Fahrdienstleistungen in der Behindertenbeförderung für die Behandlungszentrum Aschau GmbH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschau i. Chiemgau
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83229
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kiz-chiemgau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrdienstleistungen in der Behindertenbeförderung für die Behandlungszentrum Aschau GmbH
Der Auftrag umfasst die regelmäßige Beförderung aller zu befördernden Personen des Privaten Förderzentrums Aschau (Los 1) der St. Valentinsschule Ruhpolding (Los 2) und der Rupertusschule Piding (Los 3) montags bis freitags, in der Regel ca. 186 Fahrtage von den jeweiligen Wohnorten der zu befördernden Personen bis zur jeweiligen Schule und zurück, nach Maßgabe der von den Bietern selbst zu erarbeitenden und von der Einrichtung zu genehmigenden Tourenplanung sowie im Einzelfall auch Sonderfahrten.
Darüber hinaus sind auch Sonderfahrten (z. B. Ausflüge, Ferienfahrten, Ferienbetreuung u. ä., je nach Einrichtung an 2-22 Tagen im Schuljahr) durchzuführen.
Der Bieter hat alle für die ordnungsgemäße Beförderung erforderlichen Busse und Fahrzeuge, alle erforderlichen sonstigen Ausrüstungsgegenstände sowie das erforderliche Personal auf eigene Kosten zu stellen und für die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten.
Auszuführen sind Fahrten mit Kleinbussen mit und ohne Rollstuhllift. Für jeden Bus muss eine Begleitperson zur Verfügung gestellt werden, die geeignet ist, die Menschen mit Behinderung während der Fahrt zu betreuen und zu versorgen.
Regelmäßige Beförderung aller zu befördernden Personen des Privaten Förderzentrums Aschau
Aschau
Regelmäßige Beförderung aller Schüler an allen Schultagen von montags bis freitags von den jeweiligen Wohnorten der Schüler zum Privaten Förderzentrum Aschau und zurück.
Schulbeginn ist morgens regelmäßig um 8.15 Uhr, d. h. die Schüler sind zwischen 7.55 Uhr und 8.5 Uhr an der jeweiligen Einrichtung abzusetzen.
Nach Ende des Schulunterrichts sind die Schüler von der Einrichtung abzuholen und an ihren jeweiligen Wohnorten wieder abzusetzen.
Der Schulunterricht endet für einen Teil der Schüler mittags um 12.30 Uhr, so dass die Abfahrt zwischen 12.30 Uhr und 12.45 Uhr erfolgt.
Für die anderen Schüler sind die Abfahrten der Nachmittagstouren montags, dienstags und donnerstags zwischen 16.00 Uhr und 16.15 Uhr, mittwochs zwischen 17.00 Uhr und 17.15 Uhr und freitags zwischen 14.30 Uhr und 14.45 Uhr.
28 Frühfahrten, 14 Mittagsfahrten, 14 Nachmittagsfahrten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Regelmäßige Beförderung aller zu befördernden Personen des Privaten Förderzentrums Aschau (Los 1)
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Regelmäßige Beförderung aller zu befördernden Personen der St. Valentinsschule Ruhpolding (Los 2)
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Regelmäßige Beförderung aller zu befördernden Personen der Rupertusschule Piding (Los 3)
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
§ 135 GWB:
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]