Objektplanung Ingenieurbauwerke Referenznummer der Bekanntmachung: 21.D.14.206
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 851 / 5017-01
Fax: +49 851 / 5017-1099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Ingenieurbauwerke
Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen:
Staatliches Bauamt Passau
B20 4-FS Ausb. Straub.(A3)-s Aiterh.(B8)
Vorlagepflichtige Streckenbauwerke
Ort der Ausführung: Parkstetten
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Objektplanung „Ingenieurbauwerke“ gem. § 43 Abs. 1 HOAI und die Fachplanung „Tragwerksplanung“ gem. § 51 Abs. 1 HOAI für die sieben vorlagepflichtigen und genehmigungsrechtlich bzw. fachplanerisch relevanten Ingenieurbauwerke Strecke im Rahmen des 4-streifigen Ausbaus des Streckenabschnittes der B 20 südlich der B 8 (bei Aiterhofen) bis nördlich der A 3 (bei Steinach/ Wolferszell).
— Objektplanung „Ingenieurbauwerke“ – „gem. § 43 Abs. 1 HOAI LPh 1-4,
— Fachplanung „Tragwerksplanung“ gem. § 51 Abs. 1 LPh 2-3.
Erfüllungsort für die Leistung des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die B 20 soll künftig von der A 92 (bei Landau a. d. Isar) bis Cham i. d. Oberpfalz in mehreren Ausbauabschnitten durchgängig 2-bahnig (autobahnähnlich) ausgebaut werden. Die Erweiterung der B 20 auf 4 Fahrstreifen von der A 92 bis zur A 3 ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Das Staatliche Bauamt Passau beabsichtigt zunächst den 4-streifigen (autobahnähnlichen) Ausbau des am höchsten belasteten Abschnittes der B 20 bei Straubing. Der Abschnitt beginnt südlich der B 8 (bei Aiterhofen) und endet nördlich der A 3 (bei Steinach/Wolferszell).
Bei der geplanten Ausbaumaßnahme soll durch den Anbau einer 2. Richtungsfahrbahn an den weitgehend 3-streifigen Bestand der B 20 eine autobahnähnliche Straße der Entwurfsklasse EKA 2 gemäß RAA hergestellt werden. Dem Streckenausbau soll der Regelquerschnitt RQ 28 (mit 4 m Mittelstreifen und Standstreifen) zu Grunde gelegt werden. Für die neu geplante Richtungsfahrbahn müssen neben den bestehenden Bauwerken neue Teilbauwerke geplant werden. Diese sollen mit dem Brückenquerschnitt RQ 31B berücksichtigt werden, um spätere Sanierungen der bestehenden Bauwerke der B 20 einfacher zu gestalten (4+0-Verkehrsführung möglich). Ziel ist es, die neuen Teilbauwerke möglichst nahe an den Bestand zu planen. In diesem Zusammenhang soll untersucht werden, ob die Widerlager der bestehenden Bauwerke erweitert und für die zweite Richtungsfahrbahn ein zusätzlicher Überbau hergestellt werden soll, oder ob das neue Teilbauwerk einschließlich der Unterbauten als separates eigenständiges Bauwerk in unmittelbarer Nähe zum Bestandsbauwerk errichtet werden kann. Da die B 20 eine wichtige Verbindungsfunktion für die Region sowie für die überregionalen Warenströme hat, müssen sämtliche Baumaßnahmen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der B 20 erfolgen können. Dies ist bereits von Beginn an in den Planungen mit zu berücksichtigen.
Folgende Bauwerke befinden sich im Bereich der Ausbaustrecke und gelten als vorlagepflichtig oder genehmigungsrechtlich bzw. fachplanerisch relevant:
— BW 02, Neubau der Brücke B 20 über die B 8 bei Aiterhofen,
— BW 05, Neubau der Brücke B 20 über die Aitrach,
— BW 08, Neubau der Brücke B 20 über die DB bei Aiterhofen,
— BW 09, Erweiterung der Brücke B 20 über die SR 12, Ittlinger Ring,
— BW 11, Neubau der Brücke B 20 über die DB bei Ittling,
— BW 23, Neubau der Brücke B 20 über die A 3,
— BW 26, Ersatzneubau der Brücke St 2140 über die B 20.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Objektplanung „Ingenieurbauwerke“ gem. § 43 Abs. 1 HOAI und die Fachplanung „Tragwerksplanung“ gem. § 51 Abs. 1 HOAI für diese vorlagepflichtigen und genehmigungsrechtlich bzw. fachplanerisch relevanten Ingenieurbauwerke Strecke.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen:
Objektplanung „Ingenieurbauwerke“
— Leistungsstufe 1: Grundlagenermittlung (Lph. 1), Vorplanung (Lph. 2),
— Leistungsstufe 2 A: Entwurfsplanung (Lph. 3) für die Bauwerke südl. der Donau (BW 02, BW 05, BW 08, BW 09, BW 11),
— Leistungsstufe 2 B: Entwurfsplanung (Lph. 3) für die Bauwerke nördl. der Donau (BW 23, BW 26),
— Leistungsstufe 3 A: Genehmigungsplanung (Lph. 4) für die Bauwerke südl. der Donau (BW 02, BW 05, BW 08, BW 09, BW 11),
— Leistungsstufe 3 B: Genehmigungsplanung (Lph. 4) für die Bauwerke nördl. der Donau (BW 23, BW 26)
Fachplanung „Tragwerksplanung“,
— Leistungsstufe 1: Vorplanung (Lph. 2),
— Leistungsstufe 2 A: Entwurfsplanung (Lph. 3) für die Bauwerke südl. der Donau (BW 02, BW 05, BW 08, BW 09, BW 11),
— Leistungsstufe 2 B: Entwurfsplanung (Lph. 3) für die Bauwerke nördl. der Donau (BW 23, BW 26).
