Rahmenvereinbarung über Liefer- und Dienstleistungen im Bereich Spracherkennungssysteme Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000317
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81675
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81377
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lmu-klinikum.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91054
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uk-erlangen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Liefer- und Dienstleistungen im Bereich Spracherkennungssysteme
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über Liefer- und Dienstleistungen im Bereich Spracherkennungssysteme. Liefergegenstand der Rahmenvereinbarung ist ein serverbasiertes Spracherkennungssystem (on-premise) für eine automatisierte und sprachbasierte Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen. Die Einführung soll pro Universitätsklinikum stufenweise und verteilt über die mehrjährige Vertragslaufzeit erfolgen. Die dafür erforderliche IT-Infrastruktur wird von den Auftraggebern zur Verfügung gestellt.
Mehrere öffentliche Auftraggeber haben vereinbart, den hier ausgeschriebenen Auftrag (Abschluss einer Rahmenvereinbarung) gemeinsam gemäß § 4 Abs. 1 VgV zu vergeben. Einzelaufträge erteilen die Auftraggeber gemäß abgeschlossener Rahmenvereinbarung und unabhängig von anderen beteiligten Auftraggebern.
— Klinikum rechts der Isar der TU München, 81675 München,
— LMU Klinikum - Klinikum der Universität München, 81377 München,
— UK Erlangen, 91054 Erlangen,
— UK Regensburg, 93053 Regensburg.
Vier Auftraggeber (vgl. Auftragsbekanntmachung Abs. I.1) haben vereinbart, den hier ausgeschriebenen Auftrag (Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Liefer- und Dienstleistungen im Bereich Spracherkennungssysteme) gemeinsam gemäß § 4 Abs. 1 VgV zu vergeben. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Liefergegenstände der Rahmenvereinbarung sind serverbasierte und cloudbasierte Spracherkennungssysteme für eine sprachbasierte Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen. Auf Grund des aktuell noch gültigen Art. 27 Abs. 4 BayKrG werden die vier Auftraggeber initial ein serverbasiertes Spracherkennungssystem gemäß Rahmenvereinbarung beauftragen und einführen. Die erforderliche IT-Infrastruktur (virtualisierte Server-Umgebung) wird von den Auftraggebern zur Verfügung gestellt.
Jedem Auftraggeber muss es ab Vertragsbeginn mit einer Frist von 6 Monaten grundsätzlich möglich sein, das serverbasierte Spracherkennungssystem gemäß Rahmenvereinbarung in ein cloudbasiertes Spracherkennungssystem zu konvertieren. Die Beschaffung der Einzellizenzen erfolgt über Einzelaufträge verteilt über die gesamte Vertragslaufzeit. Der geplante Bedarf an Lizenzen für den Ärztlichen Dienst und für den Bereich Pflege inkl. dem Medizinisch-technischen Dienst (MTD) kann dem Mengengerüst (Dokument 02) entnommen werden.
Die Rahmenvereinbarung kann einmalig um weitere 12 Monate verlängert werden.
Gemäß § 122 GWB in Verbindung mit §§ 44, 45, 46 VgV fordert der öffentliche Auftraggeber diverse Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen (aufgeführt und beschrieben im Abschnitt III), welche mittels Formblättern sowie als formlose Anlagen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist einzureichen sind.
Nach Ablauf der Frist für die Einreichung von Teilnahmeanträgen gemäß Abs. IV.2.2) prüft die Vergabestelle gemäß § 122 GWB, ob Ausschlussgründe nach § 123/124 GWB vorliegen und ob die Teilnahmeanträge form- und fristgerecht eingereicht wurden (vgl. §§ 42ff, 53, 57 VgV).
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer angemessenen, im Einzelfall zu bestimmenden, Nachfrist nachgefordert werden können. Es wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass die Nachforderung von Unterlagen im Ermessen des Auftraggebers steht (§ 56 Abs. 2 S.2 VgV).
Sofern die einzureichenden Unterlagen die geforderten Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen enthalten und die Einreichung form- und fristgerecht erfolgte, findet eine inhaltliche Prüfung des Teilnahmeantrags satt. Dabei wird geprüft, ob die eingereichten Unterlagen die Zuverlässigkeit und die hinreichende Eignung des Bewerbers für die Ausführung des Auftrags belegen.
