Umsetzung des Projekts Urheber-Auskunfts-Anspruch Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2021-0025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE212
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung des Projekts Urheber-Auskunfts-Anspruch
Programmierung von Schnittstellen an einer bestehenden Systemumgebung (MMIF-Rednet-Framework) und Anpassungen an den Primärsystem zugehörigen Adaptern (Webmerlin, MDH, Digas, etc.). Durch diese Programmierarbeiten kann ein zuverlässiger Metadatenfluss hergestellt werden, um den gesetzlichen Anforderungen des „Urheberauskunftsanspruchs“ folge leisten zu können.
Um Informationen aufgrund von Auskunftsanspruchs von Urhebern von Bild- und Videomaterial automatisiert generieren und zur Verfügung stellen zu können, müssen an der bestehenden Systemumgebung Schnittstellen zu verschiedenen Systemen hergestellt werden. Aufgrund der Middleware-Architektur sind hier konkret Anpassungen an den BCF-Adaptoren, den zentralen Middleware-Komponenten ZIMT und ZOM notwendig, sowie der Aufbau weiterer Datenbanken zur Persistenz.
Am 22.7.2021 hat der Auftraggeber entschieden, Firma mmi munich media intelligence GmbH mit dem Projekt „Urheber-Auskunfts-Ansprüche“ zu beauftragen. Dieses Datum ist in dieser Ex-ante Transparenzbekanntmachung in Abschnitt V.2.1 eingetragen.
Im Anschluss an die Entscheidung werden die Konditionen für diesen Auftrag verhandelt.
Der Auftrag an Firma mmi soll nach dem 1.8.2021 erteilt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
- Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden
Firma mmi hat durch vorangegangene Aufträge bereits umfangreiche Erfahrungen im Umfeld der BCF Adapter und kennt die Systemumgebung sehr genau. Die Firma hat die Middleware-Lösung (Frameworks) welche technologisch die Hauptlast des Projekts trägt entwickelt. Ergänzungen und Weiterentwicklungen können nur von dieser Firma geleistet werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsfeld
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85757
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.