Gemäß § 51 Abs. 5 Satz 2 HOAI sind die Grundleistungen der Tragwerksplanung zur Lph. 1 im Leistungsbild der Ingenieurbauwerke gemäß § 43 enthalten.
Die Projektbeschreibung VII.220.3) StB ist unter der unter 1.3) genannten elektronischen Adresse abrufbar.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Wichtung 10 %)
— Mittel des („spezifischen“) Jahresumsatzes des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung) in den letzten 3 Geschäftsjahren, (Wichtung 10 %),
— Erklärung Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (Personenschäden mind. 3 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 3 Mio .EUR).(Mindeststandard).
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Wichtung 90 %)
— Referenz aus dem Bereich Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke — Straßenbrücke (Wichtung 60 %),
— Referenz aus dem Bereich Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke — Straßenbrücke (Eisenbahnunterführung) (Wichtung 30 %).
Die Kriterien einschließlich der Unterkriterien und ihre Wertung können im Detail der Wertungsmatrix der Eignungskriterien entnommen werden.
Die Wertungsmatrix der Eignungskriterien ist zusammen mit den Formblättern unter der unter 1.3) genannten elektronischen Adresse abrufbar.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Leistungen gemäß HOAI für alle Projektstufen/Leistungsphasen zu übernehmen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller Leistungsstufen/Leistungsphasen besteht nicht.
Objektplanung „Ingenieurbauwerke“
— Leistungsstufe 1: Grundlagenermittlung (Lph. 1), Vorplanung (Lph. 2)
— Leistungsstufe 2 A: Entwurfsplanung (Lph. 3) für die Bauwerke südl. der Donau (BW 02, BW 05, BW 08, BW 09, BW 11),
— Leistungsstufe 2 B: Entwurfsplanung (Lph. 3) für die Bauwerke nördl. der Donau (BW 23, BW 26)
— Leistungsstufe 3 A: Genehmigungsplanung (Lph. 4) für die Bauwerke südl. der Donau (BW 02, BW 05, BW 08, BW 09, BW 11),
— Leistungsstufe 3 B: Genehmigungsplanung (Lph. 4) für die Bauwerke nördl. der Donau (BW 23, BW 26)
Fachplanung „Tragwerksplanung“,
— Leistungsstufe 1: Vorplanung (Lph. 2),
— Leistungsstufe 2 A: Entwurfsplanung (Lph. 3) für die Bauwerke südl. der Donau (BW 02, BW 05, BW 08, BW 09, BW 11),
— Leistungsstufe 2 B: Entwurfsplanung (Lph. 3) für die Bauwerke nördl. der Donau (BW 23, BW 26).
Gemäß § 51 Abs. 5 Satz 2 HOAI sind die Grundleistungen der Tragwerksplanung zur Lph. 1 im Leistungsbild der Ingenieurbauwerke gemäß § 43 enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/212715
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6)) aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis
— der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner),
— des Studiums des Bauingenieurwesens gemäß Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Ar.t 62 Abs. 3 BayBO (mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Eintragung in die Liste der Ingenieurekammer Bau),
— der erforderlichen Befugnis zur Erstellung des Brandschutznachweises gemäß Art. 62b BayBO.
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/212715
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6)) aufgelistet.
Ergänzend zu 2.3.1 des Bewerberbogens:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8)); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.“
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der („spezifische“) Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Es wird ein Mindestjahresumsatz von 500 T EUR gefordert.
Ergänzend zu 4.2.5 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 3 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das 2-Fache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6)) aufgelistet.
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der („spezifische“) Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Es wird ein Mindestjahresumsatz von 500 T EUR gefordert.
Ergänzend zu 4.2.5 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 3 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das 2-Fache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/212715
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6)) aufgelistet.
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 5 Jahren (2016-2021) vor Ende der Teilnahmefrist erbrachte Dienstleistungen aufzulisten. Die Ausführungsspanne wurde gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs auf 5 Jahre erhöht.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
— Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis),
— Beträge (Anrechenbare Kosten),
— Daten (Erbringungszeitraum),
— Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners).
Die Punktvergabe auf die Unterkriterien kann im Detail der Wertungsmatrix der Eignungskriterien entnommen werden.
Gewertet werden grundsätzlich nur Referenzen, deren Abschluss der vom Unternehmen erbrachten Leistungen pro Lph. in den Jahren 2016-2021 vor Ende der Teilnahmefrist erfolgte. Gewertet wird die jeweilige Leistungsphase.
