Rahmenwerkvertrag Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen der Mainfranken Netze GmbH
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenwerkvertrag Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen der Mainfranken Netze GmbH
Tiefbauarbeiten für Reparatur-, Umbau- und Netzerweiterungsmaßnahmen am Leitungsnetz in den Sparten Strom, Gas/Wasser und Fernwärme zu den im Vertrag festgelegten Bedingungen inkl. eines Rufbereitschaftsdienstes auch an Wochenenden und Feiertagen.
Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten sämtliche, die bei Reparatur-, Umbau- und Netzerweiterungsmaßnahmen am Leitungsnetz anfallenden Tiefbauarbeiten.
Bei den Bauvorhaben handelt es sich um eine Vielzahl kleinerer Einzelmaßnahmen der Sparten Strom einschl. Straßenbeleuchtung und Fernmeldeleitungen, Gas, Wasser und Fernwärme. Es sind Störungen zu beseitigen und Netzanschlüsse herzustellen. Im Einzelfall werden Aufträge bis [Betrag gelöscht] EUR Auftragswert ohne weitere Ausschreibung über den zustande kommenden Rahmenwerkvertrag abgewickelt (siehe Statistik Aufteilung Aufträge).
Die Einzelmaßnahme beinhaltet stets funktional zusammenhängende Arbeiten, d. h. einzelne Aufbruchstelle örtlich und zeitlich zusammenfallend sowie Maßnahmen entlang einer Leitungstrasse können zu einer Maßnahme gehören.
Das Einsatzgebiet umfasst den gesamten Bereich in dem das Leitungsnetz der Mainfranken Netze GmbH betrieben wird, d. h. das Stadtgebiet Würzburg und Randgemeinden. Die Leitungen liegen überwiegend im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen.
Die Durchführung der Einzelmaßnahmen ist aufgrund der Abhängigkeit vom Leitungsbau intensiv mit dem Auftraggeber abzustimmen. Arbeitsunterbrechungen, bedingt durch Arbeiten des Auftraggebers bzw. dessen Beauftragten, sind zu berücksichtigen.
Die Arbeiten sind größtenteils in der Nähe von in Betrieb befindlichen Leitungen oder Anlagenteilen durchzuführen und müssen daher mit größter Sorgfalt vorgenommen werden.
Die Baustelleneinrichtung und die Verkehrssicherung sind stets dem Bauablauf anzupassen.
Weiter muss für eine ordnungsgemäße Entsorgung des Aushubmaterials gesorgt werden, hierzu ist ein Zwischenlager in der Nähe des Versorgungsgebiets empfehlenswert.
Sollte aus einer Störung eine größere Maßnahme entstehen, ist diese zu den Konditionen des Vertrages abzuwickeln.
Es ist ein Rufbereitschaftsdienst von 13 Wochen pro Jahr bereitzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.1) Als Teilnahmeantrag ist das Formular „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“, nebst den darin genannten Anlagen einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese Eigenerklärung von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auszufüllen. Bewerbergemeinschaften müssen zusätzlich die „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ ausgefüllt und unterschrieben einreichen. Alle mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen sind ausschließlich in deutscher Sprache einzureichen. Für vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, muss eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beigelegt werden.
1.2) Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen.
1.3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftraggeber im Rahmen der Vergabe des öffentlichen Auftrages erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt hierbei auf den Rechtsgrundlagen des Art. 6 Abs. 1 lit. b), c), e) und f) DSGVO. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere am Verfahren für den Auftraggeber tätige Behörden oder Unternehmen verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum Datenschutz und die Betreffenenrechte sind unter dem Link: https://www.mainfrankennetze.de/media/mfn_inhalte/footer/datenschutz/DatenschutzinformationMFN.pdf einsehbar.
Der Bieter ist verpflichtet die vorstehenden Hinweise denjenigen betroffenen Personen in Textform (§ 126b BGB) zur Verfügung zu stellen, deren personenbezogene Daten er im Rahmen des Vergabeverfahrens an den Auftraggeber übermittelt oder in sonstiger Weise zur Verfügung stellt. Dies hat innerhalb eines Monats ab Übermittlung oder sonstiger Zurverfügungstellung der personenbezogenen Daten zu erfolgen.
1.4) Eventuelle Rückfragen sind unverzüglich ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Die Beantwortung erfolgt dort innerhalb von 3 Arbeitstagen an alle Bewerber gleichermaßen. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet.
Die Beantwortung erfolgt in anonymisierter Form und ist über die Vergabeplattform frei zugänglich. Bieter die bei der Ausschreibungsplattform „aumass“ nicht registriert sind, erhalten die Bewerberfragen und Antworten nicht automatisch. Diese Informationen sind selbständig von den Bietern in Form von zusätzlich eingestellten Unterlagen abrufbar.
1.5) Aufgrund des Volumens des Gesamtvertrages und der Aufteilung der gesamten Abrechnungssumme auf noch nicht bekannte Baumaßnahmen und deren Einzelleistungen, kann keine konkrete Massenvorgabe angeben werden.
Diese bewegen sich jeweils in den für die jeweiligen Maßnahmen typischen Massenverhältnissen.
Die Bewertung des Kriteriums Preis wird über den Gesamtpreis der gesamten Massen gemäß dem Leistungsverzeichnis vorgenommen.
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).