Lieferung der Materialien für den Glasfaserausbau im Landkreis Cham, Projektgebiet 1 Referenznummer der Bekanntmachung: E3/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wr-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung der Materialien für den Glasfaserausbau im Landkreis Cham, Projektgebiet 1
Der Auftraggeber beabsichtigt in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Cham ein flächendeckendes FttB-Glasfasernetz zu errichten.
Der Ausbau ist voraussichtlich in 19 Cluster aufgeteilt. Diese Ausschreibung betrifft die zusätzlichen Materiallieferung für das Projektgebiet 1 das Vorhaben wird unter anderem aus Mitteln des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie „Förderungzur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 finanziert.
Es wurden ergänzend Fördermittel zur Kofinanzierung bei der Regierung der Oberpfalz beantragt.
Mikrorohrverbände, Einzelrohre und Verbinder
Landkreis Cham
Lieferung von Mokrorohrverbänden, Einzelrohren und Verbindern für den Glasfaserausbau im Projektgebiet 1 des Landkreises Cham.
Die konkreten Mengen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Schächte und Zubehör
Landkreis Cham
Lieferung von Schächten und Zubehör für den Glasfaserausbau im Projekgebiet 1 des Landkreises Cham.
Die konkreten Mengen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
LWL Kabel und Zubehör
Landkreis Cham
Lieferung von LWL Kabeln und Zubehör für den Glasfaserausbau im Projektgebiet 1 des Landkreises Cham.
Die konkreten Mengen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Hausanschluss- und sonstiges Material
Landkreis Cham
Lieferung von Hausanschlüssen und sonstigen Materialen für den Glasfaserausbau im Projektgebiet des Landkreises Cham.
Die konkreten Mengen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Der öffentliche Auftraggeber ist gem. § 15 Abs. 3 VgV berechtigt, die Angebotsfrist von 30 Kalendertagen auf 15 Kalendertage zu verkürzen, wenn eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung dieser Frist unmöglich macht.
Vorliegend handelt es sich um die Beschaffung zusätzlicher Materialien, da die bereits beauftragten Mengen je Cluster nicht ausreichen. Da sich das Glasfasernetz in den betroffenen Clustern bereits im Bau befindet und teilweise bereits im Sommer diesen Jahres abgeschlossen werdne soll, droht bei einer Unterbrechung der Materialbereitstellung durch den Auftraggeber der Stillstand der Tiefbaukolonnen und damit ggf. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Tiefbaufirmen. Der Auftraggeber hat unverzüglich nach Kenntniserlangung von den zu geringen Mengen mit der Vorbereitung dieser Ausschreibung begonnen. Die Angebotsfrist wird um 7 Kalendertage auf 23 Kalendertage verkürzt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mikrorohrverbände, Einzelrohre und Verbinder
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24941
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schächte und Zubehör
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wernberg-Köblitz
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92533
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LWL-Kabel und Zubehör
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44866
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hausanschluss- und sonstiges Material
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wernberg-Köblitz
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92533
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CR5VU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland