Universität Erlangen-Nürnberg, Neubau Hörsaalzentrum Henkestraße, Planungswettbew. gem. VgV u. RPW, Nichtoffener 1-phasiger Realisierungswettbewerb mit Ideenteil f. Arch. u. Landschaftsarch. Referenznummer der Bekanntmachung: 21D4402
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stban.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universität Erlangen-Nürnberg, Neubau Hörsaalzentrum Henkestraße, Planungswettbew. gem. VgV u. RPW, Nichtoffener 1-phasiger Realisierungswettbewerb mit Ideenteil f. Arch. u. Landschaftsarch.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.
Der geplante Neubau „Hörsaalzentrum am Standort Henkestraße“ ist – neben dem „Himbeerpalast“ – das zweite zentrale Gebäude der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) am geplanten Geisteswissenschaftliche Zentrum Erlangen (GWZ-ER) und somit zusammen mit dem Bestandsgebäude „Kollegienhaus“ eines von künftig drei zentral im Innenstadtbereich von Erlangen gelegenen Hörsaal- und Seminargebäuden.
Im 1. Bauabschnitt des Neubaus (Nutzfläche ca. 8 600 m2) als Realisierungsteil des Planungswettbewerbes sollen neben den 9 verschieden großen Hörsälen (8 x 150 u. 1 x 600 Plätze), einem Audimax (900 Plätze) und einem Multifunktions-/Musiksaal (630 Plätze) und einem direkt an das Foyer angrenzenden Mehrzweckraum (165 m2) zusätzlich wissenschaftliche Einheiten der Fakultät untergebracht werden.
Das Gebäude soll – neben der Nutzung als Hörsaalzentrum für über 7 000 Studierende – als „Tor zur Öffentlichkeit“ zur Verfügung stehen.
Ein 2. BA (Nutzfläche ca. 3 270 m2) der strukturell im Rahmen des städtebaulichen Ideenteils des Planungswettbewerbes abgebildet werden soll, umfasst im Wesentlichen die Lehreinheit Psychologie, Forschungsverfügungsflächen und Flächen für die Sportwissenschaften.
Im Rahmen dieses Planungswettbewerbes sollen für die Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie der FAU in Erlangen umsetzbare, attraktive und identitätsstiftende Lösungen für den Neubau des Hörsaalzentrums in der Henkestraße mit den dazugehörigen universitätseigenen Freianlagen, erarbeitet werden.
Beschreibung des Verfahrens:
Der Wettbewerb ist ein nicht offener, einphasiger Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil.
In einem Auswahlverfahren nach § 71 Abs. 3 VgV i. V. m. § 3 Abs. 3 RPW 2013 (Teilnahmewettbewerb) werden die Teilnehmer für den Wettbewerb ermittelt. Hierfür werden als Höchstzahl 25 Teilnehmer zugelassen, die die für das Auswahlverfahren vorgegebenen Auswahlkriterien (siehe III.1.10) erfüllen. Vom Ausrichter werden 5 von max. 25 Teilnehmern gesetzt, deren Teilnahmeberechtigung nach gleichen Kriterien geprüft wird (Teilnehmer sh. unter IV.1.7). Übersteigt die nach Prüfung verbleibende Bewerberanzahl die nach IV.1.2) zugelassene Höchstzahl der Teilnehmer, entscheidet gemäß §3 Abs. 3 RPW das Los.
Nur die im Auswahlverfahren ausgewählten Teilnehmer erhalten die Auslobungsunterlagen.
Die Wettbewerbsaufgabe ist durch Berufsangehörige der unter II.1.1) genannten Disziplinen – Architekten in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten – zu bearbeiten (siehe auch III.2.1). Die Beteiligung von weiteren Fachplanern ist nur als Fachberater und nicht als Mitverfasser möglich.
Der Ausrichter (Auftraggeber) beabsichtigt im Anschluss an den Wettbewerb, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht, ein Verhandlungsverfahren nach VgV mit allen Preisträgern durchführen und vorbehaltlich der Bewertung und Entscheidung des Preisgerichtes, einen Preisträger (Architekten + Landschaftsarchitekten) mit den Planungsleistungen nach §34 HOAI (Objektplanung Gebäude) und §39 HOAI (Objektplanung Freianlagen) zu beauftragen. Beabsichtigt ist die stufenweise Beauftragung: beginnend mit Stufe 1B (entspr. Lph 2 HOAI) und weiterhin mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-5 nach HOAI. Der Auftraggeber beabsichtigt darüber hinaus, den Auftragnehmer mit weiteren Leistungsphasen (Lph 6-9) und ggf. mit Besonderen Leistungen zu beauftragen.
