Auftragschweißanlage
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 811 272 995
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unibw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auftragschweißanlage
Auftragsgegenstand ist eine Laboranlage zum draht- und pulverbasierten Laserauftragschweißen.
Der Auftragnehmer muss eine Laboranlage zum draht- und pulverbasierten Laserauftragschweißen mit folgenden Eigenschaften liefern:
— System muss im Betrieb (geschlossene Einhausung) Laserschutzklasse 1 entsprechen,
— Dreiachs-Kinematik mit einem Arbeitsraum von min. 1,5 x 0,5 x 0,5 m,
— Zusätzlicher Dreh/Kipptisch für Werkstücke von min. 50 kg Gewicht,
— Laser mit einer Ausgangsleistung von min. 4 kW, inkl. Wärmetauscher und Luft-Wasser-Kühler, Stromversorgung, Steuerung, Optik fokussierbar auf einen Durchmesser von 400μm oder kleiner,
— Zwei getrennte Auftragseinheiten für die Verwendung von Drähten bzw. Metallpulver für den Auftragschweißprozess mit Wechselsystem inkl. Nullpunktspannsystem,
— Drahtauftragskopf mit zentraler Drahtführung und ringförmiger, koaxialer Strahlführung des Lasers für multidirektionalen Materialauftrag, sowie lateraler Schutzgaszufuhr,
— Drahtzufuhr mit Richtwerk (2 Richtwerke in 90o-Anordnung) und Steuerung in die Anlagensteuerung integriert,
— Pulverauftragskopf mit zentraler Laserführung und koaxialer, ringförmiger Pulverführung, auswechselbarer Düsenspitze und passender Bearbeitungsoptik,
— Pulverförderer mit min. 2 Vorratsbehältern und unabhängig steuerbarer Pulverzufuhr, integriert in die Maschinensteuerung. Pulvermischer zur homogenen Mischung der Pulverströme und je eine Pulverweiche zum Schalten der Ströme in der Nähe des Auftragskopfes,
— Pulvermassenstrom-Messsystem zur halbautomatischen Kalibrierung der Pulverförderer, integriert in die Anlagensteuerung,
— Koaxiales Kamerasystem zur Prozessbeobachtung mit CMOS-Kamera und Monitor,
— Koaxiales 2-Farben-Pyrometer zur Closed-Loop-Regelung der Prozessleistung über die Anlagensteuerung im Pulverauftragsmodus,
— Schutzgaswanne für die Verarbeitung von reaktiven Werkstoffen ohne die Notwendigkeit des Flutens der gesamten Prozesskammer mit Schutzgas. Zugehörige Schutzgaszufuhr und Sensor für die Anzeige des Restsauerstoffgehalts,
— Absaug- und Filteranlage ATEX-zertifiziert mit Volumenstrom min. 250 m3/h und integriertem Funkenlöscher,
— Anlagensteuerung mit GUI und Einbindung aller Komponenten (Auftragsköpfe, Förderer, Schutzgaszufuhr, Bahnplanung). Offene Systemarchitektur mit Möglichkeit zur späteren Integration von weiteren Softwarekomponenten und Hardware-Erweiterungen,
— Kippbares Scanmodul zum Einmessen von Substratgeometrien mit zugehöriger Software zur Bahnplanung von 2,5-D-Strukturen auf gescannten, dreidimensionalen Substratstrukturen sehr unterschiedlicher Oberflächengüte,
— Software zur 3D-Bahnplanung auf planaren Substraten ausgehend von Geometriedaten im STL-Dateiformat inkl. Simulation des Prozesses mit automatischer Kollisionsdetektion zwischen Substrat/Bauteil und Bearbeitungskopf im Drei- und Fünfachs-Betrieb,
— Inbetriebnahme und Bedienereinweisung in Neubiberg,
— Vollständige Dokumentation,
— CE- Erklärung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die UniBw M darf zur Beschaffung der Auftragschweißanlage mit Lonovu nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b), Abs. 6 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchführen. Die Anforderungen der UniBw M an die Auftragschweißanlage kann nur die eLMD-Anlage von Lonovu erfüllen. Aus technischen Gründen ist kein Wettbewerb vorhanden. Lonovu ist Monopolist für die zu beschaffenden Leistungen. Anlagen von anderen Unternehmen erfüllen mindestens eine der folgenden Anforderungen nicht:
1. Drahtauftragskopf mit zentraler Drahtführung und ringförmiger, koaxialer Strahlführung des Lasers für multidirektionales Verfahren des Laserstrahls, sowie lateraler Schutzgaszufuhr.
2. Pulverförderer mit min. 2 Pulvervorratsbehältern und unabhängig steuerbarer Pulverzufuhr, integriert in die Maschinensteuerung. Pulvermischer zur homogenen Mischung der Pulverströme und je eine Pulverweiche zum Schalten der Pulverströme in der Nähe des Auftragskopfes. Pulvermassenstrom-Mess-System zur halbautomatischen Kalibrierung der Pulverförderer, integriert in die Anlagensteuerung.
3. Kippbares Scanmodul zum Einmessen von Substratgeometrien mit zugehöriger Software zur Bahnplanung von 2,5-D-Strukturen auf gescannten, dreidimensionalen Substratstrukturen sehr unterschiedlicher Oberflächengüte.
4. Anlagensteuerung mit GUI und Einbindung aller Komponenten (Auftragsköpfe, Förderer, Schutzgaszufuhr, Bahnplanung). Offene Systemarchitektur mit Möglichkeit zur späteren Integration von weiteren Softwarekomponenten und Hardware-Erweiterungen.
5. Schutzgaswanne für die Verarbeitung von reaktiven Werkstoffen ohne die Notwendigkeit des Flutens der gesamten Prozesskammer mit Schutzgas. Zugehörige Schutzgaszufuhr und Sensor für die Anzeige des Restsauerstoffgehalts:
Zu dem Auftragsgegenstand besteht auch keine Alternative oder Ersatzlösung und der fehlende Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter.
Die UniBw M hat mit den Anforderungen an die Auftragschweißanlage die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit eingehalten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herzogenrath
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52134
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.