Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 im VgV-Verfahren „Hubland Quartier V, Würzburg“
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81677
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bayernheim.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schirmer-stadtplanung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 im VgV-Verfahren „Hubland Quartier V, Würzburg“
Die BayernHeim GmbH beabsichtigt auf 2 zusammenhängenden Grundstücken mit einer Gesamtfläche von ca. 5 430 m2 im Quartier V des neuen Stadtteils Hubland bezahlbaren Wohnraum zu entwickeln.
Insgesamt sollen mit einer Geschossfläche von ca. 8 700 m2 rund 90 Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau entstehen.
Die Baukosten für das gesamte Bauvorhaben werden in den KG 300 + 400 mit netto ca. 11,5 Mio EUR geschätzt.
Wettbewerbsaufgaben sind:
— der städtebauliche Entwurf für das Baufeld mit ca. 0,5 ha,
— die hochbauliche Vertiefung für ein bis 2 Wohngebäude mit insgesamt ca. 3 000 m2 oberirdische Bruttogrundfläche (BGF),
— die Planung der Freianlagen mit ca. 3 300 m2 Fläche. Die Baukosten in der KG 500 werden mit netto ca. [Betrag gelöscht] EUR geschätzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Vergabe des Dienstleistungsauftrags erfolgt in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Planungswettbewerb gemäß VgV.
Der Durchführung des Wettbewerbs liegt die Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013 in der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) herausgegebenen Fassung vom 31. Januar 2013 zugrunde, soweit in einzelnen Punkten dieser Auslobung nichts anderes bestimmt ist. Die Auslobung ist für die Ausloberin, die Teilnehmer*innen sowie alle weiteren am Wettbewerb Beteiligten verbindlich.
Wettbewerbsart und -Verfahren
Der Wettbewerb wird als einstufiger nichtoffener Realisierungswettbewerb ausgelobt. Die Wettbewerbsbeiträge bleiben bis zum Abschluss des Verfahrens nach der Entscheidung des Preisgerichts anonym. Die Bewerbungs- und Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind in der EU oder den EWR/GPAStaaten ansässige Architekt*innen in Arbeitsgemeinschaft (Arge) mit Landschaftsarchitekt*innen. Diese sind im Bewerbungsformblatt bereits zu benennen. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über einen Hochschulabschluss, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht. Der Nachweis ist von allen Mitgliedern der Bewerber und Arbeitsgemeinschaft zu erbringen.
Juristische Personen sind zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen entsprechend der Wettbewerbsaufgabe ausgerichtet ist und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Arbeitsgemeinschaften und juristische Personen haben im Bewerbungsformblatt einen bevollmächtigten Vertreter als Ansprechpartner zu benennen. Dieser soll auch später im Rahmen des Wettbewerbs als Ansprechpartner in der Verfassererklärung benannt sein.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung am Wettbewerb müssen am Tag der Wettbewerbsbekanntmachung erfüllt sein.
Auswahlkriterium
Als Auswahlkriterium sind 3 Referenzprojekte darzustellen. Das Referenzprojekt muss folgende Anforderungen erfüllen:
— Einordnung mind. in HZ III für Gebäude nach § 34 HOAI,
— Realisierung nach dem 01. Januar 2013 (mindestens LP 8 ist abgeschlossen),
— Der*die Bewerber*in bzw. bevollmächtigte Vertreter*in hatte die Projektleitung mindestens für die Leistungsphasen 2 bis 5 inne. Die Referenzleistung darf vom*von der Bewerber*in auch in einem an deren Büro (z. B. als leitende*r Mitarbeiter*in) erbracht worden sein, wenn darüber eine Bestätigung der Projektleitung durch dieses Büro nachgewiesen wird.
Die Referenzkriterien werden bewusst niederschwellig gestaltet, um die Teilnahme von jungen und kleinen Büros am Wettbewerb zu fördern.