Sollten sich mehr zuverlässige und geeignete Bewerber als die in Abm. Abs. II.2.9 angegebene Höchstzahl (drei) um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren beworben haben, so kann die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, gemäß Abm. Abs. II.2.9 i. V. m. Abm. Abs. III beschränkt werden (vgl. § 51 VgV).
Dazu werden die Teilnahmeanträge zuverlässiger/geeigneter Bewerber hinsichtlich der angegebenen Referenzprojekte (vgl. Abm. Abs. III.1.3 Nr. 09) bewertet. Bewertet werden die ersten 3 Referenzprojekte, welche im Formblatt 02 eingetragen sind (Referenz Nr. 1 bis 3). Maßgeblich für die Bewertung ist die Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzprojekte mit dem Auftragsgegenstand (Abschluss Rahmenvereinbarung über Liefer- und Dienstleistungen im Bereich Sprecherkennungssysteme).
— Hohe Vergleichbarkeit (8-10 Punkte): Das Referenzprojekt weist eine hohe Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand auf. Es handelt sich um ein mehrjähriges Projekt in Form einer abgeschlossenen Rahmenvereinbarung oder einem vergleichbaren Vertragswerk. Es wurden bereits Liefer- und Dienstleistungen im Bereich Spracherkennungssysteme fach- und abteilungsübergreifend realisiert. Das Spracherkennungssystem wurde dabei im Ärztlichen und pflegerischen Bereich eingeführt. Das Spracherkennungssystem verfügt zudem über eine semantische Analyse und Annotation. Bei dem Auftraggeber der Referenz handelt es sich um ein Universitätsklinikum.
— Mittlere Vergleichbarkeit (5-7 Punkte): Das Referenzprojekt weist eine mittlere Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand auf. Es handelt sich um erbrachte Liefer- und Dienstleistungen im Bereich Spracherkennungssysteme, die fach- und abteilungsübergreifend realisiert wurden. Das Spracherkennungssystem wurde im ärztlichen Bereich eingeführt
Und verfügt nicht über die Eigenschaften semantischer Analyse und Annotation. Bei dem Auftraggeber der Referenz handelt es sich um ein vergleichbares klinisches Umfeld.
— Geringe Vergleichbarkeit (0-4 Punkte): Das Referenzprojekt weist eine geringe Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand auf. Es handelt sich um erbrachte Liefer- und Dienstleistungen im Bereich Spracherkennungssysteme, die für bestimmte Fachbereiche oder Abteilungen realisiert wurden. Das Spracherkennungssystem wurde dabei im Ärztlichen Bereich eingeführt und verfügt nicht über die Eigenschaften semantischer Analyse und Annotation. Das Spracherkennungssystem wurde im ärztlichen Bereich eingeführt. Bei dem Auftraggeber der Referenz handelt es sich um kein vergleichbares klinisches Umfeld.
Die 3 bestplatzierten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Konvertierung des server-basierten Spracherkennungssystems in ein rein cloud-basiertes System (siehe Abschnitt II.2.4).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Bedingung Nr. 01: Eintragung ins Berufs- und/oder Handelsregister (Nachweis mittels Anlage A; mit Teilnahmeantrag einzureichen),
— Bedingung Nr. 02: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123/124 GWB (Erklärung mittels Formblatt 02; mit Teilnahmeantrag einzureichen),
— Bedingung Nr. 03: Anwendung von Gesetzen, Regelungen und Bestimmungen im Bereich Mindestarbeitsbedingungen/ Mindestentgelt/Antikorruptionserklärung (Erklärung mittels Formblatt 02; mit Teilnahmeantrag einzureichen).
— Bedingung Nr. 04: Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz und den Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Spracherkennungssysteme) für die Jahre 2018, 2019 und 2020 (Erklärung mittels Formblatt 02; mit Teilnahmeantrag einzureichen),
— Bedingung Nr. 05: Erklärung zu einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Erklärung mittels Formblatt 02; mit Teilnahmeantrag einzureichen),
— Bedingung Nr. 06: Bescheinigung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung durch den Versicherungsgeber oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (Nachweis mittels Anlage B; mit Teilnahmeantrag einzureichen).
