TV-Inspektion Jahresauftrag 2021-2022 Referenznummer der Bekanntmachung: WPB-TV-2021-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
TV-Inspektion Jahresauftrag 2021-2022
Die INKB beabsichtigen die Leistungen der Kanaluntersuchungen im Wirtschaftsjahr 2021/2022 zu vergeben. Die Leistungen umfassen die Reinigung und TV-Inspektion von öffentlichen Hauptkanälen, deren Schächte sowie den angeschlossenen Leitungen. Voraussichtliche Menge der zu untersuchenden Kanäle:
Hauptkanäle ca. 27 000 m
Anschlusskanäle ca. 1 500 Stück.
Ebenfalls sind Dichtheitsproben durchzuführen. Die Untersuchungsergebnisse sind zu dokumentieren.
Stadtgebiet Ingolstadt
Die INKB beabsichtigen die Leistungen der Kanaluntersuchungen im Wirtschaftsjahr 2021/2022 zu vergeben. Die Leistungen umfassen die Reinigung und TV-Inspektion von öffentlichen Hauptkanälen, deren Schächte sowie den angeschlossenen Leitungen. Voraussichtliche Menge der zu untersuchenden Kanäle:
Hauptkanäle ca. 27 000 m
Anschlusskanäle ca. 1 500 Stück.
Ebenfalls sind Dichtheitsproben durchzuführen. Die Untersuchungsergebnisse sind zu dokumentieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die im Leistungsverzeichnis genannten Aufgaben in der in den Vorbemerkungen und den Technischen Anforderungen beschriebenen Form zu erfüllen. Insbesondere muss der Auftragnehmer in der Lage sien, die Daten in der geforderten Form (ISYBAU XML-2006) zu übergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR, Hinemithstraße 30, 85057 Ingolstadt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen sollen bis spätestens 6 Arbeitstage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle eingereicht werden, damit eine rechtzeitige Information aller Bieter noch möglich ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
5) mehr als 10 Kalendertage nach Absendung der Absagen per Fax oder E-Mail, beziehungsweise mehr als 15 Kalendertage bei Absendung in Briefform, vergangen sind (§ 134 Abs. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85057
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]