Objektplanung Freianlagen 2021 – Neubau Hallenbad Referenznummer der Bekanntmachung: 012-2021-DL
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Freianlagen 2021 – Neubau Hallenbad
Das bestehende Hallenbad in Landshut soll abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung der Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI 2021 für das o. g. Bauvorhaben.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind folgende Planungsleistungen:
— Objektplanung von Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI in den Leistungsphasen 1-9.
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Gewichtungsfaktor 10),
— Angabe zu geeigneten Referenzen, Referenzobjekte Objektplanung Freianlagen mit vergleichbaren (Planungs-)Anforderungen (Gewichtungsfaktor 90)
Wir weisen darauf hin, dass auch einschlägige Referenzen berücksichtigen werden, die mehr als 3 und max. 8 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1).
Die Beauftragung der Planungs-/Beratungsleistungen soll stufenweise erfolgen. Die Stufen teilen sich wie folgt auf:
— Stufe 1 (fest beauftragt): Planungs-/Beratungsleistungen LPH 1 – 2,
— Stufe 2 (optional beauftragt): Planungs-/Beratungsleistungen LPH 3-4,
— Stufe 3 (optional beauftragt): Planungs-/Beratungsleistungen LPH 5 – 7,
— Stufe 4 (optional beauftragt): Planungs-/Beratungsleistungen LPH 8 – 9.
Ebenfalls optional beauftragt werden Besondere Leistungen in den einzelnen Leistungsphasen und Stundenlohnarbeiten.
Der Auftraggeber behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen abzurufen, wobei ein Abruf einzeln oder im Ganzen möglich ist. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Hinweise:
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
— Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (sofern einschlägig):
Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z. B. beizubringen:
— Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (sofern einschlägig):
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften.
Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden, die sich in der „Anlage 6 – VgV-TNW – Bewerberbogen“ befinden. Sofern vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bewerber eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die Ziff. III.1.2) und III.1.3). An der entsprechenden Stelle erfolgt ein Verweis.
Folgende Erklärungen/Nachweise sind zudem mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
— Nachweis berufliche Befähigung (Zeugnis Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder eine vergleichbare Berufserfahrung),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB,
— Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig),
— Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG.
Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Ziff. III.1.1) entsprechend.
Mit dem Teilnahmeantrag sind beizubringen:
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen: mindestens 3,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 3,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und echte/unechte Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs.4 Nr. 2 VgV). Der Nachweis ist durch eine Eigenerklärung anzugeben. Es ist der Eigenerklärungsvordruck (Anlage 6-VgV-TNW, dort Ziff. 6.5) zu verwenden,
— Eigenerklärung des Bewerbers über den Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Berufshaftpflichtversicherung:
Mindestens 3,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 3,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und echte/unechte Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen.
Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre:
— mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) je Geschäftsjahr.
Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an.
Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Ziff. III.1.1) entsprechend.
Mit dem Teilnahmeantrag sind beizubringen:
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche),
— Geeignete Referenzen des Bewerbers der letzten 3 Jahre (Referenzobjekte, deren (Planungs-)Anforderungen mit denen der zu vergebenden (Planungs-) Leistung vergleichbar sind) mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Hierzu ist zu jeder Referenzangabe das Deckblatt (Anlage 6-VgV-TNW, dort Ziff. 6.8) auszufüllen und eine Referenzbeschreibung abzugeben und beizulegen.
Wir weisen darauf hin, dass auch einschlägige Referenzen berücksichtigen werden, die mehr als 3 und max. 8 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1). Bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Referenz dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Mindestanforderungen betreffend Referenzen gelten für die Bewerbergemeinschaft als solche.
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche).
Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
—— Mindestens 4 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen:
— Angaben zu Referenzen von Leistungen mit vergleichbaren (Planungs-)Anforderungen:
—— mind. 1 Referenz Objektplanung Freianlagen wie folgt:
——— mind. LPH 2-8 erbracht,
——— Neubau oder Erweiterungsmaßnahme,
——— Bauwerkskosten (KG 500): mind. 1 Mio. EUR netto,
——— mind. HZ III.
Soweit Mindestanforderungen an erbrachte Leistungsphasen gestellt werden, müssen die jeweils letzten Leistungsphasen innerhalb der letzten 8 Jahre erbracht worden sein. Die Leistung muss mithin fertiggestellt und abgeschlossen sein. Noch andauernde Referenzen werden nicht gewertet.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Berufsqualifikation i. S. d. §§ 75 Abs. 1 und 2, 44 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]