Rahmenvereinbarung zur Abfallentsorgung für Kabinenschiffe an der städtischen Personenschifffahrtslände
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.das-stadtwerk-regensburg.de/home/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Abfallentsorgung für Kabinenschiffe an der städtischen Personenschifffahrtslände
Die das Stadtwerk Regensburg GmbH beabsichtigt die Abfallentsorgung für Kabinenschiffe an der städtischen Personenschifffahrtslände in Regensburg mit einer Laufzeit von 2 Jahren mit der Option zur Verlängerung um weitere 2 Jahre (2 x 1 Jahr) zu vergeben.
Die das Stadtwerk Regensburg GmbH beabsichtigt die Abfallentsorgung für Kabinenschiffe an der städtischen Personenschifffahrtslände in Regensburg mit einer Laufzeit von 2 Jahren mit der Option zur Verlängerung um weitere 2 Jahre (2 x 1 Jahr) zu vergeben.
Es besteht die Option zur Verlängerung um weitere 2 Jahre (2 x 1 Jahr).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Kopie der Anmeldungs- und Eintragungsbescheinigungen in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
2) Eigenerklärung, dass der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht wegen einer der in §123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften verurteilt ist und keine Ausschlussgründe nach §124 Abs. 1 GWB vorliegen.
1) Ein Jahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ist nachzuweisen.
1) Eine Referenz aus den letzten 5 Jahren in der Entsorgung von Kabinenschifffahrtsabfällen mit mindestens 260 Einzelabrufen, einer Abfallmenge von mindestens 3 cbm pro Abruf und einer Mindestreaktionszeit von 5 h
Oder
Eine Referenz aus den letzten 5 Jahren einer Just-In-Time Entsorgungsdienstleistung mit mindestens 260 Einzelabrufen, einer Abfallmenge von mindestens 3 cbm pro Abruf und einer Mindestreaktionszeit von 5 h, ist nachzuweisen.
2) Eine aktuell gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz ist nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt).