Erneuerung der Schlammentwässerung der Kläranlage Schwabach – Ingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-0048
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Schlammentwässerung der Kläranlage Schwabach – Ingenieurleistungen
Die Stadt Schwabach plant die Erneuerung der Schlammentwässerung der Kläranlage. Ziel der Schlammentwässerung ist, den Entwässerungsgrad zu steigern, das Speichervolumen des entwässerten Faulschlamms zu erhöhen und den Entsorgungsweg von einem Containertransport zu wirtschaftlicheren Transportmöglichkeiten abzuändern. Die Vor- und Entwurfsplanung für die Maßnahme ist abgeschlossen. Die prognostizerten Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 3,0 Mio EUR brutto ohne Baunebenkosten. Beauftragt werden sollen folgende Grundleistungen:
— Leistungsbild der Objektplanung,
— Leistungsbild der Fachplanung.
Technische Ausrüstung Beauftragt werden sollen ferner folgende besonderen Leistungen:
— örtliche Bauüberwachung (Anlage 12.1, LP 8 Ingenieurleistungen),
— Bauvermessung,
— Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Schwabach plant die Erneuerung der Schlammentwässerung der Kläranlage Schwabach. Der Klärschlamm in der KA Schwabach wird in beheizbaren Faulbehältern stabilisiert und in abgedeckten Schlammstabelbehältern statisch nacheingedickt, bevor er stationär entwässert wird. Seit der Inbetriebnahme der KA vor 28 Jahren wird der Schlamm mit einer Kammerfilterpresse Entwässerung und mittels einem Trogkettenförderer in einer Container-Anlage gesammelt und entsorgt. Die Kammerfilterpresse und der Trogkettenförderer sind mittlerweile sehr störanfällig, es gibt teilweise keine Ersatzteile mehr und sie können nur mit einem großen, unwirtschaftlichen Aufwand weiterbetrieben werden. Auch die Entsorgung mit den Containern ist nicht mehr wirtschaftlich. Ziel der neuen Schlammentwässerung ist, den Entwässerungsgrad zu steigern, das Speichervolumen des entwässerten Faulschlamms zu erhöhen und den Entsorgungsweg von einem Containertransport zu wirtschaftlicheren Transportmöglichkeiten abzuändern. Da die KA innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes liegt, sollte ein Erweiterungsbau vermieten und versucht werden zusätzliche Platzflächen (für Erweiterungsmöglichkeiten der Werkstatt) zu generieren. Die Prüfung zum Bau einer Klärschlammtrocknung ist durchzuführen. Die Vor- und Entwurfsplanung für die Maßnahme ist abgeschlossen. Die prognostizierten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf ca. 3 Mio. EUR brutto ohne Baunebenkosten. Beauftragt werden folgende Grundleistungen:
— Leistungsbild der Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 41 Nr. 2 HOAI) gemäß Teil 3 Abschnitt 3, Leistungsphasen 4-9 (§ 43 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anl. 12.1),
— Leistungsbild der Fachplanung Technische Ausrüstung (§ 53 (2) HOAI, Anlagengruppen 1-8) gemäß Teil 4 Abschnitt 2, Leistungsphasen 4-9 (§ 55 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anl. 15.1).
Die Leistungsphase 4 wird nur beauftragt, soweit diese anfällt. Beauftragt werden folgende Besondere Leistungen:
— örtliche Bauüberwachung (Anlage 12.1, LP 8 Ingenieurbauwerke),
— Bauvermessung,
— Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren zu beginnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90491
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.