Ersatzneubau Wasserwerk Oberbernbach, Lufttechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-305LV7C
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aichach-Oberbernbach
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Wasserwerk Oberbernbach, Lufttechnische Anlagen
Hauptmassen Lufttechnische Anlagen:
— Lüftungsgeräte mit WRG für Deckenmontage bzw. Montage an Abhangkonstruktion von 800-1 800 m3/h: 3 Stück,
— Rechteckkanäle verzinkt Abrechnungsgruppe L1, F1, F2, F3: 40 m2,
— Luftleitungen Wickelfalzrohre DN 100 – 315 verzinkt: 310 m,
— Luftleitungen Formteile rund DN 100 – 315 verzinkt: 250 Stück,
— Brandschutz- und Rauchschutzklappen mit und ohne Federrücklaufantrieb: 7 Stück,
— Drosselklappen, Rückschlagklappen, Volumenstromregler konstant DN 100 – DN 250: 16 Stück,
— Volumenstromregler variabel mit Stellantrieben und CO2 Kanalfühlern: 4 Stück,
— Rohrschalldämpfer, Telefonieschalldämpfer, flexible Schalldämpfer rund DN 100 – DN 315: 61 Stück,
— Tellerventile DN 100 – DN 200: 44 Stück,
— Rohr- und Kanalgitter 525/75 – 825/125: 24 Stück,
— Tauwasserdämmung 19mm: 120 m2,
— Befestigungsschienen 40/80: 150 m,
— Sattelflanschverbindung 40/80 an Holzleimbinder: 80 Stück,
— Befestigungsschienen 40/40: 120 m,
— Schienenkonsolen 40/40 bis 750 mm Ausladung: 60 Stück.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Bauvorhaben besteht aus 2 Haupt- und einem Nebengebäude.
Das Wasseraufbereitungsgebäude mit EG und OG und das Werkstatt- und Verwaltungsgebäude mit EG und OG, welche über einen Verbindungsgang im Westen miteinander verbunden sind. Bei der Bauaufgabe handelt es sich um den Neubau des Werkstatt- und Verwaltungsgebäudes. Das Gebäude ist nicht unterkellert.
Im Erdgeschoss befinden sich der mehrere Funktionsräume mit unterschiedlicher Nutzung, Werkstatt, Lager, Reinigungshalle, Stellplätze, Sanitärräume mit Umkleiden und der Haustechnikraum. Die Verwaltungs- und Aufenthaltsräume befinden sich im 1. Obergeschoss des Verwaltungsgebäudes.
Zur Be- und Entlüftung des Verwaltungsgebäudes werden 3 Deckenlüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung und elektrischem Vorheizregister eingebaut.
Jedes Lüftungsgerät verfügt über eine integrierte Regelung, welche über eine Fernbedienung mit Touchscreen bedienbar ist. Diese Bediengeräte werden Aufputz an der Wand montiert und sind durch Kabel mit den Lüftungsgeräten verbunden.
Ein RLT-Gerät wird im EG an der Betondecke in ca. 5,0 m Höhe montiert. Der Betrieb erfolgt nach Zeitprogramm mit konstantem Volumenstrom.
Zwei RLT-Geräte werden im 1.OG an einer herabhängenden Unterkonstruktion installiert welche an der Holzleimbinderkonstruktion des Daches befestigt ist (bis zu 5,6 m Höhe).
Die jeweiligen Stahlkonstruktionen sind Teil der Leistung. Der Betrieb erfolgt nach Zeitprogramm einmal mit konstantem Volumenstrom, einmal druckkonstant zur Regelung variabler Volumenströme
Die Installationen befindet sich zum überwiegendem Teil im sichtbaren Bereich.
Die Lüftungsinstallation in den Sanitärbereichen befindet sich nicht sichtbar in einer abgehängten Zwischendecke.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bei Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist, hat der Bieter einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregisters oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, einzureichen. Der Auszug hat den aktuellen Stand weiterzugeben und darf zum Zeitpunkt des Angebots nicht älter als 3 Monate sein. Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
3. Die unter III.1.1 1) und 2) genannten Nachweise können wie folgt geführt werden:
a) Durch eine vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Auf Verlangen sind die darin gemachten Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
b) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung/zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit dem Angebot das „Formblatt Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen“, welches Teil der Vergabeunterlagen ist, zu verwenden. Auf Verlangen sind die darin gemachten Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
c) Bei fremdsprachlichen Nachweisen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 % der Auftragssumme inkl. USt.
Die für die Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen z. Zeitpunkt der Abnahme.
Abschnitt IV: Verfahren
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.