Schülerbeförderung für die St. Elisabeth Schule in Freyung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freyung
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.caritas-frg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung für die St. Elisabeth Schule in Freyung
Schülerbeförderung für die St. Elisabeth Schule (Förderzentrum geistige Entwicklung) in Freyung mit mehreren Kleinbussen vom Wohnhaus zur Schule und zurück. Aktuell sind ca. 90 Schüler, 8 davon mit Rollstuhl und 3 Schüler separat zu befördern. Die aktuelle Tageskilometerleistung beträgt ca. 1 000 km.
94078 Freyung
Die Ausschreibung umfasst die Beförderung von Kindern, wohnhaft im Landkreis Freyung-Grafenau, in Kraftfahrzeugen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mindestens 6, jedoch nicht mehr als 9 Personen, einschließlich des Fahrzeugführers geeignet und bestimmt sind (Kleinbusse), vom jeweiligen Wohnort zur St. Elisabeth Schule, Ludwig-Penzkofer-Straße 3, 94078 Freyung und zurück.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Auftragsunterlagen unter: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=223208
Zum Nachweis der Eignung und Leistungsfähigkeit sind gem. Bekanntmachung folgende Unterlagen zwingend mit dem Angebot abzugeben:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse,
— Eigenerklärung zur Eignung – Formblatt L 124 EU,
— Erklärung über die jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gegliedert nach Lohn- bzw. Berufsgruppen (Formblatt L 124 EU),
— Nachweis über die Berechtigung des Unternehmens, gewerbsmäßig Personenbeförderungen durchführen zu dürfen. Im Falle einer nicht gewerbsmäßigen Tätigkeit sind entsprechende vergleichbare Nachweise vorzulegen,
— Eigenerklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns.
Siehe Auftragsunterlagen unter: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=223208
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für die ausgelobte Leistung (Formblatt L 124 EU).
Siehe Auftragsunterlagen unter: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=223208
Eine Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistung mit Angabe des Rechnungswerts sowie der Leistungszeit (Formblatt L 124 EU).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass Antworten auf gestellte auf www.staatsanzeiger-eservices.de eingestellt werden. Der Bewerber hat sich eigenverantwortlich laufend darüber zu informieren. Fragen zu den Unterlagen dürfen nur über das Onlineportal Staatsanzeiger eServices gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise innerhalb einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber, dass der Auftraggeber von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht, besteht nicht. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben des Bewerbers in den Bewerbungsunterlagen gehen zulasten des Bewerbers.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
— der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freyung
Postleitzahl: 94078
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.caritas-frg.de/impressum