Rahmenvertrag – Entwicklung, Bau eines Propellerkontrollsystems für ein elektrisch betriebenes Luftfahrzeug der CS-23 Klasse
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weßling
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82234
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag – Entwicklung, Bau eines Propellerkontrollsystems für ein elektrisch betriebenes Luftfahrzeug der CS-23 Klasse
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) sucht über das Ausschreibungsverfahren einen oder mehrere Rahmenvertragspartner als Musterprüfingenieur (CVE) für ein brennstoffzellenbetriebenes Luftfahrzeug der CS-23 Klasse für Entwicklungsunterstützungsleistung zur qualifizierten Unterstützung in der Entwicklung des Flugzeug Gesamtsystems im Projekt DO228HEP. Im Projekt DO228HEP wird ein zweimotoriges CS-23 Commuter Flugzeug (DO228-202k) einseitig mit einem Elektromotor ausgerüstet, welcher die Energie von einer Brennstoffzelle beziehen soll.
Die Zunahme des weltweiten Luftverkehrs und die ökologische Verantwortung, der sich die Bundesregierung im Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet hat, stellen die Luftfahrt vor große Herausforderungen.
Schließlich gehen Prognosen in den nächsten 20 Jahren von einer Verdopplung der weltweiten Flugzeugflotte aus. Für die Zukunftsfähigkeit des Luftverkehrssystems ist es daher unumgänglich, belastende Auswirkungen deutlich zu verringern, folglich spielt die Forschung an alternativen Antriebssystemen in der Luftfahrt eine Schlüsselrolle.
Zu diesem Zweck forscht das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) an hybrid-elektrischen Flugzeugen, die einen wichtigen Baustein im Luftverkehr der Zukunft darstellen können.
Elektrisches Fliegen eröffnet völlig neue Möglichkeiten den Schadstoffausstoß am Flugzeug gegebenenfalls drastisch zu senken und auch die Lärmbelastung signifikant zu reduzieren. Außerdem ermöglichen elektrische Antriebe komplett neue Flugzeugkonfigurationen, die den Treibstoffverbrauch und damit die Emissionen weiter reduzieren dürften. In der Summe haben elektrische Flugzeuge das Potenzial die Mobilität grundlegend zu verändern, denn leise und saubere Verkehrsmittel ermöglichen fliegende Zubringerdienste direkt aus dem Stadtzentrum zum nächstgrößeren Flughafen.
Hybridelektrische Antriebe sind eine Schlüsseltechnologie und wichtiger Wegbereiter zur Realisierung des elektrisch angetriebenen Fliegens. Dieses bietet das Potential die CO2-, Stickoxid- und Lärm-Emissionen deutlich zu senken auf dem Weg zum „Zero Emission Aircraft“. So werden elektrische Antriebssysteme in Zukunft sowohl im Individual-Luftverkehr (Urban Air Mobility) als auch im Bereich der Zubringerflugzeuge (Commuter) zum Einsatz kommen und neue Flugzeugkonfigurationen ermöglichen.
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) sucht über das Ausschreibungsverfahren einen oder mehrere Rahmenvertragspartner als Musterprüfingenieur (CVE) für ein brennstoffzellenbetriebenes Luftfahrzeug der CS-23 Klasse für Entwicklungsunterstützungsleistung zur qualifizierten Unterstützung in der Entwicklung des Flugzeug Gesamtsystems im Projekt DO228HEP.
Im Projekt DO228HEP wird ein zweimotoriges CS-23 Commuter Flugzeug (DO228-202k) einseitig mit einem Elektromotor ausgerüstet, welcher die Energie von einer Brennstoffzelle beziehen soll.
Hierzu wird das konventionelle Triebwerk des Flugzeuges DO228-202k (TPE331-5) abgebaut und durch einen Elektromotor mit zugehöriger Leistungselektronik ersetzt.
Um das zugelassene Flugzeugsystem für die Antriebsstrangerprobung nur minimal zu ändern wird angestrebt ein Propellerkontrollsystem zu entwickeln, welches das Bindeglied zwischen Elektromotor und Flugzeugsystem darstellen soll. Für dieses umfangreiche Projekt sucht das DLR einen renommierten Flugzeugpropeller-Entwicklungsbetrieb mit Erfahrung in zivilen Flugzeugmodifikationen, um ein entsprechendes zertifiziertes Propeller Control System (PCS) zu liefern.
DLR schließt hierfür einen Rahmenvertrag mit dem geeigneten Bewerber/Bieter über die Gesamtlaufzeit des Projektes und im Rahmen dieses Rahmenvertrages werden die jeweilig benötigten Arbeitspakete/Dienstleistungen je einzeln in Form einer Bestellung zu den geltenden Bedingungen des Rahmenvertrages bei Bedarf abgerufen.
Die endgültige Auftragsvergabe erfolgt unter Voraussetzung der Freigabe durch den Zuwendungsgeber und die Projektpartner.
Da es sich bei der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen um vertrauliche Dokumente handelt, muss der Bewerber zuvor eine beidseitige Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) unterzeichnen. Nach Vorlage der verbindlich gezeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erhält der Bewerber die erforderlichen Unterlagen. Diese muss spätestens am 16.8.2021, 12.00 Uhr beim DLR vorliegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— spezifische Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB,
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
— Gesamtumsatz,
— Versicherungsnachweis.
— Entwicklung der Anzahl der Mitarbeiter,
— Anbieter ist ein EASA oder LBA anerkannter Entwicklungsbetrieb (DO) EASA Part21 Subpart J,
— Anbieter ist ein EASA oder LBA anerkannter Herstellerbetrieb (PO) (EASA Part21 Subpart G,
— Anbieter ist ein EASA oder LBA anerkannter Instandhaltungsbetrieb (MO) (EASA Part 145,
— Erfahrung mit Entwicklung, Herstellung und Zulassung von PCS auf CS-23 Flugzeugen,
— Erfahrung in der in der Nachweisführung von prototypischen Systemen mit dem Fokus auf die Erlangung eines Permit to Fly,
— TC Holder oder ggf. TOA/Scope mit Änderungen an/zu CS-P Produkten,
— der Lieferant muss bereit sein, über DO-DO/DOID-Vereinbarungen mit anderen Entwicklungsorganisationen des DLR, Kooperationspartnern und dem TC-Inhaber auf gleicher Ebene zu kooperieren,
— der Anbieter muss ausreichende Kapazitäten nachweisen in Bezug auf Engineering-Fähigkeit,
— der Anbieter muss ausreichende Kapazitäten nachweisen in Bezug auf Beschaffungskapazität,
— der Anbieter muss ausreichende Kapazitäten nachweisen in Bezug auf Teilefertigungsfähigkeit,
— der Anbieter muss ausreichende Kapazitäten nachweisen in Bezug auf Fertigungsfähigkeit der Propellermontage,
— Vertraullichkeitsvereinbarung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland