Dienstplanung InnKlinikum Referenznummer der Bekanntmachung: EU-DP-INNK-003
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.innklinikum.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ellrich-kollegen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstplanung InnKlinikum
Bereitstellung und Einführung eines Personaleinsatzplanungs- und Zeitwirtschaftssystems mit bidirektionalen Schnittstellen zur HR-Software als Cloud-Lösung für das InnKlinikum.
InnKlinikum Altötting und Mühldorf Vinzenz-von-Paul-Straße 10 84503 Altötting Innklinikum mit den Standorten
— Mühldorf,
— Haag,
— Altötting,
— Burghausen.
MVZ:
— Haag,
— Schwindegg,
— Waldkraiburg,
— Mühldorf,
— Altötting,
— Burghausen,
— KMS Mühldorf.
Das Personaleinsatzplanungs- und Zeitwirtschaftssystem soll durch den Auftragnehmer als Cloud bzw. als Software-as-a-Service (SaaS) Lösung bereitgestellt werden. Durch die zentrale Bereitstellung als Cloud-Lösungen sollen alle genannten Orte entsprechend angebunden werden.
Alle Funktionalitäten sind für die Nutzer in deutscher Sprache verfügbar. Der Zugriff auf das System muss über PCs, mobile Endgeräte und Terminals möglich sein. Es muss gewährleistet sein, dass Nutzern auch eingeschränkte Rechte eingeräumt werden können, bspw. nur Zugriff auf ausgewählte Teilbereiche des Systems. Sämtliche Zugriffsberechtigungen können je Benutzer festgelegt werden.
Alle Daten müssen vor unbefugten Zugriffen und Änderungen gemäß den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschützt sein. Die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur innerhalb der EU entsprechend der Vorgaben der DSGVO zulässig. Dies gilt auch für den Support (First level/second level and third level). Mit dem Auftragnehmer wird zu diesem Zweck (zusätzlich zum Leistungsvertrag) ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen. Das System muss sämtliche Regelungen aus dem TVöD bzw. dem TVöD-K, TV-Ärzte, TVAöD und TVöD-SuE in der jeweils gültigen Fassung zu Arbeitszeiten, Zuschlägen und Zulagen sowie die Dienstvereinbarungen vom Innklinikum abbilden können. Die Bereitstellung des Personaleinsatzplanungs- und Zeitwirtschaftssystems beinhaltet auch Schulungsleistungen. Weitere Einzelheiten zur Leistung sowie zu den benötigten Schnittstellen enthält die „Kurzbeschreibung der fachlichen Anforderungen“, die bereits mit dem Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus erhalten die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs gemäß Ziff. II.2.9 dieser Bekanntmachung ausgewählten Bieter die vollständigen Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung inkl. Anforderungskatalog). Zu den Vergabeunterlagen gehört auch das Vertragswerk. Es ist beabsichtigt, dieses Vertragswerk auf Grundlage der EVB-IT (Überlassung Typ B bzw. Service) zu erstellen. Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit – WL) sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachliche Leistungsfähigkeit – FL). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1 dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die fachliche Leistungsfähigkeit stehen im Verhältnis 20 % (wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) zu 80 % (fachliche Leistungsfähigkeit).
Für die Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2 (WL1 und WL2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 200 Punkte erzielt werden.
Zur Beurteilung der fachlichen Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.3 (FL1 und FL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 800 Punkte erreicht werden.
Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1 000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:
— WL1: 100 Punkte / WL2: 100 Punkte / Gesamt: 200 Punkte,
— FL1: 100 Punkte / FL2: 700 Punkte / Gesamt: 800 Punkte.
Die Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der fachlichen Leistungsfähigkeit erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
100 % = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt;
80 % = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt;
60 % = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im Oberen Durchschnitt;
40 % = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt;
20 % = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.
Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (wirtschaftlichen bzw. fachlichen Leistungsfähigkeit) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Hierbei handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5).
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
(PL1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten
(PL2) Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen – Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
(PL3) Eigenerklärung, dass sämtliche Anforderungen, die in der „Kurzbeschreibungen der fachlichen Anforderungen“ aufgelistet sind, erfüllt werden können.
(PL4) Eigenerklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen der Ausschreibung.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
WL1: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
WL2: Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Zeitwirtschafts- und Personaleinsatzplanungssystemen mit Krankenhäusern bzw. Krankenhauskonzernen in kommunaler oder gemeinnütziger Trägerschaft) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
FL1: Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch/Service, sonstige) in den letzten 3 Jahren
FL2: Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/Referenzprojekten (realisierte Projekte im Zusammenhang mit der Einführung von Zeitwirtschafts- und Personaleinsatzplanungssystemen in Krankenhäuser bzw. Krankenhauskonzernen in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft) in den letzten maximal 3 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag 1.6.2018). Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 3 Jahre durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare im Bewerbungsbogen) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens Innklinikum erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen.
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 9.8.2021 über die Vergabeplattform gestellt werden. Das Innklinikum behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4) Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass das Innklinikum keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
5) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Das Innklinikum kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind.
6) Das Innklinikum behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
7) Die endgültigen Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Zur Information über den Ausschreibungsgegenstand wird der derzeitige Stand des Anforderungskatalogs als Entwurf mit den Unterlagen im Portal bereitgestellt. Außerdem beabsichtigt das Innklinikum den Vertrag mit dem finalen Anbieter auf Basis der gültigen EVB-IT abzuschließen. Entsprechende Muster werden zum Zweck der Information über das Portal entsprechend bereitgestellt.
8) Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich bis zum 6.9.2021 die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche werden im Innklinikum – oder abhängig von der aktuellen Pandemiesituation – als Videokonferenz stattfinden.
9) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Das Innklinikum seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
10) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Innklinikums zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
11) Zu Ziff. IV.1.4: das Innklinikum behält sich vor, die Anzahl der ausgewählten Bieter im Laufe des Verhandlungsverfahrens zu reduzieren. Weitere Einzelheiten hierzu enthält der Verfahrensbrief, der mit Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YGNR68N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.de
— §134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach §134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§155 ff. GWB). Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.