21 E 051 – Begleitende Öffentlichkeitsbeteiligung und -kommunikation für das Projekt Stadtbahn Referenznummer der Bekanntmachung: 21 E 051
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
21 E 051 – Begleitende Öffentlichkeitsbeteiligung und -kommunikation für das Projekt Stadtbahn
Vom Auftragnehmer ist weitgehend fokussiert auf die parallel stattfindende Planungsphase des Masterplanes und des Betriebshofes sowie des Fahrzeugdesignprozesses ein Kommunikations- und Beteiligungsprozess zu konzipieren und durchzuführen. Hierbei sollen wesentliche Informations- und Abstimmungsprozesse mit der Öffentlichkeit und mit Dritten erfolgen. Die fachlichen Grundlagen für diese Prozesse sollen sowohl allgemeine Themen wie Barrierefreiheit, Radverkehr, Förderung u. ä., als auch insbesondere die Ergebnisse des Masterplans liefern.
Amt für Stadtbahnneubau
Hemauer Str. 1
93047 Regensburg
Gegenstand des zu erteilenden Auftrages ist die Erstellung eines ganzheitlichen Kommunikations- und Beteiligungskonzepts zum Projekt „Stadtbahn Regensburg“ hinsichtlich der durchzuführenden, wesentlichen Informations- und Abstimmungsprozesse mit der Öffentlichkeit und mit Dritten, welches sicherstellt, dass mit angemessenem Aufwand und geeigneten Mitteln ein weitreichender Konsens erreicht und folglich eine akzeptierte abschließende Entscheidung der politischen Entscheidungsträger zu den Ergebnissen des Masterplans, der Fahrzeugdesignstudie sowie der Planungen zum Betriebshofstandort herbeigeführt werden kann. Im Rahmen dieses ganzheitlichen Kommunikations- und Beteiligungskonzeptes gilt es zudem, eine für das Projekt geeignete Kommunikationsstrategie zu erarbeiten und in der Folge umzusetzen.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt sofort nach Auftragserteilung (voraussichtlich im Februar 2022) und endet mit der Abnahme der Leistungen der Planungsgemeinschaft Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft und Mailänder Consult-GmbH mit der Auftraggeberin „Masterplan für Stadtbahnneubau“ Vergabe-Nr. 20 E 064 vom 18.5.2021 (Nachfolgend der „Planungsvertrag“). Die Auftraggeberin geht gegenwärtig davon aus, dass der Planungsvertrag am 31.10.2023 enden wird. Es handelt sich hierbei um ein unverbindliches Datum. Endet der Planungsvertrag nicht zu diesem Zeitpunkt, besteht die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Erfüllung des Vertrags fort.
Nach Ablauf der festen Vertragslaufzeit kann der Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen und nach schriftlicher Beauftragung durch die Auftraggeberin um 2 weitere Kalenderjahre verlängert werden.
Firmenbezogene + personenbezogene Referenzen, bei denen Punkte erzielt werden können; die 3 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss gegeben sein, § 44 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit dem Angebot das Formblatt L124 Eigenerklärungen zur Eignung (Vergabehandbuch Bayern) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Weitere Eignungsanforderungen siehe unter Punkte III.1.2), III.1.3), III.2.1) und III.2.3).
Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und ein bevollmächtigter Vertreter (= Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens) zu benennen sind und die von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterschreiben ist (Formblatt L234 bzw. III.9).
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) abgeben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter bzw. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. bei der Zusammensetzung einer BG sofort anzuzeigen.
Bei Nachunternehmerleistungen (§ 36 VgV) ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (Formblatt L235 bzw. III.7).
Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter selbst nicht geeignet ist, liegt ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor, § 47 VgV.
In diesem Fall sind die Namen der Unternehmen und die Leistungen/Kapazitäten, die von diesen Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Formblatt L235 bzw. III.7).
Außerdem sind mit dem Angebot die unterschriebene Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L236 bzw. III.8) und deren eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) abzugeben.
Auf Verlangen sind auch hier die entsprechenden Nachweise speziell für die in Anspruch genommene Eignung vorzulegen.
Im Teilnahmewettbewerb als Eignungskriterien einzureichen:
— KO-Kriterium 1: Referenz zu Beteiligungs- und Moderationsprozess im Rahmen der Planung eines kommunalen öffentlichkeitsrelevanten Neubau- oder Ausbauprojektes im schienengebundenen ÖPNV-Bereich, das ein Investitionsvolumen von mindestens 50 Mio. EUR umfasst; Auftragsvolumen mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto über eine Projektlaufzeit von mindestens einem Jahr in federführender Funktion.
— KO-Kriterium 2: Referenz zu digitalem Livedialog-Beteiligungs- und Moderationsprozess bei öffentlichkeitsrelevanten Großprojekten in den Bereichen Städtebau und/oder Verkehrsinfrastruktur in Kommunen; Auftragsvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto für die spezifisch digitale Konzeption und Durchführung des Beteiligungs- und Moderationsprozesses in federführender Funktion.
— KO-Kriterium 3: Referenz zu breit angelegter PR-Kampagne mit Entwicklung einer Leitidee und mindestens 3 verschiedenen Umsetzungsinstrumenten (z. B. Flyer, Website, Social Media) zu einem Großprojekt der öffentlichen Hand mit einem Investitionsvolumen über 50 Mio. EUR aus dem Bereich Städtebau und/oder Verkehrsinfrastruktur; Auftragsvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto in federführender Funktion.
In der Angebotsphase einzureichen:
— Kommunikationsstrategie/Grobkonzept Öffentlichkeitsarbeit und Öffentlichkeitsbeteiligung,
— Qualitätsmanagement/-sicherung – Grober Ablaufplan.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens inklusive der notwendigen Kommunikation und der Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform https://my.vergabe.bayern.de.
Diese Vorgabe gilt somit auch für die nachfolgenden Punkte.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese – wenn möglich – bis 7 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist zu stellen.
Wir empfehlen den Bewerbern sich frühzeitig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]