Schülerbeförderung für den Schulverband Siegenburg Herzog-Albrecht Schule Siegenburg Grund- und Mittelschule
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegenburg
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-siegenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung für den Schulverband Siegenburg Herzog-Albrecht Schule Siegenburg Grund- und Mittelschule
Beförderungsleistungen, die zur Beförderung der beförderungsberechtigten Schüler zwischen den jeweiligen Wohnorten und der Herzog-Albrecht Schule Siegenburg, Grund- und Mittel-schule, Antoniusstraße 4, 93354 Siegenburg, erforderlich sind.
Schülerbeförderung Schulverband Siegenburg, Los 1.
Siegenburg
— 4 Buslinien mit Früh- und Mittagsfahrt:
Bereitstellung: jeweils Schultäglich Mo.-Fr..
— 1 Buslinie nur Nachmittagsfahrt:
Bereitstellung: jeweils Schultäglich Mo.-Do..
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schülerbeförderung Schulverband Siegenburg, Los 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pentling
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93080
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schülerbeförderung Schulverband Siegenburg, Los 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rohr
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93352
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schülerbeförderung Schulverband Siegenburg, Los 3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mindelstetten
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 93349
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
§ 135 GWB:
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]