Bodenbeläge UniBw Neubiberg, Grundinstandsetzung Geb. 150 Referenznummer der Bekanntmachung: 19E0650_M1
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenbeläge UniBw Neubiberg, Grundinstandsetzung Geb. 150
85579 Neubiberg
— textile Bodenbeläge in Büro- und Laborräumen ca. 1 300 qm,
— Kautschuk-Bodenbeläge in Büro- und Laborräumen ca. 1 000 qm,
— Kautschuk-Bodenbeläge auf Treppenstufen ca. 60 qm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Schneeberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.vergabe.bayern.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
85579 Neubiberg
— Textile Bodenbeläge in Büro- und Laborräumen ca. 1 300 qm,
— Kautschuk-Bodenbeläge in Büro- und Laborräumen ca. 1 000 qm,
— Kautschuk-Bodenbeläge auf Treppenstufen ca. 60 qm.
Zusätzlich: Zusätzliche Verfugung der Beläge wegen Einbau von Notduschen in laborräumen. Sauberlaufmatten. Erforderliche Nacharbeiten und Ausbesserungen am Bestandsestrich die erst nach Ausbau der Altbeläge erkennbar waren. Aufbringen einer Feuchtigkeitsabsperrung unter den Bodenbelägen wegen Restfeuchtigkeit des Estrichs.
Ort: Schneeberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Land: Deutschland
Zusätzliche Verfugung der Beläge wegen Einbau von Notduschen in laborräumen. Sauberlaufmatten. Erforderliche Nacharbeiten und Ausbesserungen am Bestandsestrich die erst nach Ausbau der Altbeläge erkennbar waren. Aufbringen einer Feuchtigkeitsabsperrung unter den Bodenbelägen wegen Restfeuchtigkeit des Estrichs.
Die Absperrung war ursprünglich nicht vorgesehen, da bei normaler Witterung mit ausreichender Trocknung der Untergründe gerechnet werden konnte. Die ungewöhnlich feuchte Witterung verhinderte dies, weshalb die zusätzliche Absperrung technisch notwendig wurde. Eine Ausführung durch Dritte hätte zu erheblichen monatelangen Arbeitsunterbrechungen und ebenso erheblichen Mehrkosten durch Terminverschiebungen geführt.