Zwischenlagerung und Verwertung von Aushubmaterial Referenznummer der Bekanntmachung: T60174121
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zwischenlagerung und Verwertung von Aushubmaterial
Zwischenlagerung und Verwertung von Bodenmaterial der Zuordnungsklassen Z 0 bis größer Z 2 einschließlich gefährlicher Abfall aus verschiedenen Baumaßnahmen der HA Tiefbau im Stadtgebiet München.
Zwischenlagerfläche des Auftragnehmers
Zwischenlagerung und Verwertung von ca. 13 000 t Bodenmaterial der Zuordnungsklassen Z 0 bis größer Z 2 einschließlich gefährlicher Abfall aus verschiedenen Baumaßnahmen der HA Tiefbau im Stadtgebiet München.
Das Vertragsverhältnis kann mit einer Ausschöpfung von mindestens 90 % der Gesamtauftragssumme durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers beendet werden. Eine Verlängerung des Vertrages bis zu 20 % über der Auftragssumme ist bei unvorhergesehener Mengenmehrung zu den Konditionen des Vertrages mit beiderseitigem Einverständnis möglich. Bei nicht vollständig ausgeschöpfter Auftragssumme ist mit beiderseitigem Einverständnis auch eine Verlängerung des Vertrages über den o. g. Zeitraum hinaus möglich, längstens jedoch bis zum Erreichen der Gesamtauftragssumme. In diesem Fall ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren.
Information:
Bitte beachten Sie die Informationen und Festlegungen zur elektronischen Angebotsabgabe über den Abgabeassistenten im Bieterclient ava-sign (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/mit_avasign.html).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Vorlage mit dem Angebot:
a) Erklärung zu bestehenden Ausschlussgründen gemäß § 123 oder § 124 GWB und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB,
b) Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist,
c) Erklärung, die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt zu haben,
d) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
e) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
f) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Berufs-/Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist:
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist),
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt),
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (wenn zutreffend),
d) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (wenn zutreffend),
e) Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
Zur Einreichung der Erklärungen und Nachweise siehe die allgemeinen Hinweise unter VI.3) „Zusätzliche Angaben“.
A) Vorlage mit dem Angebot:
a) Erklärung, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR, für Sachschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR und für Vermögensschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR vorgelegt wird,
b) Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist:
a) Bestätigung der Umsätze durch einen vereidigten Wirtschaftsprüfer/Steuerberater oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
b) Zusicherung des Versicherers, die geforderte Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen bzw. Vorlage eines entsprechenden Versicherungsnachweises,
c) Verpflichtungs- und Haftungserklärung anderer Unternehmen, deren Kapazitäten zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden.
Zur Einreichung der Erklärungen und Nachweise siehe die allgemeinen Hinweise unter VI.3) „Zusätzliche Angaben“.
Zu A) b): Der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen haben.
A) Vorlage mit dem Angebot:
a) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
b) Erklärung, in den letzten 3 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben,
c) Nachweis durch ein entsprechendes Zertifikat, dass das Unternehmen ein Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG ist,
d) Angaben zu den Verwertungswegen und -verfahren, Abfallschlüsseln und zu den zuständigen Genehmigungsbehörden,
e) Erklärung des Bieters, dass er bzw. alle von der Entsorgung gefährlicher Abfälle betroffenen Nachunternehmer bei der ZKS Abfall als Entsorger im Rahmen des eANV registriert ist/sind und über die technische und personelle Ausstattung verfügt/verfügen,um im Rahmen des eANV versendete Dokumente digital zu signieren,
f) Transportgenehmigung für das Befördern von gefährlichem Abfall gemäß § 54 KrWG,
g) Verwertungsanlagen: Vorlage der für die Zwischenlagerung und Verwertung relevanten Auszüge aus den Genehmigungsbescheiden. Ist die Gültigkeit eines Bescheids bei Zugang des Angebots bereits abgelaufen bzw. läuft während des Vertragszeitraums aus, muss der Bieter in geeigneter Weise zur Überzeugung des Auftraggebers darlegen, dass spätestens zu Ausführungsbeginn eine Verlängerung der Genehmigung oder ein gleichwertiger Tatbestand vorliegen wird.
B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist:
a) Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer,
b) Mindestens ein Referenznachweis zu A) (b) mit mindestens Angaben zu Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum.
Zur Einreichung der Erklärungen und Nachweise siehe die allgemeinen Hinweise unter VI.3) „Zusätzliche Angaben“.
Mindestanzahl an Referenzen: siehe oben.
Die LH München hat zur Erhöhung der Entsorgungssicherheit ein Interesse an einer zusätzlichen, räumlich getrennten, zweiten Zwischenlagerfläche. Aus diesem Grund wird im Anschluss an diese Ausschreibung eine mengenmäßig identische Ausschreibung, jedoch mit einem für ungefährlichen Abfall (AVV 170504) genehmigten Zwischenlager erfolgen. Das Zwischenlager, welches in der vorliegenden ersten Ausschreibung zum Zuge kommt, darf in der zweiten Ausschreibungsrunde nicht erneut als Zwischenlager angeboten werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3. Quartal 2022
Allgemeine Hinweise zu III.1.1), III.1.2) und III.1.3):
Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder mittels Verschaffung des Zugangs zu einem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gemäß § 48 Abs. 8 VgV, in dem die Erklärungen hinterlegt sind, abzugeben. Geforderte Erklärungen, welche nicht im Formblatt L 124 abgebildet werden, sind „formlos“ elektronisch einzureichen.
Die Nachweise gem. B) sind von den Bietern der engeren Wahl auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt, soweit sie in dem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gem. § 48 Abs. 8 VgV hinterlegt sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Nachweise vorlegen. Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer einzusetzen, so sind für diese Unternehmen die einschlägigen Erklärungen/Angaben gem. A) und die einschlägigen Nachweise gem. B) auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Wichtiger Hinweis:
Die LH München hat zur Erhöhung der Entsorgungssicherheit ein Interesse an einer zusätzlichen, räumlich getrennten, zweiten Zwischenlagerfläche. Aus diesem Grund wird im Anschluss an diese Ausschreibung eine mengenmäßig identische Ausschreibung, jedoch mit einem für ungefährlichen Abfall (AVV 170504) genehmigten Zwischenlager erfolgen. Das Zwischenlager, welches in der vorliegenden ersten Ausschreibung zum Zuge kommt, darf in der zweiten Ausschreibungsrunde nicht erneut als Zwischenlager angeboten werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.