Objekt- und Tragwerksplanung Lph 1-6 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: A0201300050
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objekt- und Tragwerksplanung Lph 1-6 HOAI
Objekt- und Tragwerksplanung für Abbruch und Ersatzneubau Lph 1-6 HOAI der Talbrücke Pilsach. Die Planungsaufgabe für das Ingenieurbauwerk behandelt die Erneuerung der Talbrücke Pilsach im Zuge der Bundesautobahn (BAB) A3 Nürnberg – Regensburg. Der Abschnitt erstreckt sich von Bau-km 29+720 bis Bau-km 30+790 und liegt zwischen der Anschlussstelle Neumarkt i.d. Oberpfalz und der AS Neumarkt-Ost. Die Brücke überführt die BAB A3 über die Pilsach, die Bundesstraße B299 und die Kreisstraße NM21.
Pilsach
Objekt- und Tragwerksplanung für Abbruch und Ersatzneubau Lph 1-6 HOAI der Talbrücke Pilsach. Das Bestandsbauwerk wird wegen wesentlichen statischen und baulichen Defiziten durch einen Neubau ersetzt. Der Überbau des bestehenden Bauwerks ist einteilig. Für die neue Talbrücke ist der erste Überbau für die Fahrtrichtung Nürnberg in einer seitlichen Behelfslage auf provisorischen Pfeilern zu errichten. Die BAB-Verkehrsführung während der Bauzeit erfolgt bis zur Erstellung der Seitenlage über das Bestandsbauwerk. Ist der Neubau in Seitenlage fertig gestellt, wird der Verkehr vom bestehenden Bauwerk auf den neuen Überbau umgelegt. Nach dem Abbruch des Bestandsbauwerks wird der zweite Überbau für die Fahrtrichtung Regensburg an Ort und Stelle neu gebaut. Anschließend wird der Verkehr von der Seitenlage auf die neue zweite Brückenhälfte umgelegt und der neue Brückenüberbau von der Seitenlage in die endgültige Lage quer verschoben.
Die Talbrücke Pilsach liegt in einem ökologisch sensiblen Bereich. Bei der Planung sind die Schutzgebiete zu berücksichtigen.
In der Abstimmung mit dem AG ist ein Verkehrsphasenkonzept zu erstellen. Aufgrund der Errichtung des ersten Teilbauwerks in Seitenlage mit späterem Einschub an die finale Position, muss die Ver-kehrsführung, die sich hieraus ergeben, berücksichtigt werden. Die detaillierte Ausarbeitung der Verkehrsphasenpläne hat unter der Berücksichtigung bzw. Einarbeitung der jeweiligen Brückenbauphasen zu erfolgen.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre – Wichtung 10 %
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten 10 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind – Wichtung 80 %
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Personalbestand in den letzten 3 Jahren – Wichtung 5 %
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten – Wichtung 5 %
Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Dokument „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“, Ziffer 7.2
„Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge“.
Stufenweise Beauftragung
Leistungsstufe 1 (Beauftragung mit Vertragsschluss):
— Lph. 1 bis 3 Objektplanung Ersatzneubau einschl. der zugehörigen bes. Leistungen,
— Lph. 2 bis 3 Tragwerkspl. Ersatzneubau einschl. der zugehörigen bes. Leistungen,
— Objektplanung Abbruch/Rückbau Bestandsbauwerk bis einschl. Entwurfsplanung,
— Tragwerksplanung Abbruch/Rückbau Bestandsbauwerk bis einschl. Entwurfsplanung.
Leistungsstufe 2 (Beauftragung bis 31.07.2023):
— Lph. 5 bis 6 Objektplanung Ersatzneubau einschl. der zugehörigen bes. Leistungen,
— Lph. 4 bis 6 Tragwerkspl. Ersatzneubau einschl. der zugehörigen bes. Leistungen,
— Objektplanung Abbruch/Rückbau Bestandsbauwerk – Vorbereitung der Vergabe,
— Tragwerksplanung Abbruch/Rückbau Bestandsbauwerk – Vorbereitung der Vergabe.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/214708
Die Eignungskriterien sind in der „HVA F-StB Auforderung zum Teilnahmewettbewerb“ aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes beizubringen.
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/214708
Die Eignungskriterien sind in der „HVA F-StB Auforderung zum Teilnahmewettbewerb“ aufgelistet.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mittelwert).
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: mind. 0,5 Mio. EUR (Mittelwert).
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/214708
Die Eignungskriterien sind in der „HVA F-StB Auforderung zum Teilnahmewettbewerb“ aufgelistet.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten 10 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Gewertet werden nur Referenzen die nicht älter als 10 Jahre sind (Leistungserbringung ab 1.1.2011) und im Zuge einer Anlage des Straßenverkehrs erbracht wurden. Die Leistungserbringung muss bis zur Einreichung des Teilnahmeantrages abgeschlossen sein Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum, Angabe der erbrachten Leistungen (Leistungsumfang), Beschreibung der Maßnahme, Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Auftragswert, Baukosten und Auftraggeber mit Ansprechpartner
Die Referenzen werden unterteilt in:
1. Referenzprojekt für Ersatzneubau,
2. Referenzprojekt für Abbruch/Rückbau,
3. Referenzprojekt für Taktschieben und Querverschub.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Personalbestand in den letzten 3 Jahren
Anzahl der Mitarbeiter dem Tätigkeitsbereich des Auftrages
(Planungleistungen im Brückenbau als Anlage des Straßenverkehrs)
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten 10 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss 3 Referenzprojekte mit folgenden Mindestbedingungen nachweisen:
1. Referenzobjekt Ersatzneubau
Mindestens Lph 1-3 Objekt- und Tragwerksplanung erbracht und Großbrücke in Stahlverbundweise mit mind. 300 m Länge und maximaler Einzelstützweiten > 60 m und getrennten Überbauten je Richtungsfahrbahn
Oder
Mindestens Lph 4-5 der Tragwerksplanung erbracht und Großbrücke in Stahlverbundweise mit mind. 300 m Länge und maximaler Einzelstützweiten > 60 m und getrennten Überbauten je Richtungsfahrbahn
2. Referenzobjekt Abbruch/Rückbau
Mindestens Lph 1-3 Objekt- und Tragwerksplanung erbracht und Großbrücke Stahlüberbau mit Einzelstützweiten ≥ 40 m
3. Referenzprojekt Taktschiebeverfahren/Querverschub
Mindestens Lph 1-3 Objekt- und Tragwerksplanung erbracht und Großbrücke Taktschiebeverfahren und Querverschub mit mind. 300 m Länge
Oder
Mindestens Lph 4-5 der Tragwerksplanung erbracht und Großbrücke Taktschiebeverfahren und Querverschub mit mind. 300 m Länge
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 genannten Mindeststandards.
Berufsqualifikation gem. § 75 VgV als Ingenieur
Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/214708
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Formblatt „HVA-F Teilnahmeantrag“ mit allen erforderlichen Anlagen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de