Anzugeben ist eine Referenz aus dem Bereich „Objektplanung (OP) Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung (TWP) — Straßenbrücke“ und eine Referenz aus dem Bereich „OP Ingenieurbauwerke und TWP — Straßenbrücke (Eisenbahnunterführung)“.
Eine Referenz kann aus bis zu 3 Referenzprojekten bestehen. Bei der Aufteilung der jeweiligen Referenz auf mehrere Referenzprojekte werden die Punkte für die Unterkriterien vergeben, wenn für jeweils mind. eines der Referenzprojekte die geforderten Leistungsinhalte nachgewiesen werden können.
Ergänzend zu 4.3.1.1 des Bewerberbogens:
Gewertet werden grundsätzlich nur Referenzprojekte, deren Planungsleistungen den Neubau oder die Erweiterung einer mehrfeldrigen Straßenbrücke zum Gegenstand hat/hatte.
Die Bewertung erfolgt nach folgenden Unterkriterien:
Selbst erbrachte Leistung:
— OP Ingenieurbauwerke Lph. 2 gem. § 43 HOAI (1 von 5 Pkt.),
— OP Ingenieurbauwerke Lph. 3 gem. § 43 HOAI (0,75 v. 5 Pkt.),
— TWP Lph. 2 gem. § 51 HOAI (1 v. 5 Pkt.),
— TWP Lph. 3 gem. § 51 HOAI (0,75 v. 5 Pkt.),
— Mindesthonorarzone IV im Bereich OP Ingenieurbauwerke und TWP (0,25 v. 5 Pkt.).
Selbst erbrachte Planungsleistung im Bereich OP Ingenieurbauwerke im Rahmen eines Referenzprojektes:
— das eine Straßenbrücke im Zuge einer zweibahnigen Strecke zum Gegenstand hat/hatte. (0,5 v. 5 Pkt.),
— das die Erweiterung eines überschütteten Bauwerks (Straßenbrücke) in der Breite zum Gegenstand hat/hatte. (0,25 v. 5 Pkt.) [Der Mindeststandard „mehrfeldrig“ muss hierfür nicht erfüllt werden],
— das die Erweiterung einer Straßenbrücke unter Aufrechterhaltung des Verkehrs um mind. einen Fahrstreifen oder um ein Teilbauwerk zum Gegenstand hat/hatte. (0,5 v. 5 Pkt.).
Ergänzend zu 4.3.1.2 des Bewerberbogens:
Gewertet werden grundsätzlich nur Referenzprojekte, deren Planungsleistungen den Neubau oder die Erweiterung einer mehrfeldrigen Straßenbrücke über Eisenbahnschienen zum Gegenstand hat/hatte. Die Bewertung erfolgt nach folgenden Unterkriterien:
Selbst erbrachte Leistung:
— OP Ingenieurbauwerke Lph. 2 gem. § 43 HOAI (1 von 5 Pkt.),
— OP Ingenieurbauwerke Lph. 3 gem. § 43 HOAI (0,75 v. 5 Pkt.),
— TWP Lph. 2 gem. § 51 HOAI (1 v. 5 Pkt.),
— TWP Lph. 3 gem. § 51 HOAI (0,75 v. 5 Pkt.),
— Mindesthonorarzone IV im Bereich OP Ingenieurbauwerke und TWP (0,5 v. 5 Pkt.).
Selbst erbrachte Planungsleistung im Bereich OP Ingenieurbauwerke im Rahmen eines Referenzprojektes,
— das eine Straßenbrücke im Zuge einer zweibahnigen Strecke zum Gegenstand hat/hatte (0,25 v. 5 Pkt.),
— das den Neubau einer Brücke über elektrifizierte Gleise zum Gegenstand hat/hatte (0,75 v. 5 Pkt.).
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6)) aufgelistet.
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:
Zu jedem Referenzprojekt ist der Empfänger der Leistung sowie die Kontaktdaten des Ansprechpartners anzugeben.
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 5 Jahren (2016-2021) vor Ende der Teilnahmefrist erbrachte Dienstleistungen aufzulisten. Gewertet werden grundsätzlich nur Referenzen, deren Abschluss der vom Unternehmen erbrachten und hier geforderten Leistungen im oben genannten Zeitraum erfolgte. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Ergänzend zu 4.3.1.1 des Bewerberbogens:
Gewertet werden grundsätzlich nur Referenzprojekte, deren Planungsleistungen den Neubau oder die Erweiterung einer mehrfeldrigen Straßenbrücke zum Gegenstand hat/hatte.
Ergänzend zu 4.3.1.2 des Bewerberbogens:
Gewertet werden grundsätzlich nur Referenzprojekte, deren Planungsleistungen den Neubau oder die Erweiterung einer mehrfeldrigen Straßenbrücke über Eisenbahnschienen zum Gegenstand hat/hatte.
BauKaG, siehe III.1.1) dieser Auftragsbekanntmachung
Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/212715
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen (Unterlage III.6)) und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 89 / 2176-2411
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
Telefon: +49 851 / 5017-01
Fax: +49 851 / 5017-1099