Bewerbungsunterlagen
Es werden zur Bewerbung nur folgende, digital eingereichten Unterlagen akzeptiert:
— das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformblatt,
— Darstellung der 3 Referenzprojekte mit Bild / Plan und Kurzbeschreibung auf einer Seite DIN A4 (Gestaltung freigestellt),
— Nachweis zur Teilnahmeberechtigung für Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen (Kopie der Architektenurkunde, des Architektenausweises oder der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt*in“ bzw. „Landschaftsarchitekt*in“ oder ein vergleichbares Dokument),
— sowie ggf. der Nachweis über die Projektleitung bei Referenzprojekt aus einem Fremdbüro.
Für den rechtzeitigen, vollständigen Eingang trägt der/die Bewerber*in die Verantwortung. Kosten für die Bewerbung werden nicht erstattet. Weitere als die geforderten Unterlagen, Bewerbungen per Brief bzw. Post oder pauschale Bewerbungen mit Broschüren, Prospekten, Werkberichten o. ä. werden nicht berücksichtigt.
Weitere Erläuterungen siehe Bewerbungsunterlagen.
Teilnahmeberechtigt sind in der EU oder den EWR/GPAStaaten ansässige Architekt*innen in Arbeitsgemeinschaft (Arge) mit Landschaftsarchitekt*innen.
Abschnitt IV: Verfahren
Ausschlusskriterien
Jeder Bewerber hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen:
— Nicht digital eingereichte Bewerbungen,
— Nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen,
— Unvollständig ausgefüllte Bewerbungsblätter,
— Fehlende Nachweise,
— Mehrfachbewerbungen von natürlichen oder juristischen Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft führen zum Ausscheiden aller Mitglieder.
Auswahlverfahren
Die Zahl der Bewerber*innen zur Teilnahme am Wettbewerb ist unbegrenzt. Der Wettbewerb ist auf 9 Teilnehmende begrenzt. 3 Teilnehmende wurden bereits von der Ausloberin ausgewählt. 6 Teilnehmende werden aus den eingehenden qualifizierten Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt.
Nach Abschluss des Bewerbungszeitraums werden die über die OnlineVergabeplattform eingegangenen Bewerbungen durch die Ausloberin geöffnet. Im zweiten Schritt wird die Qualifizierung jeder Bewerbung anhand der Vollständigkeit und der Erfüllung der Kriterien geprüft. Sollten sich mehr Bewerber*innen qualifizieren, als Plätze für die Wettbewerbsteilnahme zur Verfügung stehen, so entscheidet in einem dritten Schritt das Los über die Auswahl als Wettbewerbsteilnehmende. Zusätzlich werden Nachrückende in angemessener Zahl durch das Los bestimmt. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht einer unabhängigen Dienststelle.
Die Ausloberin stellt als Wettbewerbssumme insgesamt netto [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung.
Die Summe setzt sich aus einem Bearbeitungshonorar von [Betrag gelöscht] EUR ([Betrag gelöscht] EUR je Teilnehmende x 9 Teilnehmende) und aus dem Preisgeld in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR zusammen. Das Bearbeitungshonorar wird nicht an Teilnehmende ausgezahlt, die ihren Beitrag nicht oder verspätet abgeben. Das Preisgeld wird in diesem Fall um die entsprechende Summe des nicht ausgezahlten Bearbeitungshonorars erhöht.
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto,
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto,
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto.
Summe [Betrag gelöscht] EUR netto
Das Preisgericht kann die Wettbewerbssumme mit einstimmigem Beschluss auch anders aufteilen. Sofern Umsatzsteuer abzuführen ist, wird diese entsprechend dem gültigen Satz zusätzlich vergütet.
Die Ausloberin stellt als Wettbewerbssumme insgesamt netto [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung.
Die Summe setzt sich aus einem Bearbeitungshonorar von [Betrag gelöscht] EUR ([Betrag gelöscht] EUR je Teilnehmende x 9 Teilnehmende) und aus dem Preisgeld in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR zusammen. Das Bearbeitungshonorar wird nicht an Teilnehmende ausgezahlt, die ihren Beitrag nicht oder verspätet abgeben. Das Preisgeld wird in diesem Fall um die entsprechende Summe des nicht ausgezahlten Bearbeitungshonorars erhöht.
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto,
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto,
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto.
