EC 16 – Veranstaltungstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: EC 16
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olympiapark.de
Abschnitt II: Gegenstand
EC 16 – Veranstaltungstechnik
Der Auftraggeber sucht einen oder mehrere Dienstleister, die die Veranstaltungstechnik für die European Championships Munich 2022 stellen. Dies umfasst die Gewerke Licht, Ton, Video und Medientechnik. Neben den Bereichen der Sport- und Eventpräsentation sind auch sicherheitsrelevante Systeme (Sicherheitsbeschallung und -beleuchtung) Teil dieser Ausschreibung. Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen der Sportarten, Veranstaltungsorte und der weiteren organisatorischen Rahmenbedingungen ergibt sich ein breites Spektrum an Leistungen in den unterschiedlichen Gewerken und Venues.
Los 1 und Los 2; Los 1 und Los 3; Los 2 und Los 4; Los 3 und Los 4; Los 1, Los 2, Los 3 und Los 4. Zur Wertung der Loskombinationen / Kombinationsrabatte siehe Ziffer 7.5 des Informationsmemorandums.
Los 1: Video- & Medientechnik Olympiapark
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beschaffung der Veranstaltungstechnik für die European Championships (EC 2022) im Bereich Video- & Medientechnik.
Die Veranstaltungstechnik wird für folgende Locations beschafft:
— Olympiastadion (Leichtathletik),
— Olympiahalle (Kunstturnen),
— Olympiaschwimmhalle (Außengelände – Start/Ziel Mountainbike & Triathlon),
— Olympiaberg (BMX),
— Aufwärmstadion / Werner v. Linde Halle (Aufwärmen Leichtathletik),
— Kleine Olympiahalle (Main Media Center),
— Olympiapark Außengelände (Side Events & EC Village).
Gehen aus der Wertung der Teilnahmeanträge in Los 1 mehr als 3 vollständige, formal ordnungsgemäße Teilnahmeanträge von materiell geeigneten Bewerbern hervor, so trifft der Auftraggeber unter diesen Bewerbern eine Auswahl und fordert 3 Bewerber zur Angebotsabgabe auf. Die vergleichende Bewertung findet nach Maßgabe der festgelegten und nachfolgend näher beschriebenen Wertungskriterien statt. Die vergleichende Wertung und die damit verbundene Reduzierung des Bieterfeldes dient dem Zweck, bei diesem sensiblen Los eine möglichst hohe technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter sicherzustellen.
Zur Auswahl der Bewerber führt der Auftraggeber eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge allein nach Maßgabe der vorgelegten Referenzen durch. Die vergleichende Wertung erfolgt mittels einer Punktbewertung. Dabei wird bewertet, wie viele vergleichbare Referenzen bei internationalen Sportartveranstaltungen und bei Multisportveranstaltungen jeweils in den Sportarten Leichtathletik, Turnen, Triathlon, Mountainbike und BMX vorweisen kann. Referenzen werden als vergleichbar angesehen, wenn Leistungen im Rahmen einer internationalen Sportveranstaltung erbracht worden sind. Internationale Sportveranstaltungen werden definiert als Veranstaltungen, an den Sportler aus mindestens 4 unterschiedlichen Nationen teilenehmen, die live im TV übertragen werden und die vor mindestens 5.000 Zuschauern ausgetragen werden. Zudem müssen die erbrachten Leistungen mit den Leistungen, die Gegenstand des Loses 1 sind, der Art und dem Umfang nach vergleichbar sein. Multisportveranstaltungen sind internationale Sportveranstaltungen (siehe oben), die in unterschiedlichen Sportarten (mindestens 3) an unterschiedlichen Sportstätten (mindestens 2) ausgetragen werden.
Die Punkte werden nach einer Matrix vergeben, die in Ziffer 6.4 des Informationsmemorandums wiedergegeben ist. Danach erhält der Bewerber, wenn er in den 5 Sportarten eine vergleichbare Referenz vorweisen kann, jeweils 10 Punkte (bei Leichtathletik und Turnen) bzw. 5 Punkte (bei Triathlon, Mountainbike und BMX). Wenn der Bewerber in den 5 Sportarten zudem eine vergleichbare Referenz über eine Multisportveranstaltung vorweisen kann, erhält er jeweils 3 zusätzliche Punkte. Die jeweils erreichten Punktzahlen werden aufsummiert. Insgesamt kann der Bewerber so eine Gesamtpunktzahl von maximal 50 Punkten erhalten. Die 3 Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen werden in dem jeweiligen Los zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei einem Punktgleichstand wird der Bewerber ausgewählt, der die meisten vergleichbaren Referenzen benannt hat.
