Unterstützungs- und Beratungsleistungen in SBK-Projekten incl. IT-Betriebsdienstleistungen mit Schwerpunkt von Java-Individuallösungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 209-478354
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://sbk.deutsche-evergabe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungs- und Beratungsleistungen in SBK-Projekten incl. IT-Betriebsdienstleistungen mit Schwerpunkt von Java-Individuallösungen
Unterstützungs- und Beratungsleistungen in SBK-Projekten incl. IT-Betriebsdienstleistungen mit Schwerpunkt von Java-Individuallösungen
München
Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag mit maximal 3 Rahmenvertragspartner zu Unterstützungs- und Beratungsleistungen incl. IT-Betriebsdienstleistungen im Rahmen diverser Ausschreibungsrollen und Abrechnungsarten in SBK-Projekten mit Schwerpunkt von Java-Individuallösungen. Hierzu gehört auch die Durchführung von ganzheitlichen IT-Projekten mit Schwerpunkt von Java-Individuallösungen bei der SBK.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Unterstützungs- und Beratungsleistungen in SBK-Projekten incl. IT-Betriebsdienstleistungen mit Schwerpunkt von Java-Individuallösungen
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die SBK hat mehrere individuelle Lösungen auf Grundlage Java in Verbindung mit Open Source Entwicklungs-Frameworks und Komponenten bereits im Einsatz. Die SBK benötigt für die Anpassung und Weiterentwicklung dieser Systeme und die bedarfsorientierte Entwicklung neuer Systeme oder Komponenten auf Grundlage dieser Technologie die Unterstützung durch einen leistungsfähigen Lösungsdienstleister.
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Trend zu schnellen, kundenzentrierten IT-Lösungen mit hohem Businesswert führt zu erhöhter Komplexität in der IT-Landschaft, die es zu beherrschen und zu managen gilt. Iteratec berät und unterstützt die SBK mit einem signifikanten Anteil bei der Erstellung von entsprechenden IT-Lösungen.
LUY ist eine von iteratec angebotene Standardsoftware zum Management von IT-Architekturen (als Teil der Unternehmensarchitektur).
— Zweck:
—— Dokumentation der Informationssystem-Architektur der (unter anderem) von iteratec bereitgestellten Komponenten, deren Abhängigkeiten und Integration in die SBK-IT-Landschaft,
—— Dokumentation des von iteratec (in Teilen) konzipierten und entwickelten technischen IT-Standards der SBK,
—— Dokumentation des IT-Projektportfolios mit iteratec, hierbei insbesondere die Darstellung der Wirkung der Projekte auf die SBK-IT-Landschaft.
— Nutzen:
—— Erhöhte, toolgestützte Transparenz in der IT-Architektur zur Unterstützung von strategischen und taktischen IT-Architekturentscheidungen,
—— Erhöhte, toolgestützte Transparenz bei den technischen IT-Standards zur Unterstützung bei der Erstellung von Anwendungsarchitekturen und IT-Infrastruktur-Architekturen,
—— Erhöhte Transparenz im IT-Projektportfolio-Management zur Unterstützung von strategischen und taktischen IT-Investitionsentscheidungen,
—— Verbesserte IT-Architektur-Governance durch toolgestützte Dokumentation und Auswertungsmöglichkeiten (Bereitstellung von z. B. Listen und Diagrammen),
— Anwender,
—— LUY wird im Wesentlichen von IT-Architekten, Lösungsarchitekten, Führungskräften, IT-Produktverantwortlichen und Dienstleister-Managern regelmäßig eingesetzt.
Erforderlichkeit der Beschaffung der zusätzlichen Leistungen: iteratec dokumentiert die Ergebnisse aus ihrem Architektur-Beratungsauftrag mit LUY. Die Ergebnisse werden an die SBK zu übergeben und von der SBK eigenständig weiterentwickelt. Die Pilotierung der Bereitstellung der Ergebnisse in LUY ist erfolgreich abgeschlossen. Zur weiteren Nutzung der Software ist LUY von der SBK zu lizensieren. Ein Auftragnehmerwechsel kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen oder ein Auftragnehmerwechsel wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den AG verbunden.