Sanierung des Barockflügels Rathaus Schloss Geyerswörth — Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-050/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung des Barockflügels Rathaus Schloss Geyerswörth — Tragwerksplanung
Die Stadt Bamberg plant die Sanierung und statische Instandsetzung des „Barockflügels“ des Ensembles Rathaus Schloss Geyerswörth (Geyerswörthstraße 3, 3 a, 3 b, 96047 Bamberg) unter besonderer Berücksichtigung von energetischen und brandschutztechnischen Aspekten, sowie einer barrierefreien Erschließung. Das öffentliche Gebäude mit Verwaltungsnutzung gehört zur Nutzungseinheit „Rathaus Schloss Geyerswörth“, wird aber als eigenständige Baumaßnahme behandelt, wobei aber auch gemeinschaftliche Interessen und Funktionen zu berücksichtigen sind. Bei Schloss Geyerswörth handelt es sich um ein innerstädtisches, denkmalgeschütztes Gebäudeensemble auf der Flussinsel als Teil des UNESCO-Weltkulturerbes inmitten der Bamberger Altstadt. Der „Barockflügel“ ist als „Ehemalige Badeanstalt“ ein eigenständiges Baudenkmal. Die Bausubstanz weißt gem. einer Tragwerksuntersuchung keine gravierenden Schäden auf, muss jedoch grundlegend saniert und insbesondere die Gründung ertüchtigt werden.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH im Vertragsverletzungsverfahren um die HOAI abschließend entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind. Sofern im gegenständlichen VgV auf die HOAI Bezug genommen wird, ergeht der Hinweis dass die Honorartafeln zur Preisorientierung dienen sollen. Es sind auch Angebote rechtlich zulässig, die außerhalb der bisherigen Mindest- und Höchstsatzregelungen liegen. Am 1.1.2021 tritt die neue HOAI 2021 in Kraft. Maßgeblich für den Vertag sind die Regelungen der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden HOAI. Fachplanung Tragwerksplanung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, § 51; - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen 1 – 6 + 8 - vorerst nur Stufe 1 / LPH 1 - 3 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weiter mit Stufe 2 (LPH 4) und Stufe 3 (LPH 5 + 6) einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - Der Auftraggeber behält sich vor, die einzelnen Leistungsphasen der HOAI auch abweichend von den beabsichtigten Leistungsstufen zu beauftragen, sofern dies erforderlich ist. Besondere Leistungen:
— LPH 3: Mitwirken bei der Erstellung der Förderanträge,
— LPH 4: Nachweis der Feuerwiderstandsdauer für tragende Bauteile,
— LPH 6: Detaillierter Beitrag zum Aufstellen der Leistungsverzeichnisse (z. B. Massenermittlung, Ermittlung Querschnittsgrößen, Beschreibungen, etc.) und Ermittlung der Kosten für die Umsetzung der Tragwerkplanung,
— LPH 8: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den statisch geprüften Unterlagen.
Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe Die Bauausführung erfolgt in einem Zuge unter Berücksichtigung der parallel laufenden Sanierung des Renaissancetraktes am Rathaus Schloss Geyerswörth. Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen der weiteren Stufen ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung (sowie mit weiteren Leistungsphasen und weiteren Besonderen Leistungen) besteht nicht. Es wurden noch keine Planungsleistungen Tragwerksplanung erbracht / wesentliche Voruntersuchungen liegen vor. Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB 2018 abgeschlossen ist. An die Bewerber werden hohe fachliche Anforderungen gestellt. Es werden umfassende Kenntnisse in der Denkmalpflege und von historischen Bauweisen vorausgesetzt, ebenso langjährige Erfahrungen als Tragwerksplaner in der Planung und Ingenieurtechnischen Kontrolle bei der Sanierung vergleichbarer Denkmäler. Neben der strukturierten Analyse von Schäden und deren fachgerechte Sanierung werden hohe Ansprüche an die konstruktive Umsetzung der Gestaltungsvorstellungen der Objektplanung gestellt. Die Sanierung bzw. Instandsetzung der denkmalgeschützten Gebäudestruktur muss unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange erfolgen. Die Aufgabenstellung erfordert als Grundvoraussetzung eine enge Zusammenarbeit mit der Objektplanung, weiteren Fachplanern und Sonderfachleuten (z. B. Fachplaner für die Technische Ausrüstung, Außenanlagenplaner, Restauratoren verschiedener Fachrichtungen, Amtswerkstätten und Vertretern des Denkmalschutzes BlfD / UDB), Gutachtern und Sonderfachleuten (z. B. Schadstoff, Holzschutz, Bauforschung, Bauphysik, Brandschutz, Geologen, SiGeKo, usw.)) sowie die Einarbeitung von Fachbeiträgen, Planungen und Gutachtern anderer fachlich Beteiligter. Das digitale Abfall-Entsorgungs-Nachweisverfahren inkl. entsprechendem Entsorgungskonzeptes ist anzuwenden.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Pfaffenhofen
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 98153-0
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.