Mobile Luftreinigungsgeräte für Schulen im Landkreis Augsburg Referenznummer der Bekanntmachung: FB63-2021-MB
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE276
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 821 / 3102-2849
Fax: +49 821 / 3102-1021
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-augsburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Luftreinigungsgeräte für Schulen im Landkreis Augsburg
Beschaffung von 601 mobilen Luftreinigungsgeräten für die Schulen des Landkreises Augsburg.
Mobile Luftreinigungsgeräte mit Filtertechnologie
Schulen im Landkreis Augsburg (Königsbrunn, Bobingen, Schwabmünchen, Gersthofen, Neusäß, Zusmarshausen, Dinkelscherben)
Beschaffung von 300 Mobilen Luftreinigungsgeräte mit Filtertechnologie für die Schulen des Landkreises Augsburg.
Mindestanforderungen an das Gerät:
— Der Luftdurchsatz muss in Abhängigkeit von der Raumgröße und der Anzahl der Personen im Raum einstellbar sein. Die Geräte sollen einen fünf- bis sechsfachen Luftdurchsatz des Raumvolumens pro Stunde gewährleisten.
— Die Ansaug- und die Ausblasrichtung der durch das Luftreinigungsgerät hindurch geleiteten Luft sind so auszurichten, dass das Gerät einen wesentlichen Anteil der Mischluft im Raum ansaugt und als gereinigte Luft wieder in den Raum abgeben kann.
— Der Schalldruckpegel muss im Normalbetrieb mit den Anforderungen an einen geordneten Unterricht vereinbar sein. Die Geräuschentwicklung von 40 dB(A) darf nicht überschritten werden.
Die verwendeten Filter sind in Klasse der HEPA-Filter der Klasse H 13 (Abscheidegrad von 99,95 Prozent) oder der Klasse H 14 (Abscheidegrad von 99,995 Prozent) nach der DIN EN 1822 einzuordnen.
Die Filter müssen entweder regelmäßig ausgetauscht werden oder werden automatisch selbst gereinigt. Ein Filterwechsel muss durch fachkundiges, geschultes Personal nach Herstellerangaben durchgeführt werden.
Die Geräte dürfen einen Schalldruckpegel von 40 dB (A) bei 1 000 m3/h im Abstand von 1 m gemessenen nicht überschreiten.
Die Empfehlungen der DGUV hinsichtlich der Behaglichkeit in Innenräumen („Bei einer Lufttemperatur von +20 oC tritt bei einer mittleren Luftgeschwindigkeit unter 0,15 m/s und einem Turbulenzgrad von 40 % üblicherweise keine unzumutbare Zugluft auf.“) ist zu berücksichtigen.
Das Gerät muss über einen gängigen und genormten Schuko Stecker verfügen.
Die Mechanik und Elektrik entspricht den derzeit gültigen europäischen Sicherheitsnormen.
Das Gerät hat eine CE- Kennzeichnung.
Es kann nur 1 Gerät pro Klassenzimmer aufgestellt werden.
Die Geräte sind schnellstmöglich zu liefern. Es müssen 150 Geräte bis spätestens zum 10.9.2021 geliefert werden. Die restlichen 150 Geräte sind bis spätestens zum 30.9.2021 zu liefern.
Mit dem Angebot ist ein Nachweis über den Schalldruckpegel zu erbringen (z. B. Produktdatenblatt).
Mobile Luftreinigungsgeräte mit UV-C-Technologie
Schulen im Landkreis Augsburg (Königsbrunn, Bobingen, Schwabmünchen, Gersthofen, Neusäß, Zusmarshausen, Dinkelscherben)
Beschaffung von 301 Mobilen Luftreinigungsgeräte mit UV-C-Technologie für die Schulen des Landkreises Augsburg.
Mindestanforderungen an das Gerät:
— Der Luftdurchsatz muss in Abhängigkeit von der Raumgröße und der Anzahl der Personen im Raum einstellbar sein. Die Geräte sollen einen fünf- bis sechsfachen Luftdurchsatz des Raumvolumens pro Stunde dauerhaft gewährleisten.
— Die Ansaug- und die Ausblasrichtung der durch das Luftreinigungsgerät hindurch Geleiteten Luft sind so auszurichten, dass das Gerät einen wesentlichen Anteil der Mischluft im Raum ansaugt und als gereinigte Luft wieder in den Raum abgeben kann.
— Der Schalldruckpegel muss im Normalbetrieb mit den Anforderungen an einen geordneten Unterricht vereinbar sein. Die Geräuschentwicklung von 40 dB(A) darf nicht überschritten werden.