Auf die Ausführungen und insbesondere die Matrix unter Ziffer 6.4 des Informationsmemorandums wird verwiesen.
Siehe dazu die Ausführungen in Ziffern 2.6 und 2.7 der Leistungsbeschreibung (Anlage 10 zum Informationsmemorandum)
Los 2: Ton- & Lichttechnik Olympiapark
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beschaffung der Veranstaltungstechnik für die European Championships (EC 2022) im Bereich Ton & Lichttechnik.
Die Veranstaltungstechnik wird für folgende Locations beschafft:
— Olympiastadion (Leichtathletik),
— Olympiahalle (Kunstturnen),
— Olympiaschwimmhalle (Außengelände – Start/Ziel Mountainbike & Triathlon),
— Olympiaberg (BMX),
— Aufwärmstadion / Werner v. Linde Halle (Aufwärmen Leichtathletik),
— Kleine Olympiahalle (Main Media Center),
— Olympiapark Außengelände (Side Events & EC Village).
Gehen aus der Wertung der Teilnahmeanträge in Los 2 mehr als 3 vollständige, formal ordnungsgemäße Teilnahmeanträge von materiell geeigneten Bewerbern hervor, so trifft der Auftraggeber unter diesen Bewerbern eine Auswahl und fordert 3 Bewerber zur Angebotsabgabe auf. Die vergleichende Bewertung findet nach Maßgabe der festgelegten und nachfolgend näher beschriebenen Wertungskriterien statt. Die vergleichende Wertung und die damit verbundene Reduzierung des Bieterfeldes dient dem Zweck, bei diesem sensiblen Los eine möglichst hohe technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter sicherzustellen.
Zur Auswahl der Bewerber führt der Auftraggeber eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge allein nach Maßgabe der vorgelegten Referenzen durch. Die vergleichende Wertung erfolgt mittels einer Punktbewertung. Dabei wird bewertet, wie viele vergleichbare Referenzen bei internationalen Sportartveranstaltungen und bei Multisportveranstaltungen jeweils in den Sportarten Leichtathletik, Turnen, Triathlon, Mountainbike und BMX vorweisen kann. Referenzen werden als vergleichbar angesehen, wenn Leistungen im Rahmen einer internationalen Sportveranstaltung erbracht worden sind. Internationale Sportveranstaltungen werden definiert als Veranstaltungen, an den Sportler aus mindestens 4 unterschiedlichen Nationen teilnehmen, die live im TV übertragen werden und die vor mindestens 5 000 Zuschauern ausgetragen werden. Zudem müssen die erbrachten Leistungen mit den Leistungen, die Gegenstand des Loses 2 sind, der Art und dem Umfang nach vergleichbar sein. Multisportveranstaltungen sind internationale Sportveranstaltungen (siehe oben), die in unterschiedlichen Sportarten (mindestens 3) an unterschiedlichen Sportstätten (mindestens 2) ausgetragen werden.
Die Punkte werden nach einer Matrix vergeben, die in Ziffer 6.4 des Informationsmemorandums wiedergegeben ist. Danach erhält der Bewerber, wenn er in den 5 Sportarten eine vergleichbare Referenz vorweisen kann, jeweils 10 Punkte (bei Leichtathletik und Turnen) bzw. 5 Punkte (bei Triathlon, Mountainbike und BMX). Wenn der Bewerber in den 5 Sportarten zudem eine vergleichbare Referenz über eine Multisportveranstaltung vorweisen kann, erhält er jeweils 3 zusätzliche Punkte. Die jeweils erreichten Punktzahlen werden aufsummiert. Insgesamt kann der Bewerber so eine Gesamtpunktzahl von maximal 50 Punkten erhalten. Die 3 Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen werden in dem jeweiligen Los zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei einem Punktgleichstand wird der Bewerber ausgewählt, der die meisten vergleichbaren Referenzen benannt hat.
Auf die Ausführungen und insbesondere die Matrix unter Ziffer 6.4 des Informationsmemorandums wird verwiesen.
Siehe dazu die Ausführungen in Ziffern 2.6 und 2.7 der Leistungsbeschreibung (Anlage 10 zum Informationsmemorandum)
Los 3: Video- & Medientechnik externe Locations
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beschaffung der Veranstaltungstechnik für die European Championships (EC 2022) im Bereich Video- & Medientechnik.
