Waschraumhygiene + Schmutzfangmatten-Service Referenznummer der Bekanntmachung: LK-LI_Hyg/Mat_2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lindau (Bodensee)
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-lindau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Waschraumhygiene + Schmutzfangmatten-Service
Rahmenvereinbarung über Verbrauchsmaterial für Waschraumhygiene inkl. Leihspender, Hygienebehälter und Schmutzfangmatten-Service.
Los 1 – Waschraumhygiene
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Verbrauchsmaterial für Waschraumhygiene und dazugehörige Leihspender. Benötigt werden ca. 1520 Spender für ca. 6200 Nutzer. Die Montage der Spendersysteme hat durch den AN in 13 Liegenschaften in Lindau (Bodensee) und in Lindenberg i. Allgäu zu erfolgen. Die angegebenen Zahlen sind Stand Juni 2021 und können sich während der Vertragslaufzeit erhöhen. Ein Anrecht auf eine Mindestabnahme besteht nicht.
Der Rahmenvertrag kann einmalig um ein Jahr verlängert werden.
Die Verbrauchsmenge kann nicht angegeben werden. Als Kalkulationshilfe kann nur die Anzahl der Spender und die Anzahl der Nutzer herangezogen werden.
Los 2 – Hygienebehälter
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Montage und Wartung von ca. 180 Miet-Hygienebehälter inkl. Verbrauchsmaterial. Die Mengenangabe ist Stand Juni 2021 und kann sich während der Vertragslaufzeit erhöhen. Ein Anspruch auf Mindestabnahme besteht nicht.
Der Rahmenvertrag kann einmalig um ein Jahr verlängert werden.
Los 3 – Schmutzfangmatten-Service
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von ca. 75 Schmutzfangmatten in 13 Liegenschaften in Lindau (Bodensee) und in Lindenberg i. Allgäu inkl. Tausch im Mietverfahren. Die Anzahl der Matten kann sich während der Laufzeit erhöhen. Ein Anspruch auf die Abnahme der angegebenen Menge besteht nicht.
Der Rahmenvertrag kann einmalig um ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gem. Eigenerklärung zur Eignung, Präqualifizierungszertifikat oder EEE. Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben:
1. Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist), alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 VgV Abs. 2). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Falls das Angebot in die engere Wahlkommt, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Berufs-/Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise. Der Auftraggeber holt eigenständig das Gewerbezentralregister des Bieters ein.
2. Soweit erforderlich, Eigenerklärung der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen der die Bietergemeinschaft vertritt, einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht.
Gem. Eigenerklärung zur Eignung, Präqualifizierungszertifikat oder EEE. Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1. Erklärung über Ausschlussgründe gem. § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
1.1 dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen,
1.2. dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist,
1.3 ob für das Unternehmen ggf. ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt,
1.4. dass zwar ggf. für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, dass das Unternehmen jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
2. dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und des Finanzamtes vorzulegen.
3. dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, noch die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
4. dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Mitgliedsnummer.
5. Angaben über Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren.
6. Berufs-bzw. Betriebshaftpflichtversicherung – Deckungssumme siehe Mindeststandards Ein Nachweis der Versicherung wird spätestens zum Zuschlagszeitpunkt vorgelegt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen, und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen des Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1) genannten Bedingungen Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Haftpflichtversicherung gem. Nr. 6
Deckungssumme der Berufs-bzw. Betriebshaftpflichtversicherung von mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personen-, [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögens-, [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Schlüssel- und Transponderverlust oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen haben wird.
Gem. Eigenerklärung zur Eignung, Präqualifizierungszertifikat oder EEE. Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben von der Niederlassung, die im Zuschlagsfall den Auftrag ausführen wird:
1. Drei Referenzen der in den letzten 3 Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (je nach Los) vergleichbar sind (Angabe der Leistung, des Auftragswertes, der Vertragslaufzeit und des Auftraggebers).
2. Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl, aufgegliedert in Beschäftigte u. Führungspersonal, in den letzten 3 Jahren (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 8).
3. Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet.
4. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10); falls das Angebot in die engere Wahl kommt, werden auf Anforderung der Vergabestelle die entsprechenden Nachweise zu den Ziff. 2-3 eingereicht. Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragsnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1, III.1.2 und III.1.3 aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen, und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen des Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die unter III.1.1 genannten Bedingungen.
Montage der Spender/Hygienebehälter im Zeitraum vom 03.01.-31.1.2022; jede Liegenschaft bestellt eigenständig – Lieferung direkt an die jeweilige Liegenschaft; falsch bestellte Ware kann innerhalb von 30 Tagen zurückgegeben werden; Falschlieferung durch AN wird innerhalb von 3 Tagen umgetauscht; Rechnungen inkl. unterschriebenen Lieferscheinen ausschließlich an AG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Angebote können ausschließlich elektronisch abgegeben werden. Es wird empfohlen, sich über die Ansicht der Vergabeunterlagen über den Button „am Verfahren teilnehmen“ oder direkt unter der in I.1) genannten Internetadresse kostenlos zu registrieren. Sie werden dann über Änderungen, Ergänzungen und Antworten zu Bieterfragen automatisch informiert. Bis zur Registrierung müssen sich Bieter selbständig über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens auf dem Laufenden halten (Holschuld). Spätestens für die elektronischen. Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend notwendig.
2) Um Fragen und Antworten, die sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung über das Vergabeportal im Bereich „Nachrichten“ bis zum 17.8.2021, 12.00 Uhr. Die eingegangenen Fragen und Antworten finden Sie wie unter VI.3) 1. beschrieben spätestens 6 Kalendertage vor Angebotsöffnung im Bereich „Vergabeunterlagen“.
3) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.