Summe [Betrag gelöscht] EUR netto
Das Preisgericht kann die Wettbewerbssumme mit einstimmigem Beschluss auch anders aufteilen. Sofern Umsatzsteuer abzuführen ist, wird diese entsprechend dem gültigen Satz zusätzlich vergütet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftrag
Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträger*innen die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen. Die Verfasser*innen der im Wettbewerb mit Preisen prämierten Arbeiten werden als Bieter*innen zu einem Verhandlungsverfahren nach VgV eingeladen.
Bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts wird die Auftragsverhandlung zuerst nur mit dem ersten Preis ausgezeichneten Büro geführt. Sollte diese Exklusivverhandlung scheitern, werden die Verhandlungen mit allen weiteren Preisträgern*innen aufgenommen.
Arbeitsgemeinschaften aus dem Wettbewerb treten im VgV-Verfahren als Bietergemeinschaften auf. Bietergemeinschaften dürfen nach Abschluss des Wettbewerbs nicht erweitert werden. Eine Eignungsleihe kann jedoch über Subunternehmen erfolgen.
Eignungskriterien
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen Bieter*innen oder Bietergemeinschaften spätestens 15 Kalendertage nach dem Abschluss des Wettbewerbs die Eignungskriterien nachweisen. Bieter*innen bzw. die Bietergemeinschaften, die nicht die Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen haben, werden nicht zum Verhandlungsverfahren eingeladen.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit – Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme für Architektenleistungen über mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden sowie für Landschaftsarchitektenleistungen über mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Namentliche Benennung von mindestens 3 technischen Mitarbeitenden für Architektur einschließlich den Büroinhabenden/Geschäftsführenden mit abgeschlossenem Studium der Architektur (Dipl.Arch., Dipl.Ing. (Arch), Master in Architektur an einer Universität oder Fachhochschule) oder vergleichbarem Abschluss.
Verhandlungsverfahren
Eine Beurteilungskommission aus Vertretenden der Ausloberin führt ein Gespräch anhand eines Katalogs über die Zuschlagskriterien mit einer Wertungswichtung der einzelnen Kriterien. Nach dem Abschluss des Wettbewerbs wird den Teilnehmenden zeitnah der Tag für das Verhandlungsverfahren und der Katalog mit den Zuschlagskriterien mit differenzierter Bepunktung der einzelnen Kriterien bekannt gegeben.
Zuschlagskriterien
Der Auftrag wird an einen Bietenden oder eine Bietergemeinschaft vergeben, der*die alle Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen hat und der*die höchste Bewertung nach Zuschlagskriterien und Wichtung im Verhandlungsverfahren erreicht.
Die Zuschlagkriterien sind in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
Auftragsumfang
Die Beauftragung umfasst für den Realisierungsteil Leistungen gemäß der Leistungsbilder der HOAI 2021 für Gebäude und Innenräume (§§ 34/35) mit Anlage 9 bzw. für Freianlagen (§§ 39/40) mit Anlage 10 jeweils in den Leistungsphasen 2 bis 5 sowie optional bis Leistungsphase 9. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt,
— sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegen steht (§ 8 Abs. 2 RPW) und
— soweit und sobald die Wettbewerbsaufgabe realisiert werden soll.
Für den Fall, dass die Ausloberin aus wichtigem Grund teilweise oder vollständig von der Realisierung Abstand nimmt, stehen dem Teilnehmenden aus einer Nichtbeauftragung keine finanziellen Ansprüche, z. B. auf etwaig entgangenen Gewinn oder Schadensersatz, zu.
Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Im Fall der Beauftragung werden im Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des*der Preisträgers*in bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf im Umfang der beauftragten Leistungen in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.reg-ob.bayern.de
Wettbewerbsteilnehmende können von ihnen vermutete Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren bei der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis des Verstoßes bzw. nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen:
BayernHeim GmbH, Einsteinstr. 172, 81677 München +49 (89) 889 8750
[gelöscht]
Im Anwendungsbereich der VgV können sich Wettbewerbsteilnehmende zur Nachprüfung vermuteter Verstöße an die benannte zuständige Vergabekammer wenden, nachdem bei der Ausloberin fristgerecht Einspruch eingelegt wurde.
Es gilt § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.reg-ob.bayern.de