Mobile Luftreinigungsgeräte für kreiseigene Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 51-2113
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfarrkirchen
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84347
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rottal-inn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.rottal-inn.de/landkreis-region/aktuelle-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Luftreinigungsgeräte für kreiseigene Schulen
Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme von 389 mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filtertechnologie für die Unterrichts- und Fachräume der 13 Schulen im Landkreis Rottal-Inn mit Entsorgung vom Verpackungsmaterial.
Landratsamt Rottal-Inn Ringstr. 4-7 84347 Pfarrkirchen
Die mobilen Luftreinigungsgeräte werden folgendermaßen verteilt:
Pfarrkirchen, ca. 151 Geräte
Eggenfelden, ca. 153 Geräte
Simbach am Inn, ca. 85 Geräte
Der Landkreis Rottal-Inn schreibt die Lieferung, den Aufbau sowie die Inbetriebnahme von 389 mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filtertechnologie für die Unterrichts- und Fachräume der 13 Schulen für den Landkreis Rottal-Inn aus. Bestandteil der Leistung ist eine fachgerechte Entsorgung der Verpackung.
Die Beschaffung wird aus einem Förderprogramm des Freistaats Bayern für die Umsetzung technischer Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in den Schulen kommunaler und privater Schulaufwandsträger finanziert. Nach der angekündigten Förderrichtlinie müssen die Luftreinigungsgeräte mit Filtertechnologie, UV-C-Technologie, Ionisations- und Plasmatechnologie oder Kombinationen aus diesen Technologien arbeiten.
Die Luftreinigungsgeräte sind vom Auftragnehmer in den ausgeschriebenen Stückzahlen an die 13 Schulen des Schulwerks zu liefern, aufzubauen und in Betrieb zu nehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
1) Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 1 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen.
2) Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2018 bis 2020) im Tätigkeitsbereich des Auftrags der Lieferung von technischen Geräten für Schulen, Verwaltungen und vergleichbare Einrichtungen (§ 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 VgV) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR p. a.
Hinweis: Bietergemeinschaften werden wie ein Einzelbieter behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bei Bietergemeinschaften ist daher der jeweils addierte Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaften im jeweiligen Geschäftsjahr maßgebend.
3) Auszug aus Gewerbezentralregister für Bieter (bei juristischen Personen: Auskunft für juristische Person). Der Gewerbezentralregisterauszug darf keine Eintragungen enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. Er darf nicht älter als 6 Monate sein.
Kann ein Gewerbezentralregisterauszug nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden, genügt eine Eigenerklärung des Bieters, dass keine nach § 149 Abs. 2 GewO eintragungspflichtigen Entscheidungen gegen den Bieter ergangen sind.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: s.o.
4) Mindestens 3 vergleichbare Referenzen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaften aus den letzten 3 Jahren (Juni 2018 bis Juni 2021) im Bereich der Lieferung von technischer Ausstattung an Schulträger, Verwaltungseinrichtungen oder vergleichbaren Einrichtungen mit einem Auftragswert von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Der Auftraggeber behält sich vor, beim Referenzgeber nachzufragen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere angegebene Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bietern wird anheimgestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Angebot beizufügen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: s.o.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der sich rasant ausbreitende Delta-Variante und dem in der Ministerratsvorlage festgehaltenen Ziel, nach den Sommerferien weiterhin uneingeschränkten Präsenzunterricht zu ermöglichen, sieht der Auftraggeber die hinreichend begründete Dringlichkeit gemäß § 15 Abs. 3 VGV als gegeben an.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YA2R53K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle)zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfarrkirchen
Postleitzahl: 84347
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rottal-inn.de