Vertragsgrundlage werden die Vertragsmuster des VHF Bayern Abschnitt VII, die unter folgendem Link eingesehen werden können:
Termine der Wettbewerbsumsetzung können unter Zuhilfenahme digitaler Medien stattfinden.
Weitere Angaben und Unterlagen können über den unter I.3 genannten Zugang abgerufen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gender-Hinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.
Sämtliche Personenbez. gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb sind zwingend die vorbereiteten Bewerbungsformulare (siehe Abschnitt VI.3) Zusätzliche Angaben B) zu verwenden, die unter dem in I.3) genannten Zugang abgerufen werden können (siehe auch Eignung VI.3)
Zulassungsbereich:
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Der jeweilige aktuelle Stand der Mitgliedsstaaten ist einsehbar unter: https://www.wto.org/english/tratop_e/gproc_e/memobs_e.htm
Fristgerechter Eingang der Bewerbung in Schriftform und Nachforderung:
Nicht fristgerecht eingegangene, nicht rechtsverbindlich unterschriebene, unvollständige und/oder formal nicht ordnungsgemäße Bewerbungen, sowie Bewerbungen, die nicht wie unter Abschnitt I.3) angeben, eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt. Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Anspruch auf Kostenerstattung im Bewerbungsverfahren besteht nicht. Die Bewerber sind für den fristgerechten Zugang der Unterlagen beim Ausrichter allein verantwortlich.
Mehrfachbeteiligungen von Bewerbern oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft im Wettbewerb sind insbesondere aus Gründen der nachweislichen Wahrung des Geheimwettbewerbs, unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerber/Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Nachweise der beruflichen Qualifikation des Bewerbers bzw. der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft nach § 44 VgV. – näheres siehe Anlage 01 (Zugang über I.3)
Fachliche Anforderungen: Referenzen:
— Fachliche Anforderungen Architekten: Referenzprojekt (Objektplanung Gebäude).
Erklärung, dass mindestens ein Referenzprojekt als Neubau realisiert wurde, welches der Bewerber oder ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit derselben Planungsanforderung für Objektplanung Gebäude HOAI §34, HZ IV gem. Objektliste Anlage 10.2 mit min. den abgeschlossenen LPH 2-5 – verantwortlich geplant hat (Stichwort: Vergleichbarkeit mit der Wettbewerbsaufgabe).
Die Fertigstellung des/der Projekte/-s mit Abschluss der Leistungsphase 5 muss innerhalb der letzten 10 Jahre (Stichtag 1.1.2011) liegen.
— Fachliche Anforderungen Landschaftsarchitekten: Referenzprojekt (Objektplanung Freianlagen).
Nachweis, dass mindestens ein Referenzprojekt realisiert wurde, welche(s) der Bewerber mit derselben Planungsanforderung für Objektplanung Freianlagen HOAI §39, HZ III – gem. Objektliste:
Anlage 11.2 – mit min. LPH 2-5 – verantwortlich geplant hat (Stichwort: Vergleichbarkeit mit der Wettbewerbsaufgabe).
Die Fertigstellung des/der Projekte/-s mit Abschluss der Leistungsphase 5 muss innerhalb der letzten 10 Jahre (Stichtag 1.1.2011) liegen.
Die Erfüllung beider fachlichen Anforderungen kann auch mit einer gemeinsamen Referenz für Objektplanung Gebäude und Freianlagen erklärt werden.
Es wird ausdrücklich auf die unter Abschnitt VI.3) Zusätzliche Angaben aufgeführten Eignungskriterien zum anschließenden Vergabeverfahren nach VgV hingewiesen, deren Erfüllung die Mindestanforderung für eine Auftragsvergabe darstellen.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt entsprechend vorgenannter Auswahlkriterien. Insbesondere Berufsanfänger und kleine Bürostrukturen werden auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gem. §47 VgV innerhalb des VgV-Verfahrens bzw. der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Weitere Angaben und Unterlagen können über den unter I.3 genannten Zugang abgerufen werden.
Architekten in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten (Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt – Anerkennung über die Richtlinie 2005/36/EG (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie, geändert durch Richtlinie 2013/55EU).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Hauptkriterien des Preisgerichts zur Beurteilung der im Wettbewerb eingereichten Entwürfe sind nachfolgend gelistet, wobei die Reihenfolge keine Rangfolge/Wichtung darstellt. Eine Konkretisierung durch Unterkriterien wird den zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählten Teilnehmern mit den Auslobungsunterlagen bekanntgegeben:
— Städtebau und Gesamtkonzept,
— Äußere und innere Gestaltung,
— Äußere und innere Erschließung,
— Funktionalität,
— Programmerfüllung,
— Energie, Raumklima und Nachhaltigkeit,
— Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit.