Nur dann relevant, falls sich ein Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen der Kapazitäten eines anderen Unternehmens gem. § 47 VgV bedient:
— Bedingung Nr. 07: Angaben über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Erklärung mittels Formblatt 03 Verzeichnis anderer Unternehmen nach § 47 VgV; mit Teilnahmeantrag einzureichen),
— Bedingung Nr. 08: Verpflichtungserklärung von anderem Unternehmen, dass die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen werden (Erklärung von jedem anderen Unternehmen i. S. d. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV mittels Formblatt 04 Verpflichtungserklärung anderes Unternehmen nach § 47 VgV; mit Teilnahmeantrag einzureichen).
Zu Bedingung Nr. 04: Mittelwert des Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Spracherkennungssysteme) für die Jahre 2018, 2019 und 2020 = größer gleich (mindestens) 15 Mio. EUR
— Bedingung Nr. 09: Angabe einschlägiger Referenzprojekte im Bereich des Auftrages, welche in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden (Angabe mittels Formblatt 02; mit Teilnahmeantrag einzureichen),
— Bedingung Nr. 10: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Erbringung von Wartungs- und Reparaturservice sowie der Qualitätskontrolle beauftragt sind (Angabe mittels Anlagen C.1 für das Los 1, C.2 für das Los 2, C.3 für das Los 3; mit Teilnahmeantrag einzureichen),
— Bedingung Nr. 11: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (Erklärung mittels Formblatt 02; mit Teilnahmeantrag einzureichen),
— Bedingung Nr. 12: Bescheinigung, dass eine Zertifizierung für ein QM-System, beispielsweise nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar, besteht (Bescheinigung mittels Dritterklärung/Zertifikat formlos als Anlage D; mit Teilnahmeantrag einzureichen),
— Bedingung Nr. 13: Erklärung zu der Inverkehrbringung der ausgeschriebenen Lieferungen/Leistungen (Erklärung mittels Formblatt 02; mit Teilnahmeantrag einzureichen).
Nur dann relevant, falls sich ein Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten eines anderen Unternehmens gem. § 47 VgV bedient:
— Bedingung Nr. 14: Angaben über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Erklärung mittels Formblatt 03 Verzeichnis anderer Unternehmen nach § 47 VgV; mit Teilnahmeantrag einzureichen),
— Bedingung Nr. 15: Verpflichtungserklärung von anderem Unternehmen, dass die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen werden (Erklärung von jedem anderen Unternehmen i. S. d. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV mittels Formblatt 04 Verpflichtungserklärung anderes Unternehmen nach § 47 VgV; mit Teilnahmeantrag einzureichen).
Nur dann relevant, falls vom Bewerber/Bieter beabsichtigt wird Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte gem. § 36 VgV zu vergeben:
— Bedingung Nr. 16: Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber/Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Angabe mittels Formblatt 06 Verzeichnis Unterauftragnehmerleistungen nach § 36 VgV; mit Angebot einzureichen),
— Bedingung Nr. 17: Benennung Unterauftragnehmer und Verpflichtungserklärung von Unterauftragnehmer, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (innerhalb von 7 Kalendertagen nach Anforderung der Vergabestelle während der Angebotsauswertungsphase mittels Formblatt 07 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer nach § 36 VgV von jedem Unterauftragnehmer einzureichen).
Zu Bedingung Nr. 09: Anzahl angegebener einschlägiger Referenzprojekte im Bereich des Auftrages, welche in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden = größer gleich (mindestens) 3 Stück
Nur dann relevant, falls sich mehrere selbstständige Unternehmen zu einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach § 43 (2) VgV (vgl. Verfahrensbeschreibung Abs. B8) zusammenschließen:
— Bedingung Nr. 18: Benennung aller Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Benennung/Erklärung von jedem Unternehmen mittels Formblatt 05 Erklärung Bietergemeinschaft; mit Teilnahmeantrag einzureichen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren gliedert sich in 2 aufeinanderfolgende Teile. An dem Teilnahmewettbewerb (Teil 1) können sich interessierte Unternehmen beteiligen, indem Teilnahmeanträge eingereicht werden. Im Verhandlungsverfahren (Teil 2) wird in der initialen Angebotsphase eine begrenzte Zahl der Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. Abm. Abs. II.2.9).
Interessierte Unternehmen können die Vergabeunterlagen sowie die für die Teilnahmeantragstellung und Einreichung geforderter Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen notwendigen Formblätter über den in der Abm. Abschnitt I.3 Kommunikation angegebenen Link herunterladen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.