Feuerwehreinsatzkleidung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 09 2 75 141
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pocking
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94060
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pocking.de
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerwehreinsatzkleidung
Lieferung von 270 Stück Feuerwehreinsatzkleidung.
Stadt Pocking
Lieferung von 270 Stück Feuerwehreinsatzkleidung bestehend je aus einer Feuerwehreinsatzjacke und einer Feuerwehreinsatzhose nach DIN EN 469 (Ausgabe 12-2020).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführte „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ und „Bietererklärung zur Zusicherung der Zuverlässigkeit bzw. zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit (Selbstreinigung)“
Die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführte „Eigenerklärung zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit“ sowie auf Verlangen der Vergabestelle entsprechende Nachweise nach § 124 GWB und § 125 GWB (z. B. Referenzliste der in den Jahren 2019 bis 2021 an deutsche Feuerwehren ausgelieferte Einsatzkleidung, Bankauskünfte, Geschäftsbilanzen, Umsatzzahlen, sonstige Unternehmenskennzahlen, Zertifizierung nach ISO 9001)
Die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführte „Eigenerklärung zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit“ sowie auf Verlangen der Vergabestelle entsprechende Nachweise nach § 124 GWB und § 125 GWB (z. B. Referenzliste der in den Jahren 2019 bis 2021 an deutsche Feuerwehren ausgelieferte Einsatzkleidung, Bankauskünfte, Geschäftsbilanzen, Umsatzzahlen, sonstige Unternehmenskennzahlen, Zertifizierung nach ISO 9001)
Abschnitt IV: Verfahren
Wegen der vergaberechtlich erforderlichen elektronischen Angebotsabgabe findet die Submission ebenfalls elektronisch auf der Vergabeplattform statt.
Die Submission findet nach § 55 VgV nichtöffentlich statt. Bieter sind daher nicht zugelassen!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.