Die Bestrahlung muss abgeschirmt und innenliegend erfolgen. Der Hersteller muss einen überprüfbaren Nachweis zur Wirksamkeit vorlegen, dies gilt insbesondere für die notwendige Bestrahlungsintensität und die Verweildauer der virenbeladenen Partikel innerhalb der bestrahlten Zone. Der Hersteller muss die Wirksamkeit (Gewährleistung einer Mindestdosis bei Einmalpassage von 70 J/m2, idealerweise mindestens 100 J/m2) und Gerätesicherheit (u. a. darf keine messbare UV-Strahlung in zugänglichen Bereichen nach außen dringen und es dürfen keine Nebenprodukte in solchen Mengen entstehen, dass sie für die Gesundheit bedenklich oder schädlich sind), möglichst auch beim Einsatz unter Realraumbedingungen wie in Klassenräumen, eindeutig und nachprüfbar belegen können.
Die Geräte dürfen einen Schalldruckpegel von 40 dB (A) bei 1 000 m3/h im Abstand von 1m gemessenen nicht überschreiten.
Die Empfehlungen der DGUV hinsichtlich der Behaglichkeit in Innenräumen („Bei einer Lufttemperatur von +20 oC tritt bei einer mittleren Luftgeschwindigkeit unter 0,15 m/s und einem Turbulenzgrad von 40 % üblicherweise keine unzumutbare Zugluft auf.“) ist zu berücksichtigen.
Das Gerät muss über einen gängigen und genormten Schuko Stecker verfügen.
Die Mechanik und Elektrik entspricht den derzeit gültigen europäischen Sicherheitsnormen.
Das Gerät hat eine CE- Kennzeichnung.
Es kann nur 1 Gerät pro Klassenzimmer aufgestellt werden.
Die Geräte sind schnellstmöglich zu liefern. Es müssen 150 Geräte bis spätestens zum 10.9.2021 geliefert werden. Die restlichen 151 Geräte sind bis spätestens zum 30.9.2021 zu liefern.
Mit dem Angebot ist ein Nachweis über den Schalldruckpegel zu erbringen (z. B. Produktdatenblatt).
Zusätzlich ist mit dem Angebot ein Nachweis des Herstellers für die Wirksamkeit der Bestrahlung vorzulegen. Dieser Nachweis muss Angaben zur notwendigen Bestrahlungsintensität, Verweildauer der virenbeladenen Partikel innerhalb der bestrahlten Zone, Gerätesicherheit und Gesundheit enthalten (s. zuvor unter II.2.4) genannte Angaben).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Erteilung des Auftrages kann von folgenden Nachweisen abhängig gemacht werden:
1) Die Eignung ist durch Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Das Formblatt ist auf der Adresse www.vergabe.bayern.de unter Rubrik Veröffentlichungen bei der Vergabenummer FB63-2021-MB zum Download zur Verfügung gestellt. Die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen sind innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Die Benennung der Nachunternehmerleistungen und die Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer sind mit dem Angebot vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen. Die Bescheinigungen sind innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Dies sind insbesondere,
a) den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
b) die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
c) die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal,
d) die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes, sowie Angaben,
e) ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
f) ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
g) dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
h) dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
— Mindestumsatz für Lieferleistungen in den letzten 3 abgelaufenen Kalenderjahren (2018-2020) im Bereich Lieferleistung (Eigenerklärung L 1240),
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung L 1240 und Anlage Geforderte Eignungsnachweise – Mobile Luftreinigungsgeräte).
— Mindestumsatz i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR für Lieferleistungen in den letzten 3 abgelaufenen Kalenderjahren (2018-2020) im Bereich Lieferleistung (Eigenerklärung L 1240).
— Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Lieferleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen (Eigenerklärung L 1240).
Abschnitt IV: Verfahren
Angesichts der Corona-Pandemie und der Notwendigkeit der mobilen Luftreinigungsgeräte zum Schulbeginn (Herbst/Winter) ist eine dringliche Beschaffung erforderlich. Mit Blick auf die sich rasant ausbreitende Delta-Variante und dem Ziel von Präsenzunterricht ist eine hinreichend begründete Dringlichkeit gegeben.
Augsburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote in schriftlicher Form per Post oder als E-Mail sind nicht zugelassen. Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu übermitteln. Eine Signatur hierfür ist nicht zwingend erforderlich. Angebote die auf anderem Wege als über die e-Vergabe-Plattform wie z. B. per Post oder E-Mail zugestellt werden, werden ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften ist innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Tage (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.landkreis-augsburg.de