Bohrpfahlgründung DIN 18301 Referenznummer der Bekanntmachung: 20 E 011
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bohrpfahlgründung DIN 18301
Stahlbeton-Großbohrpfähle mit folgenden Maßen:
— 139 Stück mit 90 cm Durchmesser in Einzellängen von 8 -18 m, in Homogenbereichen von B 1+2 (ca. 30 %) und B 3 (ca. 70 %),
— 119 Stück mit 120 cm Durchmesser in Einzellängen von 8 -17 m, in Homogenbereichen von B 1+2 (ca. 35 %) und B 3 (ca. 65 %).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bohrpfahlgründung
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Regensburg
Zusätzliche erforderliche Leistungen für die Fertigstellung der Leistung Bohrpfahlgründungen und Massenmehrungen.
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
3. Auftragsänderung durch Massenmehrungen in verschiedenen Einzelpositionen /Teilleistungen und zusätzliche notwendige Leistungen durch Mehraufwand.
Bereits erfolgte Auftragsänderungen zu 20 E 011 mit 1. Auftragsänderung 20 N 105 und 2. Auftragsänderung 21 N 007.
Notwendige erforderliche Auftragserweiterungen für die Erbringung der Gesamtleistung und Fertigstellung um den Bauablauf nicht zu stören und die Einhaltung der Vertragsfristen nicht zu gefährden. Aus Gründen der Gewährleistungspflichten und ordnungsgemäßen Ausführung wäre eine Neuauschreibung mit Auftragnehmerwechsel nicht annehmbar und zielführend.
Die Wirtschaftlichkeit der Nachtragsangebote sind geprüft und auch gegeben.