Fahrdienstleistungen in der Behindertenbeförderung für den Einrichtungsverbund Steinhöring der Katholischen Jugendfürsorge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs-steinhoering.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrdienstleistungen in der Behindertenbeförderung für den Einrichtungsverbund Steinhöring der Katholischen Jugendfürsorge
Der Auftrag umfasst die regelmäßige Beförderung aller zu befördernden Personen der Korbinianschule Steinhöring (Los 1) und St. Nikolausschule Erding (Los 2) montags bis freitags, in der Regel ca. 185 Fahrtage von den jeweiligen Wohnorten der zu befördernden Personen bis zur jeweiligen Schule, Mittagsfahrten zu den Heilpädagogischen Tagesstätten (HPTs) Steinhöring oder Grafing und die Heimfahrt zu den Wohnorten, nach Maßgabe der von den Bietern selbst zu erarbeitenden und von der Einrichtung zu genehmigenden Tourenplanung sowie im Einzelfall auch Sonderfahrten.
Hinzu kommen ca. 22 weitere sogenannte Tagesstätten-Tage (besondere Öffnungstage zur Ferienbetreuung in den bayerischen Schulferien) mit ca. 2/3 der Schülerzahlen.
Der Bieter hat alle für die ordnungsgemäße Beförderung erforderlichen Busse und Fahrzeuge, alle erforderlichen sonstigen Ausrüstungsgegenstände sowie das erforderliche Personal auf eigene Kosten zu stellen und für die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten.
Auszuführen sind Fahrten mit Kleinbussen mit und ohne Rollstuhllift. Für jeden Bus muss eine Begleitperson zur Verfügung gestellt werden, die geeignet ist, die Menschen mit Behinderung während der Fahrt zu betreuen und zu versorgen.
Regelmäßige Beförderung aller zu befördernden Personen der Korbinianschule Steinhöring (Los 1)
Steinhöring
Regelmäßige Beförderung aller Schüler an allen Schultagen von montags bis freitags von den jeweiligen Wohnorten der Schüler zur Korbinianschule Steinhöring, Münchener Straße 45, 85643 Steinhöring,
Sowie ihren Partnerklassenstandorten
— Grundschule Parsdorf, Purfinger Str. 20, 85599 Vaterstetten,
— Grundschule Steinhöring, Münchener Str. 34, 85643 Steinhöring,
— Gymnasium Kirchseeon, Moosacher Str. 3, 85614 Kirchseeon,
— Max-Mannheimer-Gymnasium Grafing, Jahnstraße 17, 85567 Grafing bei München und ihren HPT-Standorten (HPT Grafing, Glonner Str. 6, 85567 Grafing und HPT Steinhöring, Münchener Straße 45, 85643 Steinhöring).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rott am Inn
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83543
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Regelmäßige Beförderung aller zu befördernden Personen der und St. Nikolausschule Erding (Los 2)
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dorfen
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 84405
Land: Deutschland
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dorfen
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 84405
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
§ 135 GWB:
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]