Umbau und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Lenting
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lenting
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85101
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lenting.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Lenting
Der Auftrag umfasst die Objektplanungsleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach § 33 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für den Umbau und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Lenting.
85101 Lenting
Die Gemeinde Lenting hat sich aufgrund von erhöhten Schülerzahlen für den Umbau und eine Erweiterung der Grund- und Mittelschule entschieden. In einer vorab durchgeführten Machbarkeitsstudie wurde ein Fehlbedarf im Unterrichtsbereich, Küchen- und Speisebereich sowie Ganztagsbereich festgestellt. Weiterhin sollen Räumlichkeiten für einen Hort mit 4 Gruppen geschaffen werden. Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurden mehrere Varianten untersucht sowie eine Kostenbetrachtung der Vorzugsvariante mit Planunterlagen durchgeführt.
Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1 – LPH 1-2,
— Stufe 2 – LPH 3-4,
— Stufe 3 – LPH 5-7,
— Stufe 4 – LPH 8-9.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-4 besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
— der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lenting
Postleitzahl: 85101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]