Die Veranstaltungstechnik wird für folgende Locations beschafft:
— Königsplatz (Beachvolleyball & Klettern),
— Odeonsplatz (Start/Ziel Road Events – Marathon, Gehen, Radrennen),
— Regatta Oberschleißheim (Rudern & Kanu),
— Fürstenfeldbruck (Radrennen – Zeitfahren).
Siehe dazu die Ausführungen in Ziffern 2.6 und 2.7 der Leistungsbeschreibung (Anlage 10 zum Informationsmemorandum)
Los 4: Ton- & Lichttechnik externe Locations
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beschaffung der Veranstaltungstechnik für die European Championships (EC 2022) im Bereich Ton- & Lichttechnik.
Die Veranstaltungstechnik wird für folgende Locations beschafft:
— Königsplatz (Beachvolleyball & Klettern),
— Odeonsplatz (Start/Ziel Road Events – Marathon, Gehen, Radrennen),
— Regatta Oberschleißheim (Rudern & Kanu),
— Fürstenfeldbruck (Radrennen – Zeitfahren).
Siehe dazu die Ausführungen in Ziffern 2.6 und 2.7 der Leistungsbeschreibung (Anlage 10 zum Informationsmemorandum)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber haben einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister einzureichen, sofern eine Eintragung gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Soweit eine Handelsregistereintragung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, ist ein aktueller Nachweis über die Gewerbeanmeldung vorzulegen. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bewerber einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung zu bestätigen.
Diese Pflicht trifft bei einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bewerbergemeinschaften ist daher je ein Auszug für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Entsprechendes gilt für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden (vgl. dazu unten Ziffer 6.5).
1. Bankerklärung
Die Bewerber haben eine Bankerklärung ihrer Hausbank vorzulegen, die eine positive Prognose hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über die gesamte Vertragsdauer zulässt.
Diese Pflicht trifft bei einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bewerbergemeinschaften ist daher je eine Bankerklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
2. Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit
Die Bewerber haben eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit Ihrem Teilnahmeantrag in Kopie einzureichen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall aufweisen:
— [Betrag gelöscht] EUR,– pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, zwei-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
— [Betrag gelöscht] EUR,– für Umwelthaftpflichtschäden einfach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Deckungserweiterungen (mindestens):
— [Betrag gelöscht] EUR für Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen,
— [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken,
— [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselverlust, jeweils zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
(Die Deckungserweiterung „[Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselverlust“ wird nur für die Lose 1 und 2 – Cluster Olympiapark – gefordert.)
— Vermögensschadenhaftpflicht (separater Vertrag) mit einer Deckungssumme (mindestens) von [Betrag gelöscht] EUR für echte Vermögensschäden, einfach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Der Nachweis hat durch Vorlage einer Eigenerklärung gemäß Anlage 5 zum Informationsmemorandum zu erfolgen.
Alternativ genügt für den Fall, dass der Bewerber zum Zeitpunkt seines Teilnahmeantrags keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Eigenerklärung gemäß Anlage 5 zum Informationsmemorandum, dass eine entsprechende Versicherbarkeit oder eine Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags besteht.
Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit kann bei einer Bewerbergemeinschaft auch nur für das vertretungsberechtigte Mitglied oder die Bewerbergemeinschaft insgesamt geführt werden und muss nicht für jedes Mitglied gesondert eingereicht werden. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist kein gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit vorzulegen.
Vor Zuschlagserteilung hat der ausgewählte Bieter dem Auftraggeber auf Anforderung eine aktuelle Versicherungsbestätigung (Kopie der Versicherungspolice(n)/des Versicherungsnachweises) vorzulegen, aus der sich der geforderte Versicherungsschutz ergibt.
1. Die Vorlage einer Bankerklärung der Hausbank des Unternehmens, die eine positive Prognose hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über die gesamte Vertragsdauer zulässt, stellt eine Mindestanforderung dar.
2. Der Nachweis über das Vorhandensein bzw. die Versicherbarkeit in Höhe der oben genannten Mindestdeckungssummen mit entsprechender Maximierung pro Versicherungsjahr stellt eine Mindestanforderung dar.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat jeder Bewerber aussagekräftige Eigenerklärungen mit Angabe von mindestens 3 Referenzen zu nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen im Bereich der Veranstaltungstechnik bei internationalen Sportveranstaltungen in den letzten 6 Jahren zu machen. Die Referenzen sind anhand des in Anlage 6 zum Informationsmemorandums beigefügten Formblatts zu benennen. Die Bewerber können eine unbeschränkte Anzahl an Referenzen benennen. Für eine Veranstaltung (beispielsweise: Olympische Spiele) können mehrere Referenzen benannt werden (beispielsweise: Leichtathletik, Turnen und Triathlon), wenn die Bieter bei mehreren Sportarten die betreffenden Leistungen umfänglich erbracht haben.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
Referenzen werden als vergleichbar angesehen, wenn Leistungen im Rahmen einer internationalen Sportveranstaltung erbracht worden sind. Internationale Sportveranstaltungen werden definiert als Veranstaltungen, an den Sportler aus mindestens 4 unterschiedlichen Nationen teilnehmen, die live im TV übertragen werden und die vor mindestens 5 000 Zuschauern ausgetragen werden. Zudem müssen die erbrachten Leistungen mit den Leistungen, die Gegenstand des jeweiligen Loses sind, der Art und dem Umfang nach vergleichbar sein.
