Neubau der Kläranlage in 91792 Ellingen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ellingen
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91792
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ellingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Kläranlage in 91792 Ellingen
Objektplanung Ingenieurbauwerke nach Teil 3 Abschnitt 3 Gruppe 2 – Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung. Fachplanungen Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung, Objektplanungen Verkehrsanlagen.
Für die Planungsleistungen der Geschäftssitz des AN; für alle weiteren Leistungen, die der Anwesenheit vor Ort bedürfen, die Baustelle in 91792 Ellingen
Die Gesamtmaßnahme ist in 2 Teile gegliedert:
A) das Kanalnetz und
B) den Neubau Kläranlage.
Beauftragt werden sollen bei den Objektplanungen Gebäude (Betriebsgebäude) nach Teil 3 Abschnitt 1, und Verkehrsanlagen nach Teil 3 Abschnitt 4 HOAI die Lphen 1 bis 9. Mit Vertragsschluss wird für diese Objektplanungen die Leistungsstufe 1 beauftragt, die die Leistungsphasen 1 und 2 beinhaltet. Stufe 2 umfasst die Leistungsphasen 3 und 4 (soweit erforderlich), Stufe 3 die Leistungsphasen 5 bis 7. Stufe 4 die Leistungsphasen 8 und 9, zusätzlich bei den Verkehrsanlagen die örtliche Bauüberwachung.
Bei der Objektplanung Ingenieurbauwerke (Kanalnetz und Kläranlage) nach Teil 3 Abschnitt 3 Gruppe 2 die Leistungsphasen 5 bis 9 und die besondere Leistung örtliche Bauüberwachung. Mit Vertragsschluss (bereits erbracht sind die Leistungsstufen 1 und 2, das sind die Leistungsphasen 1 bis 4), werden die Leistungsstufe 3 mit den Leistungsphasen 5 bis 7 und die Leistungsstufe 4 mit den Leistungsphasen 8 und 9 beauftragt.
Bei der Fachplanung Tragwerksplanung nach Teil 4 Abschnitt 1 die Leistungsstufe 2, das sind 20 % der Leistungsphase 3 und die Leistungsphase 4 (die Leistungsphasen 1 und 2 und 80 % der Leistungsphase 3 sind bereits erbracht),. Die Leistungsstufe 3 die Leistungsphasen 5 und 6, sowie aus den Besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die Bewehrungsabnahme.
Bei den Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung nach Teil 4 Abschnitt 2 die Anlagengruppen 2, 3, 4, 7 und 8 die Leistungsstufe 1, das sind die Leistungsphasen 1 und 2, die Stufe 2 die Leistungsphase 3, die Stufe 3 die Leistungsphasen 5 bis 7, die Stufe 4 die Leistungsphasen 8 und 9. Besondere Leistung ist bei allen Planungsleistungen mit Ausnahme der Tragwerksplanung die Überwachung der Mängelbeseitigung als besondere Leistung der Leistungsphasen 9.
Eine abschnitts- und stufenweise Beauftragung bleibt vorbehalten.
Abschnitts- und stufenweise Beauftragung:
Siehe Ziffer II.2.4).
Die Vertragslaufzeit enthält nicht die Leistungen der Leistungsphase 9. Nicht enthalten sind auch die Besonderen Leistungen der Leistungsphase 9, die über die Grundleistungen der Leistungsphase 9 hinaus beauftragt werden. Der Auftragswert und die Laufzeit sind Prognosewerte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Ingenieurbauwerke nach Teil 3 Abschnitt 3 Gruppe 2 – Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung. Fachplanungen Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung, Objektplanungen Verkehrsanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neusäß
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86356
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten der Mustervertrag Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, gemäß HIV-KOM. Die Musterverträge Fachplanung Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung gemäß HiV-KOM mit den Allgemeinen und Zusätzlichen Vertragsbestimmungen (Muster sind den Ausschreibungsunterlagen angefügt).
Es gilt die HOAI in der zum Zeitpunkt der Abgabe des Erstangebots gültigen Fassung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig gem. § 160 Abs.3 GWB, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.