Messsystem im Millimeterwellen-Frequenzbereich – E_044_270433 Referenznummer der Bekanntmachung: E_044_270433
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Messsystem im Millimeterwellen-Frequenzbereich – E_044_270433
Messsystem im Millimeterwellen-Frequenzbereich.
Dual polarisierte breitbandige Antennen
Es sollen Komponenten für ein System beschafft werden, mit dem die Ausbreitungspfade elektromagnetischer Wellen in den Dimensionen Zeit, Frequenz und Richtung im Millimeterwellen-Frequenzbereich gemessen werden können (Millimeterwellen-Channel-Sounder). Messergebnis sind richtungsaufgelöste polarimetrische Kanalimpulsantworten bzw. richtungsaufgelöste polarimetrische Kanalfrequenzgänge.
Eine Besonderheit dieses Vorhabens ist dabei, dass die Ausbreitungsbedingungen auch zwischen mehr als 2 Stationen gleichzeitig vermessen werden (vermaschte Szenarien).
Frequenzumsetzer und Lokaloszillatoren
Es sollen Komponenten für ein System beschafft werden, mit dem die Ausbreitungspfade elektromagnetischer Wellen in den Dimensionen Zeit, Frequenz und Richtung im Millimeterwellen-Frequenzbereich gemessen werden können (Millimeterwellen-Channel-Sounder). Messergebnis sind richtungsaufgelöste polarimetrische Kanalimpulsantworten bzw. richtungsaufgelöste polarimetrische Kanalfrequenzgänge.
Eine Besonderheit dieses Vorhabens ist dabei, dass die Ausbreitungsbedingungen auch zwischen mehr als 2 Stationen gleichzeitig vermessen werden (vermaschte Szenarien).
SDR-Transceiver
Es sollen Komponenten für ein System beschafft werden, mit dem die Ausbreitungspfade elektromagnetischer Wellen in den Dimensionen Zeit, Frequenz und Richtung im Millimeterwellen-Frequenzbereich gemessen werden können (Millimeterwellen-Channel-Sounder). Messergebnis sind richtungsaufgelöste polarimetrische Kanalimpulsantworten bzw. richtungsaufgelöste polarimetrische Kanalfrequenzgänge.
Eine Besonderheit dieses Vorhabens ist dabei, dass die Ausbreitungsbedingungen auch zwischen mehr als 2 Stationen gleichzeitig vermessen werden (vermaschte Szenarien).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17ac82557e8-39413bb319acf694
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Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17ac82557e8-39413bb319acf694
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de