Folgende Mindestanforderungen gelten:
— Vorlage von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, die nicht älter als 6 Jahre sind. Die Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die Referenzen im Rahmen einer internationalen Sportveranstaltung erbracht wurden. Internationale Sportveranstaltungen werden definiert als Veranstaltungen, an den Sportler aus mindestens 4 unterschiedlichen Nationen teilnehmen, die live im TV übertragen werden und die vor mindestens 5 000 Zu-schauern ausgetragen werden. Zudem müssen die erbrachten Leistungen mit den Leistungen, die Gegenstand des jeweiligen Loses sind, der Art und dem Umfang nach vergleichbar sein.
— Weiter muss für die Lose 1 und 2 zumindest eine vergleichbare Referenz aus den letzten 6 Jahren über eine Leichtathletik-Veranstaltung vorgelegt werden, die die Definition einer internationalen Sportveranstaltung (s.o.) erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung nach Maßgabe der Anlage 4 zum Informationsmemorandum abzugeben. Die Bewerber haben in dieser Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB zu geben.
2. Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über die eVergabeplattform https://www.aumass.de
(nachfolgend auch als „Vergabeplattform“ bezeichnet) abgewickelt. Die Vergabeunterlagen werden – soweit für den Teilnahmewettbewerb erforderlich – im pdf-Format über die Vergabeplattform in elektronischer Form uneingeschränkt, vollständig, direkt und frei verfügbar zum Download zur Verfügung gestellt. Über folgenden Direktlink besteht ein direkter Zugang zu den Unterlagen:
https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av14e852-eu
Eine (kostenfreie) Registrierung wird zur Gewährleistung einer reibungslosen Bewerber-/Bieterkommunikation während des Vergabeverfahrens dringend empfohlen. Ergänzende Unterlagen, Antworten auf Bewerber- und Bieterfragen oder sonstige zusätzliche Informationen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Die Bewerber/Bieter sind selbst dafür verantwortlich, sich diese zusätzlichen Informationen über die Vergabeplattform zu beschaffen.
Die Registrierung erfolgt über das Feld „Registrierung Plattform“ auf der Startseite https://www.aumass.de und dann „Registrierung für Bieter“. Dadurch erhalten sie alle notwendigen weiteren Informationen zum Vergabeverfahren mitgeteilt. Eine Registrierung ist in jedem Fall für die elektronische Abgabe der Teilnahmeantrags zwingend erforderlich. Informationen zur (kostenfreien) Registrierung finden Sie unter https://www.aumass.de/ausschreibung/tarife-gebuehrenfrei.
Fragen zur Nutzung der elektronischen Vergabeplattform können über die Telefon-Hotline für Bieter unter der Nummer +49 / (0)941 – 280 923 10 oder per E-Mail an [gelöscht] während der Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 17.00 und Freitag von 8.00h bis 16.00h Uhr gestellt werden (siehe auch https://www.aumass.de/kontakt).
Eine Erläuterung zur elektronischen Abgabe der Teilnahmeanträge findet sich im Internet unter: https://www.aumass.de/Handbuch/Hinweise%20zur%20elektronischen%20Abgabe%20von%20Teilnahmenantr%C3%A4gen%20f%C3%BCr%20Bieter.pdf.
Informationen über die verwendeten Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren können unter https://www.aumass.de/ueber-aumass/evergabe-software-sicherheit ein-gesehen werden. Die gesicherte Übertragung erfolgt mit digitalem Zeitstempel „Ende zu Ende“ verschlüsselt. Es werden branchenübliche IT-BSGXC Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren verwendet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt,
— der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat,
— mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Bewerber, deren Teilnahmeanträge nach dem Ergebnis der Wertung für das weitere Verfahren nicht berücksichtigt werden können, werden unverzüglich über die Gründe ihrer Nichtberücksichtigung informiert.