelassen ist jeder, der nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Beratender Ingenieur zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Nimmt ein Unternehmen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Fall der Auftragsvergabe gemeinsam für die Auftragsausführung. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderen Unternehmen zugleich die (Teil)-Leistungen als Unterauftrag ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge sowie der späteren Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Teilnahmeanträge und Angebote sind ausgeschlossen. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer gemäß Ziffer II.1.1 nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 angegebenen Teilnahmebedingungen. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages dessen fristgerechte Einreichung, dessen Vollständigkeit sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (grundsätzliche Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: keine Angabe
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 3 GWB).