Rahmenvertrag Fünffingerhandschuhe, Münchner Stadtentwässerung Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-1-2021-0110
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Fünffingerhandschuhe, Münchner Stadtentwässerung
Rahmenvertrag Fünffingerhandschuhe.
Fünffingerhandschuhe für mechansiche Gefährdung und Kälteschutz
— ca. 2 250 Paar Fünffingerwinterhandschuhe (Ziegenleder),
— ca. 1 425 Paar Fünffingerwinterhandschuhe (Polyamid).
Nachträgliche Leistungsänderungen
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor:
— (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist.
— (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt.
Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o. g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen.
Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot.
Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil.
Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen.
Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Fünffingerhandschuhe mechanische Gefährdung
— ca. 25 500 Paar Fünffingerhandschuhe (Nylon),
— ca. 15 300 Paar Fünffingerhandschuhe (Polyamid),
— ca. 1 800 Paar Fünffingerhandschuhe (Schnittschutz),
— ca. 75 Paar Fünffingerhandschuhe (Para-Aramid),
— ca. 1 050 Paar Fünffingerhandschuhe (Baumwolle/Naturlatex),
— ca. 3 000 Paar Fünffingerhandschuhe (Nylon),
— ca. 1 500 Paar Fünffingerhandschuhe (Para-Aramid/Karbon).
Nachträgliche Leistungsänderungen
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor:
— (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist.
— (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt.
Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o. g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen.
Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot.
Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil.
Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen.
Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Handschuhe für Schweißarbeiten
Ca. 45 Paar Schweißerhandschuhe.
Nachträgliche Leistungsänderungen
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor:
— (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist.
— (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt.
Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o. g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen.
Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot.
Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil.
Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen.
Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Laborhandschuhe
— ca. 1 050 Spenderboxen Einmalhandschuhe (Acrylnitril),
— ca. 600 Spenderboxen Einmalhandschuhe (Naturlatex).
Nachträgliche Leistungsänderungen
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor:
— (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist.
— (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt.
Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o. g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen.
Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot.
Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil.
Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen.
Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Gefahrstoffhandschuhe
— ca. 675 Paar Chemikalienhandschuhe (Polychloropren),
— ca. 60 Paar Chemikalienhandschuhe (Viton),
— ca. 60 Paar Chemikalienhandschuhe (Butyl),
— ca. 6 000 Paar Chemikalienhandschuhe (Nitril),
— ca. 255 Paar Chemikalienhandschuhe (Nitril/Baumwollvelourisierung).
Nachträgliche Leistungsänderungen
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor:
— (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist.
— (Teilweiser) Ersatz der angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt.
Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o.g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen.
Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot.
Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil.
Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen.
Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatzzahlen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR
Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR
Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR
Los 1-5
Pro Los eine Referenz mit vergleichbarer Leistung hinsichtlich Leistungsart und Rechnungswert.
Der Referenzwert für Los 1 + 2 muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR, für Los 3 mindestens [Betrag gelöscht] EUR, für Los 4 mindestens [Betrag gelöscht] EUR und für Los 5 mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Geschätzte Abrufmenge:
Los 1 — ca. 2 250 Paar Fünffingerwinterhandschuhe (Ziegenleder)
— ca. 1 425 Paar Fünffingerwinterhandschuhe (Polyamid).
Los 2 — ca. 25 500 Paar Fünfingerhandschuhe (Nylon)
— ca. 15 300 Paar Fünffingerhandschuhe (Polyamid),
— ca. 1 800 Paar Fünffingerhandschuhe (Schnittschutz),
— ca. 75 Paar Fünffingerhandschuhe (Para-Aramid),
— ca. 1 050 Paar Fünffingerhandschuhe (Baumwolle/Naturlatex),
— ca. 3 000 Paar Fünffingerhandschuhe (Nylon),
— ca. 1 500 Paar Fünffingerhandschuhe (Para-Aramid/Karbon).
Los 3 — ca. 45 Paar Schweißerhandschuhe
Los 4 — ca. 1050 Spenderboxen Einmalhandschuhe (Acrylnitril)
— ca. 600 Spenderboxen Einmalhandschuhe (Naturlatex).
Los 5 — ca. 675 Paar Chemikalienhandschuhe (Polychloropren)
— ca. 60 Paar Chemikalienhandschuhe (Viton),
— ca. 60 Paar Chemikalienhandschuhe (Butyl),
— ca. 6 000 Paar Chemikalienhandschuhe (Nitril),
— ca. 255 Paar Chemikalienhandschuhe (Nitril/Beumwollvelourisierung).
Höchstabrufmengen:
Los 1 — ca. 3375 Paar Fünffingerwinterhandschuhe (Ziegenleder)
— ca. 2 137 Paar Fünffingerwinterhandschuhe (Polyamid).
Los 2 — ca. 38.250 Paar Fünfingerhandschuhe (Nylon)
— ca. 22 950 Paar Fünffingerhandschuhe (Polyamid),
— ca. 2 700 Paar Fünffingerhandschuhe (Schnittschutz),
— ca. 112 Paar Fünffingerhandschuhe (Para-Aramid),
— ca. 1 575 Paar Fünffingerhandschuhe (Baumwolle/Naturlatex),
— ca. 4 500 Paar Fünffingerhandschuhe (Nylon),
— ca. 2 250 Paar Fünffingerhandschuhe (Para-Aramid/Karbon).
Los 3 — ca. 67 Paar Schweißerhandschuhe
Los 4 — ca. 1575 Spenderboxen Einmalhandschuhe (Acrylnitril)
— ca. 900 Spenderboxen Einmalhandschuhe (Naturlatex).
Los 5 — ca. 1012 Paar Chemikalienhandschuhe (Polychloropren)
— ca. 90 Paar Chemikalienhandschuhe (Viton),
— ca. 90 Paar Chemikalienhandschuhe (Butyl),
— ca. 9000 Paar Chemikalienhandschuhe (Nitril),
— ca. 382 Paar Chemikalienhandschuhe (Nitril/Beumwollvelourisierung).
Hinweis: Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.6.2021, C-23/20) um.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).