Als Wettbewerbssumme stehen insgesamt [Betrag gelöscht] EUR (netto) zur Verfügung. Davon steht für jedem ausgewählten Wettbewerbsteilnehmer, der einen zulassungsfähigen Wettbewerbsbeitrag einreicht, ein Bearbeitungshonorar von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR (netto) zur Verfügung. Der verbleibende Anteil der Wettbewerbssumme steht für Preise und Anerkennungen zur Verfügung.
Sofern der Teilnehmer in Deutschland für die Leistungen aus diesem Wettbewerb Umsatzsteuer abführt, wird diese zusätzlich zum Bearbeitungshonorar, sowie den Preisen und Anerkennungen erstattet.
Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises (incl. Bearbeitungshonorar) nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Kosten für die Bewerbung oder Bearbeitung werden nicht erstattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Teilnahmeantrag:
Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung können bei der Kontaktstelle gem. I.1) angefordert werden oder unter der unter I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden. Die Erklärungen und – soweit gefordert – Nachweise zu den Auswahlkriterien sind unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag) im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Ausrichter (sh. Unter I.1) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Wird dabei die gesetzte Frist nicht gewahrt oder ist die Schriftform (Unterschrift) nicht eingehalten, wird der betroffene Teilnehmer im Verfahren nicht weiter berücksichtigt. Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Anspruch auf Kostenerstattung im Teilnahmewettbewerb besteht nicht.
B) Die Anlagen zur Veröffentlichung:
Formulare zur Teilnahme am Planungswettbewerb und ergänzende Angaben zur Wettbewerbsbekanntmachung (Anlage 01) können über den unter I.3 genannten Zugang abgerufen werden.
C) Eignungskriterien nach § 70 Abs. 2 VgV für den nachfolgenden Planungsauftrag:
Die nachfolgenden Nachweise werden von den Preisträgern vor Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes verlangt und geprüft. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, vor Aufforderung zur Angebotsabgabe, innerhalb von 10 Werktagen vorzulegen. Nur bei erfolgreichem Eignungsnachweis erfolgt die Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, bzw. der genannten Nachunternehmer sind grundsätzlich eigenständige Nachweise einzureichen. Die Nachweise sind nach den jeweiligen Fachdisziplinen gesondert und – sofern sie sich auf natürliche Personen beziehen – in Bezug auf die jeweils verantwortlichen Berufsangehörigen zu liefern.
Für alle unter II.1.1) genannten Fachdisziplinen sind gesondert folgende Eignungsnachweise zu führen:
1. Berufsqualifikation:
Nachweis der Berufsqualifikation des/der verantwortlichen Berufsangehörigen gem. III.1.10) und III.2.1)
2. Berufserfahrung des/der o. g. verantwortlichen Berufsangehörigen: mind. 10 Jahre,
3. Vertretungsbefugnis:
Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreter/s in gem. III.1.10) bei juristischen Personen z. B. durch die Vorlage eines Handelsregisterauszugs. Für Bieter, die den Nachweis durch Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis nicht führen können (z. B. Einzelunternehmen, GbR) ist eine Vollmacht einzureichen, aus der die Vertretungsbefugnis der unterzeichnenden Person hervorgeht.
4. Berufshaftpflichtversicherung:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 5 Mio. EUER für sonstige Schäden abzuschließen – näheres siehe Anlage 01 (Zugang über I.3).
5. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: spezifischer Jahresumsatz (Gebäude 2 Mio. EUR/Freianlagen [Betrag gelöscht] EUR) – näheres siehe Anlage 01 (Zugang über I.3).
Im Falle der Eignungsleihe muss mind. Eines der genannten Unternehmen die Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllen.
6. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
a) Beschäftigtenzahl (Gebäude mind. 20/Freianlagen mind. 5) – näheres siehe Anlage 01 (Zugang über I.3),
b) Berufserfahrung als Projektleiter: für Gesamtprojektleitung Architekt mind. 10 Jahre, für Objektplanung Gebäude mind. 10 Jahre, für Objektplanung Freianlagen mind. 10 Jahre,
c) Referenzen näheres siehe Anlage 01 (Zugang über I.3).
Das Wettbewerbsergebnis fließt im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mit einem Anteil von 55 % in die Wertung ein.
D) Termine:
— Ende Bewerbungsfrist: 23.8.2021,16.00 Uhr MEZ (Rückfragen bis spätestens 18.8.2021),
— Teilnehmerauswahl: voraussichtlich KW 36/2021,
— Bearbeitungszeit: voraussichtlich KW 41/2021-KW 02/2022,
— Kolloquium: voraussichtlich KW 43/2021,
— Preisgerichtssitzung: voraussichtlich KW 10/2022.
Weitere Infos abrufbar unter I.3).
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]