Straßenkehrichtverwertung/-entsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 11/4-2021-Ze-16
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weiden i.d. OPf.
NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92637
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.weiden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenkehrichtverwertung/-entsorgung
Annahme, Verwiegung, Entsorgung und Verwertung von Straßenkehricht.
Weiden i.d.OPf.
Die Stadt Weiden i.d.OPf. betreibt eine Straßenreinigungsanstalt als öffentliche Einrichtung.
Die Anstalt hat die Aufgabe, öffentliche Verkehrsflächen zur reinigen. Der dabei eingesammelte Straßenkehricht AVV-Abfallschlüssel 20 03 03 muss in der Regel sowohl für eine Verwertung, als auch für die Beseitigung aufbereitet werden (Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, InfoBlatt Straßenkehricht, 02/2020).
Die Stadt Weiden i.d.OPf. beabsichtigt die Leistungen für die Dauer von 4 Jahren für die Zeit vom 1.1.2022 bis 31.12.2025 zu vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=223895
— Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=223895
— Nachweis eines bestimmten Jahresumsatzes für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe.
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=223895
— Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Angabe von Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, und des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners
— Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen,
— Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb.
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=223895
Abschnitt IV: Verfahren
Weiden i.d.OPf.
Keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Weiden
Postleitzahl: 92637
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]