Sanierung des Süd- und Südwestbaus des GNM, Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, gemäß Teil 4, Abschnitt 2 bzw. § 53 ff. HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 8.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gnm.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung des Süd- und Südwestbaus des GNM, Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, gemäß Teil 4, Abschnitt 2 bzw. § 53 ff. HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 8.
Sanierung des Süd- und Südwestbaus des GNM.
Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, gemäß Teil 4, Abschnitt 2 bzw. § 53 ff. HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 8.
Kornmarkt 1
90402 Nürnberg
Das Germanische Nationalmuseum, gegründet 1852, besteht aus einer Reihe von Gebäuden und Bauteilen aus vier Epochen, beginnend mit dem mittelalterlichen Kartäuserkloster mit Kirche, Refektorium, Kreuzgang sowie den Mönchshäusern, über die historistischen Museumsgebäude bis 1920, von denen nach Kriegszerstörungen nur der Galeriebau mit Lapidarium und Ehrenhalle und der Südwestbau erhalten sind, den Gebäuden des Wiederaufbaus der 1950er bis 1970er Jahre von Sep Ruf, bis hin zu dem 1993 fertig gestellten Erweiterungsbau.
In den letzten Jahren wurden bereits diverse Gebäudeteile einer Sanierung unterzogen. Aktuell erfolgt der Neubau eines Tiefdepots und die Sanierung und Neueinrichtung der Mittelalterhalle, welche in 2022 fertig gestellt sein sollen.
Der nächste große Sanierungsabschnitt umfasst den Süd- und Südwestbau, die durch das Südtreppenhaus verbunden sind. Hier ist die Neueinrichtung eines gattungs- und sammlungsübergreifenden Dauerausstellungsbereichs zum 19. Jahrhundert und einzelner Fachsammlungen vorgesehen.
Die zu sanierenden Gebäude stehen, wie der gesamte Bestand des Germanischen Nationalmuseums, unter Denkmalschutz und sind als Einzeldenkmale in der Denkmalliste der Stadt Nürnberg eingetragen.
Alle notwendigen Eingriffe in die Bausubstanz müssen mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) und der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Nürnberg abgestimmt werden.
Der Südbau mit Südtreppenhaus wurde im Zuge des Nachkriegs-Wiederaufbaus des Museums in den Jahren 1963-67 vom Architekten Sep Ruf als wegweisender viergeschossiger Museumsbau erbaut.
Er besteht aus einer Stahlbetonkonstruktion mit großzügiger Glasfassade nach Norden und weitestgehend geschlossener Massivwand nach Süden und Osten. Die 3 oberen Geschoßdecken springen
Immer weiter zurück, gleich Vitrinentablaren, den Zweck des Hauses versinnbildlichend. Der Südwestbau wurde als historisierender dreigeschossiger Massivbau 1899 eröffnet und nach Kriegsschäden zum Teil vereinfacht wiederaufgebaut.
Die Bausubstanz des Süd- und Südwestbaus weist substanzielle Mängel an der Gebäudehülle sowie der Gebäudetechnik auf. Ziel der Sanierungsmaßnahmen in bautechnischer Hinsicht ist der Erhalt der denkmalgeschützten Bausubstanz einerseits und die Herstellung zeitgemäß inklusiv nutzbarer Museumsräume mit entsprechenden energetischen und bauphysikalischen Eigenschaften andererseits.
Teil der Planungsaufgabe sind auch Fragen der Anbindung an die angrenzenden Museumsgebäude.
Eine Aufgabe bei der Sanierung wird es sein, die bestehenden technischen Systeme mit Blick auf eine zeitgemäße museale Gebäudenutzung (Sammlungen und Depots sowie Technikzentralen) zu prüfen und neu aufzustellen. Es sind sowohl bauliche, technische und energiewirtschaftliche als auch konservatorische und gestalterische Anforderungen zu berücksichtigen.
Die Elektroversogung und -installationen der zu sanierenden Gebäude und ggf. die Durchleitung der Versorgung in weitere nachgeschaltete Gebäude innerhalb des bestehenden Objektnetzes sind ebenso zu erneuern wie die bestehenden fernmelde- und informationstechnischen Systeme beider Gebäude (NT / LAN, BMA, EMA, SAA, Video, KNX), welche an die übergeordneten Systeme anzubinden sind.
Im Rahmen der Maßnahme ist zudem die bestehende Netzersatzanlage dem zukünfitgen Bedarf anzupassen.
Der bestehende Lastenaufzug im Südbau soll durch einen Personenaufzug ersetzt werden.
Die Ausstellungsfläche der zu sanierenden Gebäudeteile umfasst ca. 5 550 m2 und teilt sich auf den Südbau mit ca. 3 775 m2 und den Südwestbaus mit ca. 1 700 m2 auf. Die Gesamtbaukosten der Sanierung werden inkl. Baunebenkosten derzeit mit ca. 46 Mio. EUR brutto und die Ausstellungseinrichtung mit ca. 11 Mio. EUR brutto veranschlagt, wobei davon auszugehen ist das, dass die Maßnahme in voraussichtlich 2 aufeinander folgenden Bauabschnitten umgesetzt wird. Für den Vertragsabschluss ist die Verwendung von Formularverträgen nach RL Bau vorgesehen, die den zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bietern als Angebotsgrundlage zur Verfügung gestellt werden. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen zur Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, gemäß Teil 4, Abschnitt 2 bzw. § 53 ff. HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 8.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung in Abhängigkeit der Förderung/Finanzierung und des Projektfortschritts. Es besteht kein Anspruch auf eine Beauftragung aller Leistungsphasen. Beauftragt werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 44 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 5) zu entnehmen.
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 45 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 6) zu entnehmen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der diese den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 46 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 7) zu entnehmen.
Baukammergesetz siehe auch III.1.1).
Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber über die Qualifikation Dipl.-Ing. bzw. Dipl.-Ing. (FH) oder Bachelor oder Master verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auslober stellt Bewerbungsbögen zur Verfügung, welche unter der unter I.3) genannten Adresse abgerufen werden können und zwingend anzuwenden sind. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Sofern der Bieter über eine EEE verfügt, kann diese in Ergänzung des Bewerbungsbogens eingereicht werden. Die Ziffer 1-3, sowie 6 des Bewerbungsbogens sind in diesem Fall nicht auszufüllen.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen, die als Anlage beizufügen sind.
Der Bewerbungsbogen ist durch den Bewerber, wo gekennzeichnet auszufüllen und mit den Anlagen in der vorgegebenen Gliederung einzureichen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.staatsanzeiger-eservices.de.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben.
Kleinere Büroorganisationen werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
— Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland