Stadt Rödental – BayGibitR – Bestimmung eines Netzbetreibers Referenznummer der Bekanntmachung: Rödental BayGibitR-1
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rödental
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Postleitzahl: 96472
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://roedental.de/buerger/wohnen-bauen/breitbandfoerderung/1327-gigabitrichtlinie.html
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Rödental – BayGibitR – Bestimmung eines Netzbetreibers
Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Netzbetreiber, dem nach Abschluss dieses Auswahlverfahrens der Zuschlag erteilt wird, erhält eine Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb eines gigabitfähigen NGA-Netzes für das mit Abschluss des Auswahlverfahrens feststehende Erschließungsgebiet.
Für die zu realisierenden Breitbandanschlüsse werden folgende Leistungsanforderungen gestellt:
Nach dem Auf- bzw. Ausbau müssen für die zu realisierenden Anschlüsse gemäß beigefügter Adressliste (über folgenden Link einsehbar: https://roedental.de/buerger/wohnen-bauen/breitbandfoerderung/1327-gigabitrichtlinie.html) Produkte buchbar sein, die folgende Übertragungsraten zuverlässig zur Verfügung stellen:
— Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse („Zielbandbreite Gewerbe“) und
— Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse („Zielbandbreite privat“).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bayerische Gigabitrichtlinie — BayGibitR — Bestätigungen gemäß Nr. 5.6, 7.7 und 15 BayGibitR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.