Pidinger Werkstätten GmbH der Lebenshilfe Berchtesgadener Land: Beförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung Referenznummer der Bekanntmachung: 0124/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Piding
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83451
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.moeller-rae.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pidinger Werkstätten GmbH der Lebenshilfe Berchtesgadener Land: Beförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung
Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung (derzeit 266 Teilnehmer, Losaufteilung in 11 Mengenlose) ab dem 1.10.2021 für die Dauer von mindestens 48 Monaten. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und / oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person zu Hauptstelle und Zweigstelle und wieder zurück an maximal 234 Tagen im Jahr.
Hauptstelle Piding Hirschloh 1 und 3, 83451 Piding
Zweigstelle Anger Salzstraße 12, 83454 Anger
Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung (derzeit 266 Teilnehmer, Losaufteilung in 11 Mengenlose) ab dem 1.10.2021 für die Dauer von mindestens 48 Monaten. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und / oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person zu Hauptstelle und Zweigstelle und wieder zurück an maximal 234 Tagen im Jahr.
Abruf von Stellung von Begleitpersonen. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung werden keine Begleitpersonen eingesetzt und es ist derzeit nicht voraussehbar, ob es zum Abruf von Begleitpersonen durch den Auftraggeber kommen wird. Der Abruf hängt von der jeweiligen Persönlichkeitstruktur der Beförderungsteilnehmern ab.Insofern handelt es sich um ein einseitig abrufbares Optionsrecht des Auftraggebers. Die Anzahl der abrufbaren Begleitstunden beträgt jedoch maximal 2 Stunden täglich je Los über den Zeitraum der Leistungserbringung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Hogger GmbH
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freilassing
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83395
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Malteser Hilfsdienst gGmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Reichenhall
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Bayerisches Rotes Kreuz, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Kreisverband Berchtesgadener Land
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Reichenhall
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.brk-bgl.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Rumpeltes Mathias
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Reichenhall
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Rumpeltes Mathias
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Reichenhall
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Hogger GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freilassing
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83395
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Hogger GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freilassing
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83395
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Hogger GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freilassing
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83395
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Malteser Hilfsdienst gGmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Reichenhall
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Hogger GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freilassing
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83395
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Hogger GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freilassing
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83395
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y60YYY7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der unter Ziffer VI.4.1 der Auftragsbekanntmachung genannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB)
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB)
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB)
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüberhinaus endet die Frist zur Geltendendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag.